Promotion
Promovieren am Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft
Auf dieser Seite möchten wir unseren aktuellen und angehenden Doktorandinnen und Doktoranden Informationen und Antragsvordrucke zur Verfügung stellen.
Hilfreiche Links
Promotion und Postdoc-Phase (zentrale Uni-Seite)
Zentrum für Promovierende (ZePrOs) bietet speziell auf Ihre Erfordernisse zugeschnittene Qualifikationsangebote und individuelle Förderung an.
Wie schreibe ich ein wissenschaftliches Exposé? (nicht barrierefrei) (PDF, 371 kB)
Sie haben sich für die Durchführung eines Promotionsvorhabens im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft der Universität Osnabrück entschieden mit dem Ziel, den Grad einer Doktorin oder eines Doktors (Dr. phil.) in einem der hier vertretenen Fachgebiete und Fächer zu erlangen. Wir freuen uns, Sie als Doktorandin oder Doktorand in unserem Fachbereich begrüßen zu dürfen!
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Er wird erbracht durch eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) und eine mündliche Prüfung (Disputation). Der Fachbereich, insbesondere Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer, werden Sie nach Kräften unterstützen, Ihr Vorhaben in einem angemessenen Zeitraum erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur Professionalisierung der Durchführung aller Promotionsvorhaben sieht die Promotionsordnung des Fachbereichs im Rahmen eines Vorverfahrens die formelle Annahme aller Doktorandinnen und Doktoranden durch den Promotionsausschuss vor.
Dies bedeutet, dass alle Personen, denen eine Betreuung ihrer Promotion seitens einer Professorin oder eines Professors in Aussicht gestellt worden ist, umgehend ein schriftliches Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (PDF, 111 kB) an die bzw. den Vorsitzende*n des Promotionsausschusses zu richten haben. Das Formblatt für das Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand beinhaltet die Einverständniserklärung der/des Betreuer*in, sowie die Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche.
Dem Gesuch sind weiterhin beizufügen:
- ein ausgefüllter Promovierenden-Erfassungsbogen (PDF, 201 kB)
- ein in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasster Abriss des Lebenslaufes und des Bildungsgangs
- ein Exposé über das Promotionsvorhaben in deutscher oder englischer Sprache gem. § 8 (2) b) der Promotionsordnung des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft
- ein Nachweis (Zeugnis) über ein ordnungsgemäß abgeschlossenes Studium in einem universitären Studiengang nach §7 der Promotionsordnung
- der zwischen Doktorand*in und Betreuer*in abgeschlossene Individuelle Entwicklungsplan zur Promotion (IDP) (PDF, 511 kB) und insbesondere die separaten Bestätigung über dessen Abschluss (PDF, 479 kB)
- der für die Einschreibung erforderliche Vordruck für die Bestätigung der Betreuung und Annahme (PDF, 64 kB) gegenüber dem Studierendensekretariat.
Den Vordruck „Betreuungs- und Annahmebestätigung“ bitte vorausgefüllt und mit der Unterschrift der/des Betreuer*in mit den anderen Unterlagen zur Annahme im Dekanat einreichen. Die Unterschrift der/des Vorsitzende*n des Promotionsausschusses sowie das Siegel werden nach erfolgter Annahme durch den Promotionsausschuss ergänzt.
English version : Download
Application for Acceptance as a Doctoral Candidate (PDF, 116 kB)
Registration Form for Doctoral Students (in german) (PDF, 201 kB)
Attachment to the Registration Form (in german) (XLSX, 44 kB)
Individual Development Plan (IDP) (PDF, 434 kB)
Confirmation of Conclusion of an IDP (PDF, 110 kB)
Supervision and Acceptance Confirmation (in german) (PDF, 64 kB)
Information for prospective doctoral candidates (PDF, 85 kB)
Deutsche Ausführung : Stand 02/2024
Promotionsordnung des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft (PDF, 362 kB)
für die Verleihung des Grades Doktorin oder Doktor der Philosophie
English version : Edition 02-2024
The English version of these regulations is a translation of the German original for information purposes only. The English version of these regulations is not legally binding. In cases of conflict, the original (german) version shall prevail.
Doctoral Regulatios for the Conferral of the Degree of Doctor of Philosophy (PDF, 370 kB)
Leitlinien des FB7 der Universität Osnabrück für die Veröffentlichung von Teilen der Dissertation vor der eigentlichen Einreichung
In § 11 Absatz 5 der Promotionsordnung des FB7 der Universität Osnabrück steht, dass die „Dissertation (…) in Teilen bereits veröffentlichte Arbeiten der Doktorandin oder des Doktoranden enthalten [kann], sofern die gesamte Dissertation darüber hinausgehende wissenschaftliche Erkenntnisse ausweist.“
- Halten Sie Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in! Bei der Frage, welche Teile einer Dissertation Sie in welchem Umfang vor ihrer Veröffentlichung vorabpublizieren dürfen, sollten Sie sich mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in absprechen. Der Umfang der Teile der Dissertation, die vorab veröffentlicht werden sollen, ist nicht ausschlaggebend, entscheidend ist der Inhalt. Eine pauschale Regel gibt es hierbei nicht, es ist vielmehr eine Ermessensentscheidung. Der/die Betreuer*in kann als Expert*in jedoch abschätzen, was Sie vorab publizieren können, ohne Gefahr zu laufen, die zentralen Ergebnisse der Dissertation vorwegzunehmen.
