Wetzlar (als Sitz des Reichskammergerichts)
- Zusammenfassungen der Vorlesungen
- Podcasts
- Zeitstrahl
-
Studypedia A–Z
- Accursius
- Ädil
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB)
- Allgemeine Deutsche Wechselordnung
- Aufklärung
- Azo Portius von Bologna
- Bartolus de Saxoferrato
- Bernhard Windscheid
- Christian Thomasius
- Civilian
- Code civil
- Codex
- Codex Euricianius
- Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
- Constitutio Criminalis Carolina
- Court of Chancery
- Court of Common Pleas
- Court of Exchequer
- Coutumes
- De Indis (Werk von Francisco de Vitoria)
- Dekretalen
- De officio hominis et civis
- Decretum Gratiani
- Dionysius Gothofredus
- Edictum Rothari
- Edictum Theoderici
- Edikt
- Eike von Repgow
- Erasmus von Rotterdam
- Ermächtigungsgesetz
- Die Erste Kommission
- Equity
- Ewiger Landfriede
- Fehde
- Francisco de Vitoria
- Freiburger Stadtrecht
- Friedrich Carl von Savigny
- Friedrich der Große
- Gaius
- Galizisches Gesetzbuch
- Germanisten
- Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr
- Gewohnheitsrecht
- Glossa ordinaria
- Goethe (am Reichskammergericht)
- Gottesfrieden
- Gottlieb Planck
- Immanuel Kant
- Inner Temple
- Innozenz IV
- Inns of Court
- Institutionen
- Internationales Völkerstrafrecht
- Irnerius
- Jacob Grimm
- Johannes Althusius
- Johannes Teutonicus
- Judicature Acts
- Justinian
- Kaisergesetze
- Karl Friedrich Eichhorn
- Kammerrichter
- King's Bench
- Kodifikation
- Kodifikationsstreit
- Landfrieden
- Lex Burgundionum
- Lex Ribuaria
- Lex Salica
- Lex Visigothorum
- Liber Extra
- Lübisches Recht (Stadtrechtsfamilie)
- Magdeburger Recht
- Materialistischer Fehlschluss
- Menschenrechte (im Naturrecht)
- Middle Temple
- Mos Gallicus
- Napoleon
- Nürnberger Gesetze
- Nürnberger Prozesse
- Otto Friedrich von Gierke
- Pandektenrecht
- Pape
- Positives Recht
- Privilegium de non appellando
- Prätor
- Puchta
- Radbruchsche Formel
- Reichskammergericht
- Reichskammergerichtsordnung
- Reichstagsbrandverordnung
- Romanisten
- Romantik (Verbindung zur Rechtswissenschaft)
- Römische Verträge
- Sachsenspiegel
- Samuel Stryk
- Samuel von Pufendorf
- Savigny
- Schutzhaft
- Schwabenspiegel
- Sozialversicherungsgesetzgebung
- Stadtprätor
- Stadtrechtsfamilien
- Sühneleistungsverordnung
- Thibaut
- Trivium
- Ulpian
- Untertananprozesse (beim Reichskammergericht)
- Urteiler (am Reichskammergericht)
- Vertrag von Lissabon
- Volksgeist
- Volksgesetzbuch
- Wetzlar (als Sitz des Reichskammergerichts)
- Writ
- Zauberei (Hexerei)
- Zweite BGB Kommission
- Zwölftafelgesetz
Wetzlar ist bekannt als ein Sitz des Reichskammergerichts. Das Reichskammergericht entstand 1495 im Rahmen der Reichsreform unter Kaiser Maximilian I und trug entscheidend zur Realisierung des „Ewigen Landfriedens“ bei.
Das Reichskammergericht hatte zunächst mehrfach seinen Sitz gewechselt, bevor es 1527 seinen dauerhaften Sitz in Speyer fand. Im Jahr 1680 führte die Zerstörung Speyers im Rahmen des Pfälzischen Erbfolgekriegs zu einer weiteren Sitzverlegung. Der neue Standort war Wetzlar, wo das Gericht von 1690 bis zur Auflösung des Heiligen Römisches Reiches im Jahr 1806 seinen Sitz hatte. Damit wurde Wetzlar für mehr als einhundert Jahre zum Zentrum einer der wichtigsten reichsgerichtlichen Institutionen.
Das Reichskammergericht in Wetzlar verfügte über kein eigenes Gerichtsgebäude. Es wurden zwar mehrere Baupläne entwickelt, aber nie umgesetzt. Stattdessen nutze das Gericht drei größere Ersatzgebäude. Das ehemalige Rathaus am Fischmarkt, das bis 1756 als Sitz diente, war der wichtigste Tagungsort. Die Kanzlei sowie die Gerichtsverwaltung waren ebenfalls auf mehrere Gebäude im Stadtgebiet verteilt. Die Fragmentierung der Räume bestimmte den Alltag der Gerichtsverwaltung, berührte die zentrale Funktion des Gerichtes allerdings nicht.
Nach der Auflösung des alten Reiches mussten die noch schwebenden Verfahren an die neuen zuständigen Gerichte weitergeleitet werden. Hierzu musste der Bestand der abgeschlossen Akten sinnvoll verteilt werden. Zu diesem Zweck wurde 1808 bis 1815 eine erste Verzeichnung aller in Wetzlar wiedervereinigten Akten vorgenommen.
Die Erinnerung an das Gericht in Wetzlar lebt heute durch das Reichskammergerichtsmuseum fort. Die museale Darstellung widmet sich umfassend dem Aufbau, der Funktionsweisen und den Arbeitsbedingungen des Gerichts. Es werden sowohl die organisatorischen Strukturen und prozessualen Abläufe als auch die Herausforderungen des Gerichtsalltags, die Leistungen und Wirkungen während seiner Existenz sowie Position im Kontext der Reichsorgane thematisiert. Das Museum behandelt die Relevanz des Reichskammergerichts für die Reichsliteratur und die juristische Wissenschaft. Zu den ausgestellten Objekten gehören originale Portraits und Möbelstücke aus der Zeit des Gerichts, Plastiken sowie zeitgenössische Drucke wie Akten, Bücher und Illustrationen.
Take-away
- Wetzlar war Sitz des Reichskammergerichts von 1690 bis 1806.
- Das Reichskammergericht war neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römisches Reiches.
- In Wetzlar hatte das Reichskammergericht keine eigenen Gerichtsgebäude, sondern war in verschiedenen Ersatzgebäuden untergebracht.
Quellen
Website der Gesellschaft für Reichskammerforschung e. V., https://reichskammergericht.de/?lang=de (Zugriff: 20.11.2025).
Deutsche Digitale Bibliothek, Reichskammergericht (Bestand), https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/KL2IWRZRNXP2GOTKSS34BKN5SG36HRXV (Zugriff: 20.11.2025).
Filippo Ranieri, Reichskammergericht, in: Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts (HWB-EuP), 2009, https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Reichskammergericht (Zugriff: 20.11.2025).
Verfasser
Bita Bakhshi, Avin Darwich, Moritz Darenberg, Malte Dietz, Stan Kerremans und Isabel Wagner