Learning Agreement
Ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung eines Auslandssemesters ist der Abschluss eines Learning Agreements. Es ist ein Vertrag zwischen Ihnen, der heimischen Uni und der Gastuni, über die im Rahmen von ECTS zu besuchenden Veranstaltungen. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen auf das Studium angerechnet werden können.
Für Erasmus-Aufenthalte ist ein Learning Agreement zwingend erforderlich und erfolgt in der Regel vollständig digital!
Weitere Informationen dazu finden Sie im Leitfaden Online Learning Agreement for Studies.
Sofern Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht über Erasmus planen, sind in der Regel die Bestätigungen der Anrechnungsfähigkeiten ausreichend. Es wird kein gesonderter Vertrag unterschrieben. Wichtig ist, unabhängig davon, ob Sie einen Vertrag unterschreiben oder nicht, sich mit dem Kursangebot der Zieluniversität noch vor Bewerbung intensiv auseinanderzusetzen.