Leistungen erbringen
Es wird unterschieden zwischen
- Studienleistungen (Studiennachweise),
- studienbegleitenden Prüfungsleistungen und
- Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit).
Grundsätzlich gilt, dass Studienleistungen (benotet oder unbenotet) beliebig oft wiederholbar sind, Prüfungsleistungen dagegen in jedem Fall benotet und nur begrenzt oft wiederholbar sind.
Ein weiterer Unterschied ist, dass nur Prüfungsleistungen in die Abschlussnote eingehen, Studienleistungen hingegen nicht.
In welcher Form Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden können, ist den jeweiligen Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Um reguläre Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen, müssen Sie sich während des Anmeldezeitraums des jeweiligen Semesters verbindlich über HISinOne anmelden.
Anmeldezeiträume:
- im Wintersemester vom 01. bis 15. Januar
- im Sommersemester vom 01. bis 15. Juni
Einen Kontoauszug mit einer Übersicht der von Ihnen bisher erbrachten fachspezifischen Leistungen erhalten Sie im Fachprüfungsamt.
Fachbereichsübergreifende Auszüge (etwa zwei Fächer in zwei verschiedenen Fachbereichen) können nicht im Fachbereich ausgestellt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Mehrfächerprüfungsamt – PATMOS.
Bei einem Hochschulwechsel, einem internen Fachwechsel oder nach einem Auslandsaufenthalt können Sie sich Ihre dort erbrachten Leistungen anrechnen lassen.
Fachbezogene Leistungen werden durch die jeweilige Fachstudienberatung (fachimmanent) auf dem dafür vorgesehen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (PDF, 195 kB) bestätigt und im Prüfungsamt Ihrem Fachkonto gutgeschrieben.
Da vor einigen Jahren das Hochschulstatistikgesetz bezüglich der Verbindung von Auslandsaufenthalten und Anerkennungen von Leistungen im Rahmen des Studiums erweitert wurde, müssen die Auslandsaufenthalte vom Fachprüfungsamt zusätzlich im System erfasst werden. Eine Anerkennung wird daher vom Prüfungsamt nur dann gebucht, wenn auch der Nacherfassungsbogen zum Auslandsaufenthalt vorliegt (Seite 2 des Vordrucks).
Dieser Bogen muss auch dann von Ihnen ausgefüllt werden, wenn kein Auslandsaufenthalt stattgefunden hat oder wenn dieser mit der Anerkennung nicht in Zusammenhang steht.
Spezifische Vorgaben
Auf dieser zentralen Uni-Seite gibt es alle Informationen zum Thema Prüfungen kompakt:
- Prüfungsordnungen
- Abschlüsse
- Prüfungsämter
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente