FAQs zur Studienorganisation
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich einen idealen Studienverlaufsplan?
Bei der Planung Ihres Studienverlaufs ist stets zu beachten, dass in vielen Fällen der Zugang zu Modulen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Welche Module jeweils vor dem Besuch eines anderen Moduls erfolgreich abgeschlossen sein müssen, ist in den fachspezifischen Teilen der Prüfungsordnung geregelt. Dort finden Sie auch einen idealtypischen Studienverlauf.
Gibt es eine Übersicht über die Module, die man belegen muss?
In allen fachspezifischen Teilen zur Prüfungsordnung finden Sie eine Tabelle mit den Modulen, die im Laufe des Studiums belegt werden müssen und wann die Belegung empfohlen wird.
Muss ich im 1. Bachelorsemester alle grundlegenden Kurse absolvieren?
Nein, nicht zwingend. Sie können unter Beachtung der formalen Vorgaben Ihren Studienverlauf individuell gestalten. Sie sollten aber bedenken, dass eine Abweichung vom idealtypischen Studienverlauf, wie er in den Prüfungsordnungen hinterlegt ist, durch die Notwendigkeit von Voraussetzungen und einen ggf. eingeschränkten Angebotsturnus in Einzelfällen zu Studienzeitverlängerungen führen kann. In Zweifelsfällen sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen.
Können Kurse aus dem Master vorgezogen werden?
Es ist nicht vorgesehen, dass Bachelorstudierende Leistungen für Masterstudiengänge absolvieren. In begründeten Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss nach § 10a APO im Wege einer Einzelfallprüfung eine Zulassung für ein Vorziehen von Masterleistungen aussprechen. Entscheidend für die Genehmigung des Antrags ist in fast allen Fällen, dass Sie die Bachelor-Veranstaltungen des Faches bereits erfolgreich absolviert haben. Auf der Seite des Fachprüfungsamts finden Sie dazu ein Informationsblatt.
Wie finde ich heraus, welche Lehrveranstaltungen welchen Modulen zugeordnet sind?
In der Regel enthält der Titel der Lehrveranstaltung am Ende in Klammern die Angabe des Moduls oder der Module, dem/denen die Lehrveranstaltung zugeordnet ist. Zudem finden Sie in Stud.IP für jede Veranstaltung die Kategorie „Modulzuordnungen“. Diese Zuordnung beschreibt, für welche Module die jeweilige Veranstaltung studienbegleitende Prüfungen und/oder Studiennachweise anbietet. Im Zweifelsfall kann mit den Lehrenden Rücksprache gehalten werden.
Wann kann ich mich für Lehrveranstaltungen anmelden?
Die Lehrveranstaltungen des Instituts für Germanistik für das jeweils folgende Semester werden immer zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters sichtbar geschaltet. Das Anmeldeverfahren für sämtliche Lehrveranstaltungen beginnt jedoch später im Verlauf der vorlesungsfreien Zeit. Über die Start- und Endzeiten des Anmeldeverfahrens werden Sie durch eine E-Mail des Sekretariats des IfG informiert. Die Daten können im Anschluss auch auf der Seite Veranstaltungsbelegung nachgelesen werden.
Ich habe für ein Modul keinen Seminarplatz bekommen. Was mache ich nun?
In einer so großen Lehreinheit wie der Germanistik gibt es i. d. R. mehrere Parallelangebote. Wenn ein Seminar bereits voll ist, muss dies nicht zwingend bedeuten, dass auch in den anderen Seminaren, die für dasselbe Modul geöffnet sind, alle Plätze bereits belegt sind. Sie sollten daher zunächst flexibel nach anderen Angeboten suchen. Für den Fall, dass tatsächlich nirgendwo ein Platz frei sein sollte und eine Verschiebung der Seminarbelegung ins nächste Semester nicht möglich sein sollte, setzen Sie sich bitte auf eine möglichst kurze Warteliste und melden Ihren Bedarf rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit im Fach ( Sekretariat, Institutsdirektor*in) oder im Studiendekanat.
Wann und wie kann man sich zu studienbegleitenden Prüfungen anmelden?
Anmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen online über HISInOne. Im Fachbereich 7 sind die Anmeldezeiträume i. d. R. für das Wintersemester vom 01. Januar bis zum 31. Januar und für das Sommersemester vom 01. Juni bis zum 30. Juni. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitraum in Einzelfällen davon abweichen kann. Es ist zwingend notwendig, dass Sie sich innerhalb der festgelegten Anmeldezeiträume für Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei gelegentlich vorkommenden technischen Anmeldeproblemen an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamts wenden müssen.
Kann ich Einsicht in meine Prüfungsarbeiten erhalten?
Ja, Sie können Einsicht in Ihre Prüfungsarbeiten erhalten. In § 24 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Osnabrück wird die „Einsicht in die Prüfungsakte“ geregelt; damit ist unter anderem gemeint, dass Studierende ihre Prüfungsleistungen einsehen dürfen. In der Regel werden Termine für die Einsicht oder ggf. die Besprechung von Klausuren, Protokollen oder Hausarbeiten mit den Dozierenden vereinbart.
Ich habe eine Prüfungsleistung nicht bestanden. Kann ich die Prüfung wiederholen? Falls ja, wann?
Nach § 14 Absatz 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge haben Sie Anspruch auf eine Wiederholungsmöglichkeit. Diese sollte im gleichen Semester und muss spätestens im nächsten Semester angeboten werden. Die Termine werden von den Dozierenden individuell festgelegt.
Was ist der sogenannte „Joker“ und wie kann ich ihn einsetzen?
Der sogenannte „Joker“ ermöglicht auf Antrag die Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung oder die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung zur Notenverbesserung einmalig in einem Studiengang. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen. Sämtliche Regelungen zum „Joker“ finden Sie unter § 14 Absatz 3 der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück.
Siehe auch: Fachprüfungsamt FAQ
Woher weiß ich, wie viele Leistungspunkte ich in einem Modul erbringen muss?
Wie viele Leistungspunkte in einem Modul erworben werden, ist über die fachspezifischen Teile der Prüfungsordnung geregelt. In den Modulbeschreibungen finden Sie zudem die Aufteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Komponenten eines Moduls. Hier finden Sie eine Übersicht der Studiengänge innerhalb der Germanistik.
Was ist der Unterschied zwischen einer Studien- und einer Prüfungsleistung?
Grundsätzlich gilt, dass Studienleistungen (benotet oder unbenotet) beliebig oft wiederholbar sind, Prüfungsleistungen dagegen in jedem Fall benotet und nur begrenzt oft wiederholbar sind. Ein weiterer Unterschied ist, dass nur Prüfungsleistungen in die Abschlussnote eingehen, Studienleistungen hingegen nicht.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Studiennachweis und einer Studienleistung?
Die zwei Ausdrücke bedeuten im Wesentlichen dasselbe. Laut § 11 APO ist „zur Erlangung von Studiennachweisen […] die erfolgreiche Erbringung einer Studienleistung notwendig“. In Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen wird meist der Ausdruck „Studiennachweis“ verwendet; Lehrende sprechen vermutlich häufiger von „Studienleistungen“.
In welchem Ausmaß darf die Mitarbeit und damit die Anwesenheit in die Studien- bzw. Prüfungsleistung einfließen?
Für bestimmte Lehrveranstaltungen kann eine Anwesenheitspflicht verlangt werden. Dies ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen unter der Rubrik „Bestehensregelung für dieses Modul“ festgelegt und begründet. Sofern Anwesenheitspflicht besteht, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Anmeldung zu einem Studiennachweis oder einer studienbegleitenden Prüfung. Noten für „sonstige Mitarbeit“, wie Sie sie aus der Schule kennen, gibt es in dieser Form an der Universität nicht. D. h. Ihre Mitarbeit im Seminar findet keinen Niederschlag in der Benotung des Moduls.
Wo steht, welche Seminare benotet oder unbenotet sind?
Die jeweils zu erbringende Leistungsform (Studiennachweis benotet, Studiennachweis unbenotet, Prüfungsvorleistung, Prüfungsleistung) können Sie der Modulbeschreibungen entnehmen. Sollten in einem Modul mehrere Prüfungsleistungen verlangt werden, wird die Modulnote nach § 17 APO errechnet, sofern in der Modulbeschreibung keine abweichende Berechnung geregelt ist.
