Praktikum absolvieren

Ein Praktikum ist eine wertvolle Gelegenheit, erste Praxiserfahrungen zu sammeln, dein Wissen aus dem Studium anzuwenden und spannende Einblicke ins Berufsleben zu gewinnen. 

 

Lehramtsbezogene Praktika

Allgemeines zu den schulischen Fachpraktika

PraktikumsphaseDauer und SchwerpunktHinweise
Basisfachpraktikum (BFP)fünf Wochen (25 Tage). Wird in einem der beiden Studienfächer, Fach A (nicht Erweiterungsfach) absolviert und durch eine verpflichtende Vorbereitungsveranstaltung begleitet.Ziel ist es, eigenverantwortlich Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Es finden Hospitationen sowie erste Unterrichtsversuche statt. Über die genauen Vorgaben werden Sie im Vorbereitungsseminar unterrichtet.
Erweiterungsfachpraktikum (EFP)vier Wochen (20 Tage). Wird im anderen Studienfach, Fach B (nicht Erweiterungsfach)  absolviert. Auch hier gibt es eine vorbereitende Veranstaltung und fachspezifische Vorgaben, beispielsweise zur Anzahl der Hospitationen und Unterrichtsversuche. 

Ablauf und Formalitäten

  • Vorbereitungsseminare: Für beide Praktika muss ein spezielles Vorbereitungsseminar besucht werden. Zurzeit führt  Herr Wendland (Fachleiter Englisch) dieses Seminar durch. Dieses bereitet auf die Beobachtungsaufgaben und das eigene Unterrichten vor. 
  • Begleitung und Nachbereitung: Während und nach den Praxisphasen findet eine Betreuung und Nachbereitung statt, die zurzeit durch  Herrn Brunsen geleistet wird. Hier werden Unterrichtserfahrungen reflektiert, Unterrichtskonzepte besprochen und Theorien aus der Fachdidaktik angewendet. Außerdem fertigen Sie einen Praktikumsbericht an.  
  • Anmeldung und Fristen: Für jedes Praktikum gibt es fest definierte Anmeldezeiträume. Beispiel 2026/2027: Anmeldungen für die Sommer‑Praxisphase 2026 sind vom 21. Januar 2026 (00:01 Uhr) bis 6. Februar 2026 (23:59 Uhr) möglich; für das Frühjahr 2027 vom 1. Juli 2026 bis 17. Juli 2026. Die Anmeldung erfolgt über das  Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) über ein Online-Verfahren in Stud.IP.
    Terminpläne zu den Praktikums- und Anmeldezeiträumen: siehe Terminpläne über Infoveranstaltungen in  Stud.IP.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Für den Schulbesuch wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Das ZLB versendet ca. 3 Monate vor Praktikumsbeginn eine Bestätigung zur Beantragung per Sammelmail an Ihre Uni-Mailanschrift. 
  • Praxisphasen‑Termine: Die Praktika finden zu festen Zeiträumen statt (Beispiele für Niedersachsen [Nds.]): Sommer/Herbst 2026 (BFP: 24. August – 25. September 2026; EFP: 24. August – 18. September 2026). Frühjahr 2027 (BFP: 15. Februar – 19. März 2027; EFP: 15. Februar – 12. März 2027). Für NRW gibt es alternative Zeiträume.
    Terminpläne zu den Praktikums- und Anmeldezeiträumen: siehe Terminpläne über Infoveranstaltungen in  Stud.IP.
  • Kontakt: Ansprechpartnerin für die Praktika (BFP/EFP) ist  Petra Schröder am  Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB)
    E‑Mail:  zlb‑bfp‑efp@uos.de
    Telefon:  +49 541 969‑4165

 

Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen: Das Programm GHR 300 und das Praktikum im Fach Englisch

Die Arbeit im Lehrerberuf mit Schülerinnen und Schülern an Grund-, Haupt- und Realschulen ist reizvoll und gesellschaftlich von besonderem Wert: Junge Menschen werden in gesellschaftliche Wissens- und Handlungszusammenhänge eingeführt, das fremdsprachliche Lernen befördert gesellschaftliche Teilhabe. Konkret in der Praxis benötigen Haupt- und Realschüler in besonderer Weise Anleitung und ermutigende Begleitung, Grundschüler erhalten in ihren ersten Schuljahren wichtige Orientierung.

Den besonderen Anforderungen an die Arbeit an Schulformen abseits des Gymnasiums begegnen Lehrkräfte durch schülerorientiertes Arbeiten und fachdidaktisch sorgfältig strukturierte Unterrichtsangebote. Das Programm GHR 300 geht auf die besonderen Herausforderungen des Lehrens und Lernens von Fremdsprachen an Grund-, Haupt- und Realschulen ein, indem es ein umfangreiches Praxismodul vorsieht, welches aus einem 18-wöchigen Praktikum an einer Schule und flankierenden Lehrveranstaltungen an der Universität besteht. Das Praxismodul bietet neben Möglichkeiten der Hospitation bei erfahrenen Praktikern auch Gelegenheiten zur Planung und Durchführung eigener Unterrichtsstunden. Studierende lernen den gesamten Arbeitsbogen von Planung, Durchführung und Reflexion von Fremdsprachenunterricht kennen. Angesichts erlebter und beobachteter Unterrichtspraxis formulieren sie erfahrungsbasiert Standpunkte in Bezug auf professionelles Lehrerhandeln und begründen diese im Lichte fachdidaktischer und fachwissenschaftlicher Theorie. Intensive Betreuung findet durch Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen vor Ort sowie durch Dozententeams an der Universität statt. Ein Projektmodul bezieht sich auf das Praktikum und eröffnet Chancen der Entwicklung studentischer Projekte aufgrund von Erfahrungen und Erkenntnissen aus eigener und erlebter Praxis. Ziel ist die Annäherung an professionalisierte Praxis aus wissenschaftsbasierter und praxeologischer Perspektive und damit die solide Vorbereitung auf die zweite Phase der Lehrerausbildung und den Beruf.

