FAQs zu Praktika
Fragen zu schulischen Praktika
Grundsätzlich absolvieren Sie in den studierten Fächern in einem Fach das schulische Basisfachpraktikum (5 Wochen) und danach im anderen Fach das schulische Erweiterungsfachpraktikum (4 Wochen). Die Zeitfenster für das Praktikum liegen in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters im September/Oktober sowie des Wintersemesters im Februar/März.
Sie melden sich für das Praktikum beim Zentrum für Lehrerbildung an, das Ihnen einen Schulplatz zuweist. Wenn Sie sich selbst einen Praktikumsplatz suchen möchten, müssen Sie das dem Zentrum für Lehrerbildung rechtzeitig mitteilen. Wenn Sie das Basisfachpraktikum in Französisch bzw. Spanisch absolvieren, müssen Sie sich vorher (!) im Seminar „Vorbereitung auf das schulische Fachpraktikum (Französisch bzw. Spanisch)“ eintragen und dieses besuchen. Im Anschluss an das Praktikum müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen und dem Dozenten:der Dozentin einreichen, die das Vorbereitungsseminar durchgeführt hat.
Bitte achten Sie bei der Erstellung des Praktikumsberichts auf folgende Hinweise:
Im Rahmen von GHR 300 ist ab dem WiSe 14/15 ein viersemestriger Master für das Realschullehramt Französisch vorgesehen, der eine 18-wöchige Praxisphase in der Schule umfasst, die nach dem ersten Mastersemester ab Februar startet. Während der Praxisphase müssen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche in der Schule anwesend sein und mindestens 4 Stunden pro Woche eigenverantwortlich gestalten. Die Praxisphase wird im Rahmen von Orientierungswochen in der vorlesungsfreien Zeit unmittelbar vor Beginn der Praxiszeit vorbereitet. Die Begleitung der Praxisphase gestaltet sich durch einen wöchentlichen Studientag. Die Nachbereitung findet im dritten Mastersemester statt. Achten Sie darauf, dass Sie bereits im ersten Semester die Vorbereitungsveranstaltung besuchen! Anmeldungen zum Praxissemester erfolgen über StudIP, zentral organisiert wird es durch das ZLB (mehr Informationen finden Sie unter der Infoseite zu GHR300.
Das Basisfachpraktikum (BFP) können Sie nicht im Ausland absolvieren. Das Erweiterungsfachpraktikum (EFP) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolvieren. Nähere Informationen zu den Vorrausetzungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige (!) Absprache der Modalitäten mit den jeweiligen Beauftragten für die Anerkennung schulischer Praktika im Ausland vor Antritt des Auslandspraktikums unbedingt erforderlich ist. Bei diesem Gespräch erhalten Sie ebenfalls genaue Informationen zu den Voraussetzungen für die Anrechnung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fragen zu außerschulischen Praktika
Im Rahmen der 2-Fach-Bachelorstudiengänge können im Studienfach „Romanistik (Eine Sprache)“ ein oder mehrere außerschulisch-fachbezogene Praktika anerkannt werden. Die Anerkennung des Praktikums setzt voraus, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
Das Praktikum soll den Studierenden, z. B. in Kulturinstitutionen und Wirtschaftsunternehmen, Einblicke in für Romanist*innen relevante Handlungsfelder geben, Möglichkeiten zur systematischen Beobachtung und Reflexion von Kulturvermittlung und Kulturtransfer eröffnen, exemplarisch Einblicke in das fachliche Anforderungsprofil von außerschulischer Sprachvermittlung, Journalismus, Verlagslektorat, Kulturmanagement u.Ä. ermöglichen. Auch Studienprojekte, die angeboten werden, können nach Absprache als Praktikum anerkannt werden.
Ob das von Ihnen geplante Praktikum angerechnet werden kann, erfragen Sie bitte vor (!) Beginn des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragen bzw. dem Praktikumsbeauftragten.
In den fächerübergreifenden Masterstudiengängen „Literatur & Kultur in Europa“ und „Sprache in Europa“ muss ein Praktikum absolviert werden. Das Praktikum soll den Studierenden, z. B. in Kulturinstitutionen und Wirtschaftsunternehmen, Einblicke in relevante Handlungsfelder geben, Möglichkeiten zur systematischen Beobachtung und Reflexion von Kulturvermittlung und Kulturtransfer eröffnen, exemplarisch Einblicke in das fachliche Anforderungsprofil von außerschulischer Sprachvermittlung, Journalismus, Verlagslektorat, Kulturmanagement usw. ermöglichen. Darüber hinaus soll es Möglichkeiten zur Erprobung und Entwicklung eigener Fähigkeiten zum Handeln in den genannten Bereichen und Berufsfeldern eröffnen. Auch Studienprojekte, die angeboten werden, können nach Absprache als Praktikum anerkannt werden. Ob das von Ihnen geplante Praktikum angerechnet werden kann, erfragen Sie bitte vor (!) Beginn des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragten bzw. dem Praktikumsbeauftragten
Ein Praktikum im Bachelor umfasst in der Regel 105 Stunden und mindestens 4 Wochen in Vollzeit, bzw. 8 Wochen in Teilzeit und kann somit 7 LP anerkannt werden. Ein langes Praktikum über 210 Stunden kann mit 14 LP anerkannt werden.
Ein Praktikum im Fachmaster umfasst in der Regel 270 Stunden und kann mit 9 bzw.10 LP anerkannt werden. Im Master Romanistik (2 Sprachen) müssen mindestens 4 Wochen absolviert werden, im fächerübergreifenden Masterstudiengang Literatur und Kultur in Europa mindestens 5 Wochen und im Master Sprache in Europa mindestens 6 Wochen.
Es muss ein unbenoteter Praktikumsbericht geschrieben werden