Wann ist eine Hausarbeit nötig und wann nur eine Klausur, wenn man in einem Seminar beide Optionen hat?
In den Modulbeschreibungen sind studienbegleitende Prüfungen nach Art und Umfang geregelt. Sofern mehrere Alternativen angegeben sind, liegt die Wahl der Prüfungsform bei der/dem Prüfer*in. Wenn Sie Probleme haben, die in den fachspezifischen Teil geregelte erforderliche Anzahl von Hausarbeiten und/oder Referatsausarbeitungen zu erbringen, weil diese Prüfungsformen in den von Ihnen angewählten Lehrveranstaltungen nicht angeboten werden, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem/r Dozent*in.
In welchen Modulen muss man Prüfungsvorleistungen absolvieren und welche Möglichkeiten gibt es hierfür?
Prüfungsvorleistungen sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt. Wenn Prüfungsvorleistungen vorgesehen sind, sind diese in Form und Umfang dort aufgeführt. Die Entscheidung über die Form der Prüfungsvorleistung trifft der/die Dozent*in.
Müssen NDL, ÄDSL, SW und DD zwingend in der empfohlenen Reihenfolge belegt werden?
In den aktuell gültigen Ordnungen gilt:
- NDL: Hier ist NDL 1 Voraussetzung für NDL2 und NDL3. Somit können Sie erst nach vollständigem Bestehen von NDL1 bei HISInOne für NDL2 und NDL3 angemeldet werden. NDL2 und NDL3 können jedoch parallel zueinander belegt werden.
- ÄDSL: Hier ist ÄDSL1 K1 Voraussetzung für ÄDSL1 K3. Somit kann ÄDSL1 K3 erst nach vollständigem Bestehen von ÄDSL1 K1 bei HISInOne angemeldet werden.
- SW: SW1 und SW2 werden normalerweise parallel zueinander belegt. Diese beiden Module sind Voraussetzung für SW3. Somit kann SW3 erst nach vollständigem Bestehen von SW1 und SW2 bei HISInOne angemeldet werden.
- DD: DD1 ist Voraussetzung für die Module DD2 und DD3. Für Prüfungen in DD2 und DD3 kann man sich bei HISInOne also erst nach vollständigem Bestehen von DD1 anmelden.
Was ist die Komponente UB1/UB2 und wofür benötige ich sie?
Dabei handelt es sich um Bibliotheksführungen, die Studienanfänger*innen eine Einführung in die Organisation und den Bestand der Bibliothek „Alte Münze“ gibt sowie grundlegende Kenntnisse über Literaturrecherche mit Fachdatenbanken vermittelt. Die Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen ist verpflichtend für die Module NDL1 und SW1. Studierende tragen sich dafür selbstständig in Stud.IP für diese Veranstaltungen ein. Über den Reiter „Teilnehmer“ und „Gruppen“ können einzelne konkrete Termine angewählt werden. Für die Verbuchung der Teilnahme ist außerdem eine Anmeldung über HISInOne erforderlich.
- UB1: Grundständige Bibliotheksführung für die neueren Philologien (im Wintersemester)
- UB2: Das (elektronische) Fachinformationsangebot der UB (in zwei Teilen: als Online-Kurs und/oder als Präsenzsitzung)
Welche Lehrveranstaltungen können im Wahlpflichtbereich belegt werden?
Grundsätzlich haben Studierende in Wahlpflichtbereichen und im freien Wahlbereich die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Veranstaltungen eines Moduls zu wählen. Dies betrifft die Module GER-WP-NDL, GER-WP-SW, GER-WP-X, GER-EP-FM und GER-FWb, die je nach fachspezifischem Studiengang und Prüfungsordnung absolviert werden müssen. In der fachspezifischen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs können Sie sehen, welche Wahlpflichtmodule Sie belegen müssen. I.d.R. werden Seminare aus dem regulären Studienangebot für den Wahlpflichtbereich freigeschaltet. Bei der Anmeldung für die Veranstaltungen können Sie dann nachschauen, ob Ihre Wunschveranstaltung für ein Wahlpflichtmodul in Ihrem Studiengang freigeschaltet ist.
