Instrumentalunterricht
Der Instrumentalunterricht bietet an unserem Institut viele zeitliche und inhaltliche Wahlmöglichkeiten, um Ausgangskenntnissen, Lernfortschritten und Schwerpunktsetzungen der Studierenden gerecht zu werden. Die gesamte Struktur basiert auf halbstündigen Bausteinen, die im Bachelor und im Master mit nur wenigen Pflichtbindungen gefüllt sind. Restliche Kontingente können nach individueller Beratung frei gewählt werden. Ausführliche Erläuterungen zum Unterricht in den Bachelor und Master Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite und diese Instrumente können Sie bei uns studieren.
Instrumentalunterricht für 2-Fächer Bachelor und Bachelor BEU
Zum WS 2016/17 ist der Instrumentalunterricht in den Lehramts-Studiengängen für das Fach Musik an der Universität Osnabrück (2-Fächer-Bachelor für das Lehramt an Gymnasien; Bachelor BEU für das Lehramt an Grund, Haupt- und Realschulen) grundlegend neu gestaltet worden. Die Neugestaltung folgt dabei dem Leitbild von Musiklehrer*innen, das drei wesentliche Aspekte von instrumental- bzw. vokalpraktischer Kompetenz miteinander verbindet:
- Schulpraktisches Spiel: Die kompetente, stilsichere und vielfältige Begleitung von u.a. Volks- und Kinderliedern, Pop-Songs oder Instrumentalstücken mit verschiedenen Begleitinstrumenten (insbesondere Klavier bzw. Gitarre) in verschiedenen Spielmodellen und Tonarten sowie der kompetente Gebrauch der Sing- und Sprechstimme in diesem Zusammenhang.
- Instrumentale Tiefe: Die vertiefte künstlerische Ausdrucksfähigkeit auf einem Hauptinstrument bzw. mit der Stimme in möglichst umfassender stilistischer Breite aus den verschiedenen Epochen der ‚klassischen‘ Musikgeschichte sowie den vielfältigen Stilen im Bereich der Popularmusik und des Jazz.
- Instrumentale Breite: Künstlerische (Grund)-Fertigkeiten in einem möglichst breiten Spektrum verschiedener Saiten-, Blas-, Schlag- und Tasteninstrumente in stilistisch breiter Ausrichtung, um z.B. eine Streicher- oder Bläserklasse ebenso kompetent betreuen zu können wie den Schlagzeuger einer Schülerband.
Alle drei Kompetenzfelder stehen dabei gleichwertig nebeneinander und ergänzen sich zum Ideal einer Musiklehrer-Persönlichkeit mit hohen künstlerischen Fähigkeiten, großer instrumental-bzw. vokalpraktischer Flexibilität und umfassender stilistischer Bandbreite.
Zur Entwicklung persönlicher Profile
Die Studienanfänger*innen im Fach Musik verfügen über eine große Vielfalt an musikalischen Biographien mit unterschiedlichen Erfahrungen in den drei Kompetenzfeldern: manche spielen ein einzelnes Instrument auf besonders hohem Niveau, andere verfügen über solide Kenntnisse auf mehreren Instrumenten; manche spielen seit Jahren z.B. die Begleitmusik in Gottesdiensten, andere haben nur Grundkenntnisse auf Begleitinstrumenten. Um trotz dieser unterschiedlichen Ausgangslagen allen Studierenden eine optimal zugeschnittene, persönliche Entwicklung in den drei Kompetenzbereichen zu ermöglichen, sind die Inhalte des Instrumentalunterrichts an der UOS seit dem WS 2016/17 nicht mehr starr einheitlich vorgegeben, sondern können je nach den persönlichen Erfordernissen weitgehend flexibel und individuell gestaltet werden.
Wie ist der neue Instrumentalunterricht organisiert?
Das neue Modell des Instrumentalunterrichts folgt einigen einfachen Grundprinzipien:
Der Instrumentalunterricht ist organisiert in Unterrichtseinheiten (IU-Einheit) von je 30 Minuten Dauer. Jede(r) Studierende erhält während des BA-Studiums verpflichtenden (Einzel)-Instrumentalunterricht im Umfang von 3 IU-Einheiten pro Semester (1,5 Stunden). Insgesamt werden also im sechssemestrigen BA-Studium 18 IU-Einheiten (neun Stunden) Instrumentalunterricht erteilt.
Die konkreten Inhalte des Instrumentalunterrichts sind bis auf einige Mindestbelegungen nicht festgelegt und können zum Ausbau der drei Kompetenzbereiche je nach den individuellen Vorkenntnissen und Bedürfnissen flexibel gewählt werden. Die zu beachtenden Mindestbelegungen sind
- Mindestens vom 1. bis 4. Semester ist ein einzelnes Instrumentalfach bzw. Gesang einstündig zu studieren (je 2 IU-Einheiten, Hauptinstrument); i.d.R. das Instrument/Gesang, welches in der Eignungsprüfung präsentiert wurde;
- Mindestens im 1. Semester ist das Fach ‚Schulpraktisches Klavierspiel‘ (BA 2-F) bzw. ‚Schulpraktisches Gitarrenspiel‘ (BA-BEU) halbstündig zu studieren (1 IU-Einheit Schupra Klavier bzw. Gitarre).