- Kennzeichnen Sie innerhalb der Dissertation bereits veröffentlichte Teile! Wenn Sie Teile Ihrer Dissertation vorab veröffentlicht haben, müssen Sie das in Ihrer Dissertation angeben. Das gilt für ganze Kapitel, wortgleiche Textstellen ebenso wie für die zusammenfassende Wiedergabe Ihrer Gedanken in anderem Wortlaut. Hier gelten die für Ihr Fach üblichen Regeln zu Angaben von Quellen.
- Legen Sie eine Publikationsliste vor! Legen Sie vor Einreichung Ihrer Dissertation dem/der Betreuer*in eine Liste mit Ihren bisherigen Veröffentlichungen vor, damit er/sie nachvollziehen kann, dass die Vorabveröffentlichung die abgesprochenen Inhalte enthält.
- Klären Sie urheberrechtliche Fragen! Viele Zeitschriften bzw. Herausgeber*innen von Sammelbänden akzeptieren Artikel, die auf Teilen einer Dissertation basieren. Sie können einen Artikel einreichen, der auf einem bestimmten Kapitel Ihrer Dissertation basiert. Stellen Sie im Vorhinein jedoch sicher, dass die Zeitschrift bzw. die Herausgeber*innen von Sammelbänden eine solche Vorabveröffentlichung akzeptieren.
Deutsche Version : Zulassung (Hauptverfahren)
Gesuch auf Zulassung (PDF, 61 kB)
Hinweise für die Zusammenfassung der Dissertation im Rahmen der Zulassung zum Hauptverfahren: Gemäß § 10 Absatz 2c der Promotionsordnung ist dem „Gesuch um Zulassung zur Promotion“ eine Zusammenfassung der Dissertation in deutscher Sprache beizufügen.
Es wird erwartet, dass bei der Zusammenfassung neben der Nennung des Titels der Dissertation auf folgende Aspekte eingegangen wird:
- Thema
- Erkenntnisinteresse/Forschungsfrage(n)
- Gang der Untersuchung / Forschungsmethode(n)
- Zentrale Ergebnisse
- Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft des entsprechenden Fachs
Die Zusammenfassung sollte zwei bis drei Seiten lang sein.
English version : Admission to the Doctorate
Application for Admission to the Doctorate (PDF, 115 kB)
Guidelines for the Abstract of the Dissertation as part of the Application for Admission to the Main Procedure. In accordance with § 10, section 2c of the Doctoral Regulations, the application for admission to the doctoral program must be accompanied by an abstract of the dissertation in German.
In addition to stating the title of the dissertation, the summary is expected to address the following aspects:
- Topic
- Research objectives/research question(s)
- Course of the investigation / research method(s)
- Key findings
- Contribution to the advancement of knowledge in the relevant field
The summary should be two to three pages long.
Stand 03/2025
E-Publikation: Hinweise für Promovierende im FB7
Für die Veröffentlichung der Dissertation (nach Erfüllen der Auflagen) sind gemäß der PromO des FB 7 § 16 (3) vier Formate vorgesehen. Das Format des E-Book (mit oder ohne OpenAccess) wird dort nicht genannt.
Wenn ein E-Book als Veröffentlichungsformat gewünscht ist, sind folgende Hinweise zu beachten. Zunächst einmal sollten sich Promovierende direkt an die/den zuständige*n Referent*in der UB wenden ( edocs@ub.uni-osnabrueck.de), die/der eine Einzelberatung zur elektronischen Veröffentlichung anbietet. Vor allem kann sie/er Hinweise geben, wie die „Verfahrensordnung der Universität Osnabrück zur elektronischen Publikation einer Dissertation“ bzw. „Elektronische Dissertationen: Verfahrensordnung (Senatsbeschluss vom 10.Juni 1998)“ (OpenAccess Repositorium der UOS „osnaDocs“)1 , mit Stand 25.02.2004, zu lesen ist und wie mit ihr derzeit konkret umgegangen wird.
