FAQs

Englische Fragewörter wie "Who" oder "What" sind mit weißer Kreide auf eine dunkle Tafel geschrieben.
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Studienverlauf und -aufbau

Wie viele Leistungspunkte in einem Modul erworben werden, ist über die fachspezifischen Teile der Prüfungsordnung geregelt. In den Modulbeschreibungen finden Sie zudem die Aufteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Komponenten eines Moduls.

 Übersicht der Studiengänge und Ordnungen

In allen fachspezifischen Teilen zur Prüfungsordnung finden Sie eine Tabelle mit den Modulen, die im Laufe des Studiums belegt werden müssen und wann die Belegung empfohlen wird.

 Übersicht der verschiedenen Studiengänge und Ordnungen

Nein, nicht zwingend. Sie können unter Beachtung der formalen Vorgaben Ihren Studienverlauf individuell gestalten. Sie sollten aber bedenken, dass eine Abweichung vom idealtypischen Studienverlauf, wie er in den Prüfungsordnungen hinterlegt ist, durch die Notwendigkeit von Voraussetzungen und einen ggf. eingeschränkten Angebotsturnus in Einzelfällen zu Studienzeitverlängerungen führen kann. In Zweifelsfällen sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen.

In Stud.IP ist für jede Veranstaltung die Kategorie „Modulzuordnungen“ hinterlegt. Diese Zuordnung beschreibt, für welche Module die jeweilige Veranstaltung studienbegleitende Prüfungen und/oder Studiennachweise anbietet. Im Zweifelsfall kann mit den Lehrenden Rücksprache gehalten werden.

Die Lehrveranstaltungen des Instituts für Anglistik und Amerikanistik für das jeweils folgende Semester werden immer zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters sichtbar geschaltet. Das Anmeldeverfahren für sämtliche Lehrveranstaltungen beginnt jedoch später im Verlauf der vorlesungsfreien Zeit.

In der Lehreinheit Anglistik/Amerikanistik gibt es i. d. R. mehrere Parallelangebote. Wenn ein Seminar bereits voll ist, muss dies nicht zwingend bedeuten, dass auch in den anderen Seminaren, die für dasselbe Modul geöffnet sind, alle Plätze bereits belegt sind. Sie sollten daher zunächst flexibel nach anderen Angeboten suchen. Für den Fall, dass tatsächlich nirgendwo ein Platz frei sein sollte und eine Verschiebung der Seminarbelegung ins nächste Semester nicht möglich sein sollte, setzen Sie sich bitte auf eine möglichst kurze Warteliste und melden Ihren Bedarf rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit bei dem entsprechenden Lehrenden.

Anmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen online über HISInOne. Im Fachbereich 7 sind die Anmeldezeiträume i. d. R. für das Wintersemester vom 1. Januar bis zum 15. Januar und für das Sommersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juni. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitraum in Einzelfällen davon abweichen kann. Es ist zwingend notwendig, dass Sie sich innerhalb der festgelegten Anmeldezeiträume für Studien- und Prüfungsleistungen anmelden.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei gelegentlich vorkommenden technischen Anmeldeproblemen an die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts wenden müssen.

Ja, Sie können Einsicht in Ihre Prüfungsarbeiten erhalten. In § 24 der  Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Osnabrück wird die „Einsicht in die Prüfungsakte“ geregelt; damit ist unter anderem gemeint, dass Studierende ihre Prüfungsleistungen einsehen dürfen. In der Regel werden Termine für die Einsicht oder ggf. die Besprechung von Klausuren, Protokollen oder Hausarbeiten mit den Dozierenden vereinbart.

Nach § 14 Absatz 2  APO haben Sie Anspruch auf eine Wiederholungsmöglichkeit. Diese sollte im gleichen Semester und muss spätestens im nächsten Semester angeboten werden. Die Termine werden von den Dozierenden individuell festgelegt.

Der sogenannte „Joker“ ermöglicht auf Antrag die Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung oder die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung zur Notenverbesserung einmalig in einem Studiengang. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen. Sämtliche Regelungen zum „Joker“ finden Sie unter § 14 Absatz 3 der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück .

 Übersicht der Studiengänge und Ordnungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des  Prüfungsamtes des Fachbereich 7.

Es ist nicht vorgesehen, dass Bachelorstudierende Leistungen für Masterstudiengänge absolvieren. In begründeten Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss nach § 10a  APO im Wege einer Einzelfallprüfung eine Zulassung für ein Vorziehen von Masterleistungen aussprechen.

Entscheidend für die Genehmigung des Antrags ist in fast allen Fällen, dass Sie die Bachelor- Veranstaltungen des Faches bereits erfolgreich absolviert haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des  Prüfungsamtes des Fachbereich 7.

Ein Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen und auf Grund struktureller Veränderungen in den Modulen nur bedingt sinnvoll.

Sollten Sie dies dennoch wünschen, muss ein Antrag an das Prüfungsamt gestellt werden.

