Praktikum absolvieren
Das Fachpraktikum Deutsch ist für die Praktikant*innen erfahrungsgemäß eine besondere Zeit, weil sie so anders ist als die Vorlesungen und Seminare an der Universität. Es gibt Kontakt zu vielen neuen Menschen, es gibt viele neue Eindrücke und ganz neue Herausforderungen wie zum Beispiel die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht.
An der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Verbuchung Ihres Fachpraktikum sind verschiedene Institutionen beteiligt: das Zentrum für Lehrkräftebildung, das Institut für Germanistik, die Praktikumsschule.
Anders als beim GHR-Lehramt, wo ein Praxissemester vorgesehen ist, unterscheiden wir zwischen dem gymnasialen BFP (Basisfachpraktikum), dem gymnasialen EFP (Erweiterungsfachpraktikum) und dem FP-LbS (Fachpraktikum für das Lehramt an berufsbildenden Schulen).
- Für die gymnasial Studierenden gilt: Wer sein BFP im Fach Deutsch absolviert hat, absolviert sein EFP im zweiten Fach – oder andersherum.
- Für die Berufsbildenden gilt: Ihr Fachpraktikum umfasst sowohl das berufsbildende als auch das (allgemeinbildende) Fach Deutsch. Damit ist Ihr Praktikum eine Art Kombi-Fachpraktikum. Es finden also im selben Semester zwei fachliche Vorbereitungen auf das FP-LbS statt.
Um Überschneidungen dieser Pflichtveranstaltungen zu vermeiden, bietet das Fach Germanistik/Deutsch folgende drei Veranstaltungen, teils mit Doppeladressierungen, an:
- Dr. Carsten Bothmer: Vorbereitung auf das Fachpraktikum Deutsch (BFP, FP-LbS)
- Rebekka Möller: Vorbereitung auf das Fachpraktikum Deutsch (BFP, EFP)
- Jasmin Plewka: Vorbereitung auf das Fachpraktikum Deutsch (EFP)
Vergewissern Sie sich erst mit Blick in die Studienordnung, dass Sie alle notwendigen Voraussetzungen für das Praktikum vorweisen können! Melden Sie erst dann Ihr Praktikum beim ZLB an und tragen sich daraufhin im IfG für die entsprechende Vorbereitungsveranstaltung ein. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihres Praktikums:
Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ (PDF, 106 kB)
Masterstudiengang „Lehramt an Gymnasien“ (PDF, 118 kB)
Die Teilleistungen des Fachpraktikums werden durch einen papierenen Schein ( Vordruck erhältlich beim ZLB) dokumentiert. Der Fachdozent nimmt nach Bestehen Ihres Praktikumsberichts die anschließende Verbuchung Ihrer Leistung vor.
Ihr Hauptansprechpartner in Fragen des Fachpraktikums Deutsch ist Dr. Carsten Bothmer.
Organisation des (Außerschulischen) Fachpraktikums im Zwei-Fächer-Bachelor Germanistik („AFP“) bzw. in den Fachmasterstudiengängen Germanistik, Sprache in Europa sowie Literatur und Kultur in Europa
1. Konsultation der jeweils gültigen bzw. auf Sie zutreffenden studiengangspezifischen Prüfungsordnung sowie ggf. der Modulbeschreibungen
(Stand Okt. 2025: v. a. Fachspezifischer Teil der 2-Fächer-BA-PO von 2022, §5; PO Master Germanistik §7; PO Master „Sprache in Europa“ § 7; PO Master „Literatur und Kultur in Europa“ §7)
Dort finden sich jeweils alle relevanten Informationen zu Ablauf und Ausgestaltung des Praktikums. Wichtige Fragen sind u. a.:
- Ist überhaupt ein Praktikum in Ihrem Studiengang vorgesehen/erforderlich?
- In welchen Bereichen/Berufsfeldern kann das Praktikum absolviert werden?
- Wie viele Stunden muss das Praktikum umfassen und wie viele Leistungspunkte sollten erworben werden?
- Wie sollte der Praktikumsbericht gestaltet sein?