Informationen über Formalia des Praxismoduls wie Termine und teilnehmende Praktikumsschulen finden Sie auf den Seiten des  Zentrums für Lehrerbildung.

Ansprechpartnerin für das Programm GHR 300 im Fach Englisch ist  PD Dr. Bärbel Treichel.

Lehrbeauftrage im Programm GHR 300 sind Maike Verwiebe, Nadine Scharfen, Christian Witte und  Bernd Glüsenkamp.

Außerschulische Praktika

Außerschulische Praktika sind zu absolvieren von

  • Studierenden des Studiengangs 2-Fächer-Bachelor, die nicht das Lehramt an Gymnasien anstreben, und 
  • Studierenden des Studiengangs Master of English and American Studies.

Für Studierende des Studiengangs 2-Fächer-Bachelor, die nicht das Lehramt an Gymnasien anstreben, gilt:

Innerhalb des Studiengang sind in der Regel zwei Praktika zu absolvieren, die jeweils mindestens 210 Arbeitsstunden umfassen sollen und jeweils mit 7 LP honoriert werden (§ 4 Absatz 6 der  studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang). Die beiden Praktika können auf die beiden Studienfächer verteilt oder im gleichen Studienfach absolviert warden. In Ausnahmefällen kann ein langes Praktikum (420 Std., 14 LP) abgeleistet warden.

Für Praktika, die im Rahmen des Studienfachs Anglistik/Englisch absolviert werden, gilt folgendes:

  • Das Praktikum soll .z. B. in den Bereichen und Berufsfeldern Journalismus, Sachbearbeitung, Bibliothek, Archiv und Erwachsenenbildung Einblicke in anglistisch relevante Handlungsfelder geben, Möglichkeiten der systematischen Beobachtung und Reflexion der Praxis der genannten Berufsfelder eröffnen und exemplarisch Einblicke in das fachliche Anforderungsprofil der genannten Professionen ermöglichen (§ 7 Absatz 2 des fachspezifischen Teils der  studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang 2-Fächer).
  • Sie suchen eigenständig einen Praktikumsplatz in einem anglistisch relevanten Berufsfeld. Hierbei können Sie sich durch den Praktikumsbeauftragten,  Prof. Dr. Thomas Kullmann, beraten lassen.
  • Sie berichten dem Praktikumsbeauftragten über eine mit einem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung über ein Praktikum. Sie treten das Praktikum an, nachdem der Praktikumsbeauftragte bestätigt, dass das geplante Praktikum grundsätzlich anerkannt werden kann.
  • Nach Ableistung des Praktikums bestätigt Ihnen der Arbeitgeber in einem formlosen Schreiben (mit Briefkopf), dass Sie das Praktikum abgeleistet haben. Aus dem Schreiben sollte direkt oder indirekt hervorgehen, dass es 210 Arbeitsstunden (oder mehr) umfasste. Außerdem verfassen Sie einen kurzen Bericht (2-3 Seiten, in der Regel auf deutsch), in dem Sie darlegen, welche Tätigkeiten das Praktikum umfasste, ob Sie Kompetenzen aus dem Anglistik-Studium nutzen konnten und ob das Praktikum Ihnen für Ihre berufliche Orientierung von Nutzen war.
  • Sie legen die beiden genannten Dokumente dem Praktikumsbeauftragten vor und führen mit ihm ein kurzes Gespräch über Ihr Praktikum. Sofern das Praktikum den Anforderungen entsprach, erhalten Sie von ihm ein Schreiben, das die erfolgreiche Ableistung des Praktikums bestätigt. Dieses legen Sie dann dem Prüfungsamt zur Verbuchung vor.
  • Anstelle des Praktikums können Sie mit einem hauptamtlich Lehrenden unseres Faches ein Studienprojekt vereinbaren, das ebenfalls mindestens 210 Arbeitsstunden umfassen soll. 

Für Studierende des Studiengangs Master of English and American Studies gilt folgendes

  • Es ist ein Praktikum im Umfang von mindestens 300 Arbeitsstunden zu absolvieren, das mit 10 LP bepunktet wird (§ 6 der  studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang English and American Studies).
  • Der Praktikumsbericht soll in der Regel 5-10 Seiten umfassen, die Rahmenbedingungen und wesentlichen Aspekte des Ablaufs des Praktikums festhalten und die beruflichen Erfahrungen im Praktikum vor dem Hintergrund der im Studium gewonnenen fachlichen Erkenntnisse und methodischen Kompetenzen reflektieren.
  • Ansonsten gelten die oben genannten Regelungen. Zu Beratung steht der Fachstudienberater des genannten Studiengangs,  Prof. Dr. Peter Schneck, zur Verfügung.