Module, Leistungen und Vorgaben

Bei der Planung Ihres Studienverlaufs ist stets zu beachten, dass in vielen Fällen der Zugang zu Modulen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Welche Module jeweils vor dem Besuch eines anderen Moduls erfolgreich abgeschlossen sein müssen, ist in den fachspezifischen Teilen der Prüfungsordnung geregelt. Dort finden Sie auch einen idealtypischen Studienverlauf.

 Übersicht der Studiengänge und Ordnungen

Grundsätzlich gilt, dass Studienleistungen (benotet oder unbenotet) beliebig oft wiederholbar sind, Prüfungsleistungen dagegen in jedem Fall benotet und nur begrenzt oft wiederholbar sind. Ein weiterer Unterschied ist, dass nur Prüfungsleistungen in die Abschlussnote eingehen, Studienleistungen hingegen nicht.

Die jeweils zu erbringende Leistungsform (Studiennachweis benotet, Studiennachweis unbenotet, Prüfungsvorleistung, Prüfungsleistung) können Sie der Modulbeschreibungen entnehmen. Sollten in einem Modul mehrere Prüfungsleistungen verlangt werden, wird die Modulnote nach § 17  APO errechnet, sofern in der Modulbeschreibung keine abweichende Berechnung geregelt ist.

Die zwei Ausdrücke bedeuten im Wesentlichen dasselbe. Laut § 11  APO ist „zur Erlangung von Studiennachweisen […] die erfolgreiche Erbringung einer Studienleistung notwendig“. In Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen wird meist der Ausdruck ‚Studiennachweis‘ verwendet; Lehrende sprechen vermutlich häufiger von ‚Studienleistungen‘.

Teilnahmevoraussetzungen sind für jedes Modul in der Modulbeschreibung geregelt.

Weitere Informationen sowie tabellarische Übersichten finden Sie in den jeweiligen  Prüfungsordnungen.

Anders als im Bachelor sind die Modulstrukturen im Master in der Regel nicht konsekutiv, d.h. es steht Ihnen frei, welches Modul und welche Modulteile Sie zuerst abschließen. Dennoch bauen die Module natürlich auf während des Bachelor-Studiums erarbeitete Inhalte und Methoden auf.

In der Modulkomponente, für die eine bestimmte Lehrveranstaltung ausgeschrieben ist, kann immer nur die in den Modulbeschreibungen festgelegte Leistungspunktzahl erworben werden (z.B. 4 LP pro V1-Modulkomponente).

In den Wahlbereichen können immer 2 LP durch einen Studiennachweis (Referate, Präsentationen, kurze schriftliche Ausarbeitungen) erworben werden.

Nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrenden kann auch die in den Modulbeschreibungen festgelegte Leistungspunktzahl im Wahlbereich vergeben werden, sofern dieselbe Leistung erbracht wird, die im eigentlichen Modul gefordert wird.

Wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, die Sie an einer anderen Universität und/oder im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte das hierfür vorhandene Formular. Die jeweiligen Prüfungsleistungen müssen zunächst von der Studienkoordination überprüft und im Anschluss vom Institutsdirektor bestätigt werden. Es ist zu beachten, dass Transcript of Records oder Scheine im Original vorgezeigt und in Kopie eingereicht werden müssen.

Für bestimmte Lehrveranstaltungen kann eine Anwesenheitspflicht verlangt werden. Dies ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen unter der Rubrik „Bestehensregelung für dieses Modul“ festgelegt und begründet. Sofern Anwesenheitspflicht besteht, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Anmeldung zu einem Studiennachweis oder einer studienbegleitenden Prüfung. Noten für „sonstige Mitarbeit“, wie Sie sie aus der Schule kennen, gibt es in dieser Form an der Universität nicht. D.h. Ihre Mitarbeit im Seminar findet keinen Niederschlag in der Benotung des Moduls.

In den Modulbeschreibungen sind studienbegleitende Prüfungen nach Art und Umfang geregelt. Sofern mehrere Alternativen angegeben sind, liegt die Wahl der Prüfungsform beim Prüfer/bei der Prüferin. Wenn Sie Probleme haben, die in den fachspezifischen Teil geregelte erforderliche Anzahl von Hausarbeiten und/oder Referatsausarbeitungen zu erbringen, weil diese Prüfungsformen in den von Ihnen angewählten Lehrveranstaltungen nicht angeboten werden, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Dozenten/Ihrer Dozentin.

Prüfungsvorleistungen sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt. Wenn Prüfungsvorleistungen vorgesehen sind, sind diese in Form und Umfang dort aufgeführt. Die Entscheidung über die Form der Prüfungsvorleistung trifft der Dozent/die Dozentin.

Auslandsaufenthalt

Ein längerer Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland wird allen Studierenden dringend empfohlen. In sämtlichen Master-Studienprogrammen der Anglistik/Amerikanistik müssen Sie einen mindestens dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalt nachweisen, bevor Ihnen Ihr Masterzeugnis ausgestellt werden kann.

Bitte prüfen Sie die jeweils für Sie geltende Prüfungsordnung, ob Sie einen Auslandsaufenthalt ableisten müssen!

Bedenken Sie bitte auch, dass die Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes langwierig ist – es ist ratsam, mindestens ein Jahr vorher mit der Planung zu beginnen.

 Nähere Informationen zum Auslandsaufenthalt