Stadtprätor

Mit der Expansion des Römischen Reiches wurde das Amt des Prätors im Jahr 242 v. Chr. in zwei Ämter mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen unterteilt: den Fremdenprätor (praetor peregrinus) und den Stadtprätor (praetor urbanus). Der Stadtprätor war zuständig für die Rechtsprechung bei Prozessen zwischen römischen Bürgern.

 

Das Amt des Prätors wurde 367 v. Chr. eingeführt und die Amtszeit betrug – wie beim Konsulat – ein Jahr. Es war das zweithöchste Amt im cursus honorum. Die Wahl der Prätoren erfolgte durch die comitia centuriata, eine Volksversammlung, in der sowohl der römische Adel (Patrizier) als auch die Bürgerschaft (Plebejer) vertreten waren.

 

Um das Amt des Stadtprätors bekleiden zu können, musste ein Kandidat zuvor alle niedrigeren Ämter im cursus honorum (also mindestens ein Jahr als Quästor und ein Jahr als Ädil) durchlaufen und mindestens zehn Jahre Militärdienst abgeleistet haben.

 

Die wichtigste Aufgabe des Stadtprätors war die Rechtsprechung in Zivilverfahren. Ohne seine Zustimmung konnte kein Gerichtsprozess im Formularverfahren stattfinden. Der Prätor entschied, welche Konflikte der Bürger an einen Richter (iudex) zur Urteilsfindung weitergeleitet wurden. Daher erfüllte er auch eine vermittelnde Funktion. Der Stadtprätor musste hierfür eine Klage (actio) gewähren – also feststellen, ob ein materieller Anspruch vorlag und welche Form die Klage haben musste – und Einwendungen (exceptiones) prüfen, die der Beklagte vorbringen könnte. Der Stadtprätor trug zur Weiterentwicklung des Rechts an die gesellschaftlichen Verhältnisse bei, indem er bestehende actiones modifizieren und neue schaffen konnte. Römische Bürger konnten sich mit allen Rechtsfragen an ihn wenden, sofern diese unter die in seinem Prätorenedikt festgelegten Zuständigkeiten fielen – vor allem Angelegenheiten des Privatrechts (z.B.  Eigentums-, Vertrags- oder Erbangelegenheiten).

 

Auch in militärischer Hinsicht spielte der Stadtprätor eine bedeutende Rolle. Prätoren konnten als Statthalter (propraetores) in den Provinzen eingesetzt werden, wo sie militärische Aufgaben wahrnahmen und die Verwaltung und Infrastruktur in ihrem Verwaltungsgebiet aufrechterhielten. Aufgrund der hohen Bedeutung des Amtes war es Prätoren nicht gestattet, Rom länger als zehn Tage zu verlassen, solange sie im Amt waren.

 

In seiner Funktion vereinte der Stadtprätor Aspekte, die heute der Legislative und Judikative sowie teilweise der Rechtsberatung zugeordnet werden könnten.

Take-away

  • Der Stadtprätor war das zweithöchste Amt im cursus honorum.
  • Aufgabenbereich: Rechtssprechung in Zivilverfahren, zweites Kommando hinter den Konsuln, Kriegsführung/-verwaltung
  • Prätorische Edikte gelten als eine der wichtigsten Rechtsquellen des antiken Roms.

Quellen

Eberle, Lisa Pilar: The Edicts of the Praetors: Law, Time, and Revolution in Ancient Rome, Law and History Review, Vol. 42, Issue 2, May 2024 , pp. 237 – 261, DOI:  https://doi.org/10.1017/S0738248023000500, published by Cambridge University Press, 07 November 2023,  https://www.cambridge.org/core/journals/law-and-history-review/article/edicts-of-the-praetors-law-time-and-revolution-in-ancient-rome/0987786E064F9408DCA6C00AC1A75258 (letzter Zugriff: 22.10.2025).

Brupbacher, Oliver M.: Wider das Richterkönigtum: Ein Versuch der Rekontruktion von Aufgaben und Funktionen des Republikanischen Prätors als Jusrisdiktionsmagistrat, Ancilla Iuris 2006, S. 107 – 151,  https://www.anci.ch/articles/ancilla2006_107_brupbacher.pdf (letzter Zugriff: 29.10.2025).

Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, Grundlagen und Entwicklung, 7. Aufl., Paderborn [u.a] 1995, S. 106.

Kunkel, Wolfgang/Schermaier, Martin: Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln [u.a.] 2005, S. 82, 95.

Verfasser

Femi Ajayi, Vanessa Gil, Tayyab Mahmood, Freya Pfister, Bruno Elbracht und Benedikt Specht