Ein Beispiel: Für das sprachwissenschaftliche Wahlpflichtmodul (GER-WP-SW) im 2-Fächer-Bachelor können Sie Veranstaltungen aus dem Modul SW3 belegen. Bei der Veranstaltungsanmeldung können Sie bei genau diesen Veranstaltungen Hinweise auf GER-WP-SW im 2-Fächer-Bachelor finden und sich regulär für diese Veranstaltungen anmelden
Welche Lehrveranstaltungen können als Ersatz für das Bachelor-Prüfungskolloquium belegt werden?
Als Ersatz für das Bachelor-Prüfungskolloquium kann eine beliebige Veranstaltung aus den Modulen NDL3, SW3 oder ÄDSL1 K3 gewählt werden (siehe Modulbeschreibung von GER-PK- Ersatz-BA_v01).
Ich studiere Germanistik im 2-Fächer-Bachelor (ohne Lehramtsziel): Welche Module muss ich für den Profilbereich belegen? Wo finde ich Informationen zu den Schlüsselkompetenzen und Profilbereichen?
Studierende des 2-Fächer-Bachelors mit einem Fach „Germanistik“, die kein Lehramt anstreben, wählen für die Studien im Profilbereich das Profil 2 oder 3. In beiden Profilen sind zunächst fachspezifische Schlüsselkompetenzen im Umfang von 10 LP zu erwerben. Diese sind im fachspezifischen Teil der Prüfungsordnung des 2-Fächer-Bachelors „Germanistik“ sowie in den Modulbeschreibungen der Lehreinheit Germanistik geregelt. Weiteres zu diesen beiden Profilbereichen wird im überfachlichen Teil „Professionalisierungsbereich“ geregelt. Die fachwissenschaftliche Vertiefung für Profil 2 finden Sie im fachspezifischen Teil „Germanistik“ der Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor geregelt. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Website der Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich.
Gibt es im Master GHR nur noch Prüfungsleistungen?
Ob Komponenten der Module im Master GHR mit Studiennachweisen oder Prüfungsleistungen abgeschlossen werden, ist in den Modulbeschreibungen geregelt.
Wo kann ich meine Prüfungsordnung finden?
Die Homepage der Universität Osnabrück bietet eine Übersicht „Ordnungen zu aktuellen Studiengängen“. Bitte wählen Sie zunächst Ihren Studiengang aus. Im nächsten Schritt können Sie das Fach Germanistik/Deutsch wählen und erhalten so alle für Sie relevanten Ordnungen. Sollten Sie noch nach einer älteren Prüfungsordnung studieren, finden Sie diese i.d.R. im „Amtlichen Mitteilungsblatt“. hinterlegt. Es empfiehlt sich, bei Aufnahme des Studiums ein PDF der maßgeblichen Ordnungen herunterzuladen.
Was bedeuten die verschiedenen Ordnungen?
- Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
Es handelt sich um eine Rahmenprüfungsordnung. Sie enthält allgemeine und übergreifende Regelungen für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück.
- Studiengangsspezifische Prüfungsordnung
Diese enthält die Regelungen, die für einen bestimmten Studiengang gelten. Wenn ein Studiengang nur ein Fach umfasst, wie zum Beispiel Biowissenschaften, besteht die Prüfungsordnung dieses Studiengangs aus den Vorgaben der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung in Verbindung mit den Regelungen der allgemeinen Prüfungsordnung. Bei einem Studiengang mit zwei Fächern, wie zum Beispiel dem Zwei-Fächer-Bachelor, kommen noch fachspezifische Teile hinzu.
- Fachspezifische Teile
Die fachspezifischen Teile der Prüfungsordnung enthalten die Regelungen, die nur für das Studium eines Faches in einem bestimmten Studiengang gelten. Unter anderem ist hier aufgeführt, welche Module des Faches in diesem Studiengang studiert werden müssen (siehe auch Modulbeschreibung).
- Modulbeschreibungen
Modulbeschreibungen enthalten detaillierte Angaben zu den Modulen der Bachelor- und Masterprogramme der jeweiligen Lehreinheiten der Universität Osnabrück. Ein Modul ist dabei eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Einheit, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenschwerpunkt vermittelt werden. Es setzt sich i.d.R. aus verschiedenen Komponenten zusammen (z. B. Seminare, Vorlesungen, Praktikum). In den Beschreibungen sind unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung enthalten. Welche Module in welchem Studienfach absolviert werden müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung und bei den Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen Teilen geregelt.
