FAQs
Abschlussarbeiten
Je nach Studiengang müssen unterschiedliche Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfüllt sein. Diese entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Gegebenenfalls müssen bis zur Anmeldung einer Masterarbeit Zulassungsauflagen erfüllt sein. Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Bearbeitungsbeginn einen Zulassungsantrag (PDF, 189 kB) beim Prüfungsamt.
Vor Beginn der Bearbeitung einer Abschlussarbeit müssen Sie den sogenannten Laufzettel (PDF, 737 kB) beim Ihrem betreuenden Fachgebiet vorlegen. Das Fachgebiet formuliert das Thema, legt in Abstimmung mit Ihnen einen Starttermin fest und gibt den Laufzettel an das Prüfungsamt weiter. Das Prüfungsamt gibt Ihnen das Thema per E-Mail bekannt und teilt Ihnen das Abgabedatum mit. Den Eingang der E-Mail müssen Sie unverzüglich bestätigen, damit die Anmeldung der Abschlussarbeit in der Prüfungsverwaltungssoftware (EXA) erfasst werden kann. Ohne eine rechtzeitige Bestätigung verfällt Ihr Thema.
Die "Ehrenwörtliche Erklärung" ist am Ende von allen schriftlichen Arbeiten einzufügen und zu unterschreiben. Den Link dazu finden Sie bei Bachelor- oder Masterarbeiten im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes.
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens bis zum angegebenen Zeitpunkt in zweifach festgebundener Form (keine Spiralbindung !) im Prüfungsamt ein. Zusätzlich übergeben Sie bitte eine elektronische Version auf entsprechendem Medium oder senden die Arbeit als pdf-Datei an das Prüfungsamt und das Fachgebiet. Die Einreichung einer pdf-datei an pruefamtfb9@uos.de und das Fachgebiet (bis 23:59 Uhr) am Abgabetag ist fristwahrend.
Bitte überprüfen Sie vor Abgabe noch einmal, ob das Thema mit dem von uns ausgegebenen Thema übereinstimmt und unterschreiben Sie die Ehrenwörtliche Erklärung am Ende Ihrer Arbeit in allen Versionen (Druck - und Pdf-Version).
Die beiden Druckversionen reichen Sie nach telefonischer Terminabsprache im Prüfungsamt (Raum 22/E20) ein. Altenativ können die Druckversionen auch per Post zugeschickt oder in der Poststelle der Universitität abgegeben werden. Die Postanschrift-Adresse lautet:
Universität Osnabrück
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses
49069 Osnabrück
Falls Sie erkranken, nutzen Sie bitte den Vordruck für den Arztbesuch (PDF, 399 kB). Die Krankheitstage werden auf die Bearbeitungszeit angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass anhand einer einfachen Arbeitsunfähigkeit eine Prüfungsunfähigkeit nicht festgestellt werden kann!
Bis zum Datum der tatsächlichen Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Dieses gilt nicht mehr für die Zeit der Begutachtung durch die Prüfenden. Sollte die Abschlussarbeit die letzte zu erbringende Leistung im jeweiligen Studiengang sein, können Sie sich nach der Abgabe der Arbeit im Studierendensekretariat (StudiOS) exmatrikulieren lassen.
Hinweis: Bei Exmatrikulation innerhalb von einem Monat nach Lehrveranstaltungsbeginn des jeweiligen Semesters werden die kompletten Studiengebühren erstattet (die genaue Frist erfragen Sie bitte beim StudiOS).
Prüfungen/ Prüfungs- und Studienleistungen
Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt in einem vom Prüfungsamt festgelegtem Zeitraum.
Der Zeitraum für die Anmeldung zu Seminaren und Projekten wird in Absprache mit den Fachgebieten bestimmt.
Das Startdatum für Abschlussarbeiten wird Ihnen in Absprache mit dem betreuenden Fachgebiet vom Prüfungsamt per Bescheid mitgeteilt.
Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Der Rücktritt von einer Prüfung muss beim Prüfungsamt beantragt werden. Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck für den Arztbesuch (PDF, 399 kB), den Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des Prüfungsamtes übermitteln. Die Abgabe einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus!
Prüfungsordnungen
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Prüfungsordnungen.
Weitere (allgemeine) Fragen
Die Erläuterungen zur "Joker-Regelung" findet sich in § 14 Absatz 4 der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Joker-Regelung gilt nicht für die PO2014 (Wiwi) und PO2017 (WInf).
Wenn Sie bereits 150 Leistungspunkte erbracht haben, dürfen Sie Leistungen aus den Masterstudiengängen vorziehen.
Aus dem Bestehen von Masterprüfungen ergibt sich kein Anspruch auf einen Masterstudienplatz. Nach der Einschreibung in den Masterstudiengang werden die Leistungen vom Prüfungsamt von den Zusatzleistungen in das Masterkonto umgebucht.