FAQs zum Schreiben von Abschlussarbeiten

Bei der Bachelorarbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit, die Sie am Ende des Bachelorstudiums in einem der von Ihnen studierten Fächer schreiben. Lehramtsstudierende haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Bachelorarbeit in der Erziehungswissenschaft zu schreiben. Wenn Sie die Bachelorarbeit im Fach Französisch bzw. Spanisch schreiben möchten, kommt dafür die Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft in Frage, jedoch nicht die Fachdidaktik. In den exemplarischen Studienverlaufsplänen wird als Zeitpunkt das 6. Semester empfohlen. Die Bachelorarbeit ist – wenn auch umfangreicher – wie jede wissenschaftliche Hausarbeit aufgebaut. Das Thema der Arbeit kann – entsprechend Ihren persönlichen Interessensschwerpunkten – aus einer Lehrveranstaltung hervorgehen. Genaueres besprechen Sie mit der bzw. dem Prüfer:in, die bzw. den Sie wählen und die bzw. der Ihre Arbeit dann auch betreut. Nähere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung

Um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie alle Pflichtmodule des betreffenden Studienfachs bestanden haben und insgesamt 120 LP nachweisen. Das gelbe Formular zur Anmeldung erhalten Sie im  Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS) . Alternativ steht das Formular auch online zum  Download (PDF, 70 kB) zur Verfügung, inkl. aller Varianten des notwendigen Papiers (alte PO, neue PO).

Eine Liste der aktuell Prüfungsberechtigten finden Sie auf den Webseiten des  Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Sprach- und Literaturwissenschaft.

Die Masterarbeit können Sie in allen Ihren studierten Fächern schreiben. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in Französisch, Spanisch oder Italienisch schreiben wollen, müssen Sie entscheiden, ob Sie diese in der Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft bzw. in der Fachdidaktik ansiedeln wollen. Sprechen Sie die jeweiligen Vertreter:innen der Professuren möglichst frühzeitig wegen der Themenfindung an. Neben dem:der Vertreter:in der Professur als Erstprüfer:in müssen Sie eine:n Zweitprüfer:in für Ihre Abschlussarbeit finden. Wenn dies erledigt ist, füllen Sie den „ Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ aus, lassen ihn von den beiden Prüfer:innen unterschreiben und reichen den Antrag im Prüfungsamt ein. Im Anschluss stellt Ihnen der:die Erstprüfer:in das Thema Ihrer Masterarbeit. Sie haben dann vier Monate Zeit für die Bearbeitung. Falls es sich um eine empirische Abschlussarbeit handelt, können Sie einen Antrag auf Verlängerung um zwei Monate stellen, den der:die Erstprüfer:in genehmigen muss. Nach Abgabe der Masterarbeit haben die Prüfenden acht Wochen Zeit zur Erstellung der Gutachten. Die Gesamtnote für die Masterarbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Noten der Erst- und Zweitprüfer:innen.

Eine Liste der aktuell Prüfungsberechtigten finden Sie auf den Webseiten des  Prüfungsamtes des Fachbereichs 7: Sprach- und Literaturwissenschaft.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, in der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft oder Fachdidaktik Ihre Masterarbeit zu schreiben, müssen Sie regelmäßig an dem entsprechenden Masterkolloquium teilnehmen und eine Studienleistung erbringen. Die Studienleistung besteht aus einer Präsentation, in der Sie Inhalt, Fragestellung und Methodik Ihrer Masterarbeit vorstellen. Daran schließt sich eine Diskussion mit den Teilnehmenden des Kolloquiums an. Die Präsentation muss mindestens zur Hälfte in der Fremdsprache absolviert werden. Nähere Informationen finden Sie in der studiengangsübergreifenden „ Modulbeschreibung für die Lehreinheit Romanistik“ sowie der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studienfaches, die Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes finden. Der Ablauf der Kolloquien unterscheidet sich je nach Teildisziplin.