1. E-Book mit OpenAccess über einen Verlag (=E-Dissertation)2
Wenn man die Dissertation (nach Einarbeitung der Auflagen) als E-Book mit OpenAccess über einen Verlag veröffentlichen möchte, so ist das möglich, jedoch gilt in diesem Fall ebenfalls Format 3c des § 16 der PromO, bei der die „Verfahrensordnung der Universität Osnabrück zur elektronischen Publikation einer Dissertation“ greift. Das Verfahren ist derzeit folgendes: Man veröffentlicht das OpenAccess-E-Book über den Verlag und stellt dann die von jedem herunterladbare pdf-Datei des E-Books kostenlos auf „osnaDocs“ zur Verfügung. Physisch abzugeben sind vier gedruckte Pflichtarchivexemplare des E-Books. Das E-Book muss auf der Rückseite des Titelblattes den Hinweis enthalten, dass diese als Dissertation vom Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft angenommen wurde. Die Namen der Erst- und Zweitgutachtenden sind ebenfalls zu nennen sowie das Datum der mündlichen Prüfung.
2. E-Book ohne OpenAccess über einen Verlag (=Print-Dissertation)3
Wenn man die Dissertation ohne OpenAccess als E-Book veröffentlichen möchte, entspricht das im Prinzip einer Veröffentlichung über den Buchhandel durch einen Verleger nach Format 3a des § 16 der PromO. Der Unterschied zu einer Printversion ist jedoch, dass bei einem E-Book die Langzeitverfügbarkeit über den Verlag nicht zwangsläufig gewährleistet werden kann. Daher empfiehlt es sich in diesem Fall, das Manuskript der Dissertation (nach Einarbeitung der Auflagen) zunächst nach Format 3d) zu veröffentlichen, also 10 Exemplare in Fotodruck und dauerhaft gebunden (meint: Leim- oder Klebebindung. Klemm- oder Spiralbindungen werden nicht angenommen) der UB zur Verfügung zu stellen, und dann erst das E-Book anfertigen zu lassen. In der Regel ist zu empfehlen, auch hierzu den Kontakt zur UB zu suchen, da es bei der Vertragsschließung mit dem Verlag verschiedene (Nach)Nutzungsrechte zu beachten gilt (einfaches vs. ausschließliches Nachnutzungsrecht) und nicht alle Rechte dem Verlag übertragen werden sollten.
a) Als Alternative zum Format 3d) könnte in diesem Fall die Veröffentlichung des Manuskripts der Dissertation kostenlos über „osnaDocs“ erfolgen (=E-Dissertation). Hier muss jedoch vorab mit dem Verlag geklärt werden, ob eine Vorab-Veröffentlichung über „osnaDocs“ ein Problem für ihn darstellt. Es sollte im Grunde genommen kein Problem sein, da es vom Layout her zwei unterschiedliche Werke sind und daher der Urheberschutz nicht betroffen ist. Die Reaktion der Verlage ist hier allerdings sehr unterschiedlich.
b) Als weitere Alternative zum Format 3d): Wenn die Dissertation als kommerzielles E-Book veröffentlicht wird, ist sicherzustellen, dass der Universität Osnabrück (und ihren Mitgliedern und Angehörigen) ein kostenloser Zugriff (z.B. via Campuslizenz) auf das E-Book ermöglicht wird.
3. Dissertation als klassische E-Dissertation (pdf-Datei) über UOS-Open-Access-Repositorium (osnaDocs) gem. „Verfahrensordnung der Universität Osnabrück zur elektronischen Publikation einer Dissertation“
Wenn man nicht über einen Verlag veröffentlichen will, gibt es die Möglichkeit, das Manuskript der Dissertation (nach Einarbeitung der Auflagen) kostenlos über das UOS-Open-Access-Repositorium „osnaDocs“ elektronisch als E-Dissertation zu veröffentlichen.
Zusätzlich sind 4 oder 6 (bitte Rücksprache mit der UB halten) gedruckte und gebundene (Leim- oder Klebebindung. Klemm- oder Spiralbindungen werden nicht angenommen) Pflichtexemplare bei der UB abzugeben.
Allgemeine Information zum Thema Veröffentlichung von Dissertationen sowie Abgabe von Pflichtexemplaren stellt die Universitätsbibliothek bereit.
Anfragen zum Thema Veröffentlichung von Dissertationen, E-Dissertationen sowie Abgabe von Pflichtexemplaren können an folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: edocs@ub.uni-osnabrueck.de
1 Elektronische Dissertationen: Verfahrensordnung (Senatsbeschluss vom 10. Juni 1998) (nicht barrierefrei) (PDF, 31 kB)
2 Handreichung E-Dissertation: zentrale Seite der Universitätsbibliothek
3 Handreichung Print-Dissertation: zentrale Seite der Universitätsbibliothek
Malin Heuer
Fachbereich 7: Sprach- und Literaturwissenschaft
Neuer Graben 40
49074 Osnabrück
- Raum:
- 41/E15
- Sprechstunde:
- Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Mo-Do 14.00-15:30 Uhr