2. Vereinbarung eines Sprechstundentermins mit der/dem Praktikumsbeauftragten (aktuell Dr. Nathalie Nicolay) bzw. Einholung von Informationen per Mail
Wichtig: Sie müssen das geplante Praktikum der Praktikumsbeauftragten kurz darlegen, d. h. Sie schildern (am besten per Mail), in welchem Bereich, in welcher Zeitspanne und mit wie vielen Stunden das Praktikum abgeleistet werden soll. Vorschläge finden sich in den Prüfungsordnungen.
Die Praktikumsbeauftragte bestätigt, dass das geplante Praktikum grundsätzlich anerkannt werden kann. Zum Nachweis des Pflichtpraktikums gegenüber der Praktikumsstelle kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, falls diese das wünscht. Eine Bestätigung der Praktikumsstelle, dass das Praktikum dort stattfinden kann, muss nicht eingereicht werden. Zur Beratung können Sie gerne einen Sprechstundentermin vereinbaren; gehen Sie dazu auf die stud.ip-Profilseite von Frau Nicolay, klicken Sie auf den Reiter „Sprechstunde“ und reservieren Sie sich einen freien Termin.
3. Ableisten des Fachpraktikums und Verfassen des Praktikumsberichts nach den Vorgaben der Prüfungsordnung, Ausfüllen der Praktikumsbescheinigung
Anmerkungen zu Umfang und Inhalten des Praktikumsberichts finden Sie in den oben genannten Paragrafen der für Sie gültigen PO. Bitte nehmen Sie außerdem die Richtlinien zur sprachlichen Richtigkeit schriftsprachlicher Leistungen zur Kenntnis.
4. Abgabe des Praktikumsberichts und der Praktikumsbescheinigung in ausgedruckter Form
Sofern der Praktikumsbericht den Anforderungen entspricht, wird die erfolgreiche Teilnahme am Fachpraktikum über die mit dem Bericht abgegebene Originalbescheinigung bestätigt. Die unterschriebene Bescheinigung (PDF, 163 kB) kann während der Sprechzeiten abgeholt werden; in dem Zuge erhalten Sie auch ein kurzes Feedback zum Praktikumsbericht. Wichtig: Sie müssen die Bescheinigung selbst zur Verbuchung im Prüfungsamt abgeben.
Ihre Hauptansprechpartnerin in Fragen des AFP ist Dr. Nathalie Nicolay.
Das Kürzel „GHR 300“ weist darauf hin, dass das Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen – ebenso wie das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen – 300 LP umfasst. Die Absolvent*innen schließen ihr Studium nach zehn Semestern Regelstudienzeit mit dem akademischen Abschluss „Master of Education“ ab.
Das GHR300-Programm zeichnet sich durch folgende zentrale Elemente aus:
- Praxis- und Berufsfeldorientierung
- Verzahnung der Phasen
- Eignungsreflexion der Studierenden
- Wissenschaftsorientierung und Forschendes Lernen
Alle Informationen zu Praxisblock und Praxisphase (PPh) finden Sie unter:
Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB)
Projektband
Ihr Hauptansprechpersonen in Fragen des GHR300 sind:
Dr. Anica Betz
Dr. Judith Böddeker
Dr. Kristine Lang
Aktuelle Lehrbeauftragte für Lehrerbildung in der Praxis (LiP):
Astrid Eichmeyer
Sylvia Franke-Hasselmann
Claudia Kolwey
Daniel Koops
Melanie Krupke
Lina Meißner
Dorthe Melloh
Imke Puls
Kerstin Riesberg
Daniel Specker
Birgit Stolte
Sandra Walther
Informationen und Anmeldungen zunächst über:
Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB)
Petra Schröder | 52/308
petra.schroeder@uni-osnabrueck.de
Grundsätzlich gilt für Auslandspraktika:
- Kein „Assistant Teaching“ anrechenbar
- Schulform muss dem hiesigen Gymnasium entsprechen
- Fach Deutsch muss muttersprachig unterrichtet werden, so dass nur deutsche Schulen in Frage kommen
- Die Fächer Englisch, Französisch, Spanisch müssen als Fremdsprache unterrichtet werden
- Mögliche Anerkennungen können nur als EFP gelten und die dafür erforderlichen Veranstaltungen und Vorleitungen, z. B. FD2, müssen schon erbracht worden sein