Anträge an den Prüfungsausschuss
Anträge an den Prüfungsausschuss können jederzeit gestellt werden und werden beim nächsten Sitzungstermin bearbeitet. Im Semesterturnus finden drei feste Sitzungen des Prüfungsausschusses statt:
- Im Zuge der Veranstaltungswahlen 2-3 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit (d.h. Ende März/Ende September)
- Zur Mitte der Vorlesungszeit (ca. 7. Semesterwoche, d.h. Mitte Mai/Ende November)
- Vor Beginn der Prüfungsphase (ca. 12. Semesterwoche, d.h. Ende Juni/Ende Januar)
Der nächste Sitzungstermin des Prüfungsauschusses ist am 21.09.2026.
Um eine Bearbeitung und Entscheidung durch den Prüfungsausschuss zu garantieren müssen Anträge 7 Tage vor Sitzungstermin eingegangen sein. Liegen bei Anträgen besondere Dringlichkeiten vor oder sind besondere Fristen einzuhalten, müssen diese von der antragstellenden Person angegeben werden.
Für Anträge an den Prüfungsausschuss verwenden Sie bitte das Antragsformular (PDF, 62 kB) und senden dies zusammen mit allen notwendigen Informationen (s. u.) per E-Mail an sportpruefau@uni-osnabrueck.de.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragsstellung bei der Studienberatung für Ihren Studiengang.
Voraussetzungen für einen Antrag auf bevorzugtes Nachrücken zu einer Lehrveranstaltung
Um bevorzugt zu einer Lehrveranstaltung zugelassen zu werden, muss nachweislich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Durch die Nichtteilnahme an einer spezifischen Veranstaltung verlängert sich die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus, obwohl Sie aktiv mitgewirkt haben, dieses in der Regelstudienzeit abzuschließen. (Ihre individuelle Regelstudienzeit finden Sie auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.)
- Die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Familienangehörigen erhöht die Notwendigkeit der Teilnahme an einer spezifischen Veranstaltung, um die Betreuung gewährleisten zu können.
- Durch eine Behinderung oder chronische Erkrankungen ist Ihnen der Besuch alternativer Veranstaltungen aus gesundheitlichen oder therapeutischen Gründen nicht möglich.
- Sie sind offiziell anerkannte*r Spitzensportler*in und aufgrund von Trainings-/Wettkampfzeiten bei der Veranstaltungswahl zeitlich eingeschränkt.
Diese Voraussetzungen sind nicht verbindlich. Der Prüfungsausschusses entscheidet immer im Einzelfall-Verfahren.
Was ist KEINE Begründung für bevorzugtes Nachrücken? (Auswahl)
Umstände, die in der Regel NICHT als Begründung für bevorzugtes Nachrücken gelten, sind u. a.
- eine geringe Anzahl von modulrelevanten Veranstaltungen im aktuellen oder einem vorherigen Semester;
- berufliche Tätigkeiten neben dem Studium;
- ein Lebensmittelpunkt außerhalb von Osnabrück oder
- ein geplanter Studiengangs- oder Studienortswechsel vor Abschluss des Studiengangs.
Dokumente für das Einreichen eines Antrags an den Prüfungsausschuss:
- Vollständig und korrekt ausgefülltes Antragsformular (s. o.)
- Transcript of Records (pdf)
- Immatrikulationsbescheinigung (pdf)
- ggf. weitere Belege zur Bestätigung Ihrer Antragssituation