- Mindestens ein Semester lang zwischen dem 2. und 6. Semester ist das Fach ‚Schulpraktisches Singen‘ halbstündig zu studieren (1 IU-Einheit Schupra Gesang).
Wichtig: Diese Angaben sind lediglich Mindestangaben. Jeder dieser Bereiche kann und muss unter Einsatz von weiteren der 18 IU-Einheiten so lange studiert werden, bis das Erreichen der Kompetenzziele in jeweils einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen wird. Alle drei (!) Prüfungen müssen bestanden werden, um den Instrumentalunterricht insgesamt erfolgreich abzuschließen. Die Prüfungen können jederzeit nach Erreichen der Mindest-Studiendauer in den einzelnen Bereichen abgelegt werden.
Alle IU-Einheiten, die individuell nicht für das Hauptinstrument und die beiden Schupra-Fächer eingesetzt werden, können zum Ausbau der instrumentalen Breite frei für das Studium weiterer Instrumente bzw. Gesangsfächer genutzt werden. Die dabei grundsätzlich möglichen Fächer finden Sie hier.
Weitere Tipps und Hinweise
Die Grundidee des neuen Instrumentalunterrichts sind Flexibilisierung, Individualisierung und Kompetenzorientierung. Dies schafft bei der Ausgestaltung des
Instrumentalunterrichts große neue Freiheiten und Möglichkeiten, erfordert aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Studierenden und eine sorgfältige
und gewissenhafte Planung im Licht der eigenen Fähigkeiten. Hierzu werden durch das Institut Beratungsgespräche angeboten.
Wesentlich für die Gesamtplanung ist dabei die Frage, wie gut jemand zu Studienbeginn bereits Klavier (BA 2-F) bzw. Gitarre (BA-BEU) spielt und dabei evtl. auch schon Erfahrung im Bereich Liedbegleitung hat. Wer hier nur über Grundkenntnisse verfügt, wird zum Bestehen der Prüfung vermutlich mehr als nur das eine verpflichtende Semester Mindeststudium benötigen. Dies können zwar bis zu 6 Semester sein, allerdings stehen dann entsprechend weniger Einheiten für andere Instrumente zur Verfügung. Außerdem ist zu bedenken, dass ja auch das Hauptinstrument und Schupra-Gesang ggfs. mehr Zeit als die Mindestbelegung benötigen, um die jeweilige Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Damit letztlich alle drei verpflichtenden Prüfungen erfolgreich bestanden werden können, sollte bei der Belegung grundsätzlich das Prinzip gelten: Erst die Pflicht, dann die Freiheit! Insbesondere ist es sinnvoll, das zweite Fach ‚Gesang‘ unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss von Schupra- Klavier bzw. -Gitarre zu beginnen. Insgesamt gilt: Je mehr Energie und Engagement man gleich zu Anfang in das Studium insbesondere die beiden verpflichtenden Schupra-Fächer investiert und diese erfolgreich abschließt, desto mehr Freiheit erarbeitet man sich, um mit freien IU-Einheiten z.B. den Unterricht im Hauptinstrument fortzuführen oder neue Instrumente
zu erlernen.
- Instrumentalunterricht im MASTER -
Vor der Anmeldung zum Master-Instrumentalunterricht ist verpflichtend ein Beratungsgespräch mit dem Modulbeauftragten Joachim Siegel (jsiegel@uos.de) zu führen .
- Master Gymnasien: Es stehen 14 Einheiten à 0,5 SWS für Einzelunterricht in den 4 Semestern zur Verfügung, die Instrumente sind frei wählbar. Verpflichtend sind mind. 2 Sem. in einem zum Hauptfach komplementären Instrument, welches mit einer Prüfung in einem der Nebenfachensembles abgeschlossen wird. Erläuterungen zum Komplementärfach siehe hier. (PDF, 34 kB) Die Modulnote wird aus den Prüfungsergebnissen des Komplementärfachs und 2 Wahlpflichtfächern gebildet.
- Master Grund-, Haupt-, Realschulen: Es stehen 10 Einheiten à 0,5 SWS für Einzelunterricht in den 4 Semestern zur Verfügung. Verpflichtend ist hier mind. 1 Semester im Pflichtfach Schulpraktisches Klavierspiel. Die Modulnote wird aus den Prüfungsergebnissen des Pflichtfachs und 2 Wahlpflichtfächern gebildet.
Stand: April 2026