FAQs zun Auslandsaufenthalt
Gemäß der Prüfungsordnung für den Master of Education Französisch und Spanisch müssen Sie einen mindestens dreimonatigen nicht unterbrochenen Auslandsaufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet des Studienfachs nachweisen. Der Nachweis muss bis zur Masterprüfung erbracht werden. Grundsätzlich anerkannt werden Universitätsstudium (z. B. gefördert durch DAAD, Erasmus) und Fremdsprachenassistenz (PAD) im Land der Zielsprache. Ferner werden ERASMUS-geförderte dreimonatige Praktika anerkannt. Andere Praktika werden anerkannt, sofern sie einer deutlichen Erweiterung der Sprach- und Kulturkenntnisse dienen (z.B. Schul- oder Firmenpraktika, Praktika bei einer kulturvermittelnden Institution). Aufenthalte als Au-pair sowie im Rahmen eines Schüleraustauschs und Aufgaben als Betreuende von Jugendgruppen oder Tätigkeiten in Gastronomie und Tourismus (z.B. Kellnern, Animation), sofern letztere nicht in planenden und administrativen Bereichen (z.B. Hotelverwaltung, Marketing- oder Event-Planung) angesiedelt sind, werden nicht anerkannt. Eine vorherige Absprache mit dem Fachstudienberater bzw. der Internationalisierungsbeauftragen ist Voraussetzung für die spätere Anerkennung