Die Prüfungsordnung für meinen Studiengang ist während meines Studiums geändert worden. Welche Prüfungsordnung gilt nun für mich?
Jede Prüfungsordnung enthält im fachspezifischen Teil einen Paragraphen, der mitteilt, wann dieser fachspezifische Teil der Prüfungsordnung in Kraft tritt. Dieser Paragraph enthält in manchen Fällen auch Angaben zu Übergangsregelungen. Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie diese Übergangsregelungen aussehen. Mit diesbezüglichen Fragen sollten Sie sich an den/die Fachstudienberater*in für Ihren Studiengang wenden, der/die Sie eventuell an den Prüfungsausschuss oder eine andere Stelle weiterverweisen wird.
Wo finde ich eine klare Übersicht mit den relevanten Informationen zu den Abschlussarbeiten?
Grundlegende Informationen finden Sie in § 12 der Allgemeinen Prüfungsordnung sowie in der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsordnung. Der genaue Ablauf und formale Anforderungen werden mit den Erstprüfenden besprochen. Das Mehrfächer-Prüfungsamt PATMOS hat zusätzlich eine Seite mit Checklisten für das erfolgreiche Abschließen des Studiums.
Wie viele Leistungspunkte (LP) brauche ich für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
120 LP (siehe die jeweilige studiengangsspezifische Prüfungsordnung).
Wie finde ich Prüfer*innen für meine Abschlussarbeit?
Sie gehen mit der Bitte um Betreuung einer Abschlussarbeit selbstständig auf Dozierende zu. Erfahrungsgemäß sollte man sich frühzeitig (mind. ein Semester vor der geplanten Arbeit) bei den Dozierenden melden. Letztlich teilt der Prüfungsausschuss Ihnen Prüfer*innen zu. Sie haben aber die Möglichkeit, Wünsche anzugeben, denen nach Möglichkeit auch entsprochen wird.
Gibt es in der Germanistik formale Vorgaben für die Abfassung von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten?
Die Zitierweise kann zwischen verschiedenen Dozierenden variieren, daher sollte man sich vorher bei seiner/seinem Betreuer*in erkundigen. Wichtig ist, dass konsequent eine Zitierweise verwendet wird. Generell werden Arbeiten in Schriftgröße 12 verfasst und es wird Blocksatz verwendet. Sprachliche Richtigkeit wird genauso vorausgesetzt wie eine einheitliche Gestaltung.
Wer kann mir bei Problemen während des Schreibprozesses von schriftlichen Arbeiten helfen?
Die Schreibwerkstatt bietet kostenlos eine individuelle Schreibberatung sowie Seminare und Workshop rund um das Thema Abschluss- und Hausarbeiten an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Wissenschaftliches Schreiben“.
Welche Vorgaben in Bezug auf die minimale und maximale Seitenanzahl gibt es in der Bachelor- und Masterarbeit?
Eine Vorgabe für minimale und maximale Seitenzahlen von Abschlussarbeiten gibt es nicht; die Seitenzahl kann abhängig vom Thema und/oder Fachgebiet unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich ist der durchschnittliche Workload, der für die Abschlussarbeit vorgesehen ist und der sich aus den für die jeweilige Abschlussarbeit vergebenen Leistungspunkten ergibt. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Arbeitsstunden. Wichtig ist eine klare Absprache mit der/dem Erstbetreuer*in.
Muss ich ein Kolloquium belegen, wenn ich in der Germanistik eine Abschlussarbeit schreibe?
Ja, wenn Sie im Fach Deutsch oder Germanistik eine Abschlussarbeit schreiben, müssen Sie im Falle der Bachelorarbeit das „Prüfungs- und Forschungskolloquium“, im Falle der Masterarbeit das Masterkolloquium belegen. Beide Kolloquien schließen mit einem Studiennachweis ab. (Siehe die jeweilige fachspezifische Prüfungsordnung).
Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Sobald Sie die Zulassungsbestimmungen zur Bachelorarbeit erfüllen, wie sie in den studiengangsspezifischen und fachspezifischen Prüfungsordnungen geregelt sind, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Fachprüfungsamt einreichen. Daraufhin werden Ihre Zulassungsvoraussetzungen geprüft und das Prüfungsamt fordert das Thema bei der/dem Erstprüfenden an. Informationen zu Beginn, Ende und Thema Ihrer Bachelorarbeit erhalten Sie anschließend mit dem Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes.
Allgemeine Informationen zum Thema „Praktikum absolvieren“
Welche Didaktikseminare muss ich belegt haben, bevor ich im Fach Deutsch mein BFP (Basisfachpraktikum)/EFP (Erweiterungsfachpraktikum) machen darf?
Für das BFP besuchen Sie vor dem Praktikum die erste Komponente des Moduls GER-BFP, für das EFP an Gymnasien muss das DD1-Modul bestanden sein. Dringend empfohlen wird auch der vorherige Besuch des Moduls DD2. (siehe § 4 des fachspezifischen Teils MEd Gym „Deutsch“).
Muss ich eine Vorbereitungsveranstaltung für mein BFP (Basisfachpraktikum)/EFP (Erweiterungsfachpraktikum) im Fach Deutsch absolvieren?
Für das BFP muss die Veranstaltung „Vorbereitungsveranstaltung auf das schulische Basisfachpraktikum (BFP)“ besucht werden. Für das EFP ist die Teilnahme an einem einmaligen Vorbereitungstreffen verpflichtend.
Wo gebe ich meinen Praktikumsbericht für das BFP (Basisfachpraktikum)/ EFP (Erweiterungsfachpraktikum) im Fach Deutsch ab?
Die Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt bei Herrn Bothmer, carsten.bothmer@uni-osnabrueck.de | Raum 41/E25
Ich habe im Ausland mehrere Wochen an einer Schule unterrichtet. Kann ich mir dies als BFP (Basisfachpraktikum)/EFP (Erweiterungsfachpraktikum) anrechnen lassen?
Die Anrechnung ist prinzipiell möglich, sofern der Unterricht auf Deutsch stattfand. Wenn das Lehramt an Gymnasien angestrebt wird, muss zudem in der Oberstufe unterrichtet worden sein. Voraussetzung ist ebenfalls, dass eine vergleichbare Anzahl eigener Unterrichtsversuche nachgewiesen wird. Um Anrechnungen kümmern sich Herr Dawidowski, christian.dawidowski@uni-osnabrueck.de | Raum 41/201 und Herr Bothmer, carsten.bothmer@uni-osnabrueck.de | Raum 41/E25.
Gibt es einen E-Mail-Erinnerungsservice für bestimmte Fristen (Praktika, Bewerbungen, Rückmeldung, etc.)?
Nein, aber in Stud.IP erscheinen im Start-Bereich Ankündigungen für Praktikumszeiträume und bestimmte Fristen. Ferner finden Sie relevante Informationen auf der Seite des Zentrums für Lehrerbildung.
Welche Berufsmöglichkeiten habe ich mit meinem fachwissenschaftlichen Germanistikabschluss?
Die vielfältigen Möglichkeiten können in einem persönlichen Gespräch mit dem Career Service sowie der Agentur für Arbeit besprochen und so der Arbeitseinstieg geplant werden.
Wie werden die Seminarplätze verteilt?
Die Seminarplätze werden im Losverfahren verteilt. Es ist sinnvoll, möglichst viele Präferenzen für eine Modulkomponente anzugeben. Die Termine (Sichtbarschaltung, Freischaltung zum Anlegen der Präferenzlisten und Seminarverteilung per Los) werden per E-Mail über das Sekretariat bekannt gegeben und können im Anschluss auf der Seite Veranstaltungsbelegung eingesehen werden.
Wo finde ich Formulare und Antragsvordrucke?
Formulare und Antragsvordrucke für die Anmeldung von Abschlussarbeiten, zur Einreichung von Nachweisen der Prüfungsunfähigkeit und zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsamtes für den Fachbereich 7.
Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, befolgen Sie bitte die Vorgaben, die über das Prüfungsamt herausgegeben werden.