Gasthörende / Uni für Alle
Nicht immatrikulierte Personen können bestimmte Lehrveranstaltungen an der Universität Osnabrück auch ohne den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung besuchen. In diesem Rahmen ist es möglich, bis zu acht Wochenstunden zu belegen, jedoch sind Gasthörende an der Universität Osnabrück gemäß Paragraf 10 Absatz 4 der Immatrikulationsordnung nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.
Informationen und Kontakte für Interessierte Gasthörende sowie erforderliche Anträge