Prüfung der Anrechnungsfähigkeit

An der ausländischen Universität können Sie Kurse belegen und sich die erfolgreich erworbenen Credits ggf. für Ihr Studium in Osnabrück anrechnen lassen.

Wenn Sie im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes erfahren wollen, ob die Kurse, die Sie im Ausland belegen, nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, können Sie das  Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit (PDF, 95 kB) ausfüllen und dieses den zuständigen Fachbeauftragten vorlegen. Es empfiehlt sich, die Kursbeschreibungen zur Prüfung auf die Anrechnungsfähigkeit möglichst schnell nach der Zusage für einen Auslandsaufenthalt einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Unterschrift auf Ihrem Learning Agreement nur von uns erhalten, wenn für die Kurse eine entsprechende Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit vorliegt.

Auch wenn für Ihren Auslandsaufenthalt kein Learning Agreement erforderlich ist, empfehlen wir dennoch in jedem Fall Ihre geplanten Kurse auf eine Anrechnungsfähigkeit prüfen zu lassen.

Zuständige Fachbeauftragte

Bitte beachten Sie sowohl die Hinweise der zuständigen Fachgebiete als auch die zu den Schwerpunkten bzw. Vertiefungen:

  • Das  Fachgebiet von Prof. Dr. Valeriya Dinger ist zuständig für die Bereiche Economics/Volkswirtschaftslehre und Methoden (bitte beachten Sie die  Hinweise auf der Fachgebietsseite Makroökonomik). Für den Master Economics (nur PO 2022) und wird hier darüber hinaus die Einschätzung über die Schwerpunkte "Empirical Economics" und "Sustainability, Behavior and Environmental Policy" vorgenommen. Für den Bachelor Wirtschaftswissenschaft (nur PO 2022) wird hier über folgende Schwerpunkte entschieden: "Geld und Finanzmärkte" und "Nachhaltigkeit, Verhalten und Umweltpolitik".
  • Das  Fachgebiet von Prof. Dr. Bernhard Baumgartner ist zuständig für den Bereich Betriebswirtschaftslehre (bitte beachten Sie die  Hinweise auf der Fachgebietsseite Marketing). Für den Master Betriebswirtschaftslehre (nur PO 2022) wird hier darüber hinaus die Einschätzung über die Schwerpunkte "Management" und "Rechnungswesen, Finanzen und Steuern" vorgenommen.
    Für den Bachelor Wirtschaftswissenschaft (nur PO 2022) wird hier über folgende Schwerpunkte entschieden: "Management", "Rechnungswesen, Finanzen und Steuern" und "Quantitative Betriebswirtschaftslehre".
  • Das  Fachgebiet von Prof. Dr. Frank Teuteberg ist zuständig für die Bereiche Wirtschaftsinformatik (BWL und IT) und Informatik (bitte beachten Sie die  Hinweise auf der Fachgebietsseite für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsinformatik).
    Für den Master Betriebswirtschaftslehre und den Bachelor Wirtschaftswissenschaft (nur PO 2022) wird hier darüber hinaus die Einschätzung über den Schwerpunkt "Wirtschaftsinformatik" vorgenommen.

Hinweis zu den Schwerpunkten in B.Sc. WiWi, M.Sc. BWL und M.Sc. Economics:

Die im Ausland absolvierten Kurse können im Rahmen der Schwerpunkte angerechnet werden, allerdings nicht für den engeren Kreis. Die Kurse aus dem engeren Kreis müssen in Osnabrück absolviert werden.

Hinweis für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik:

Für Kurse, die Sie im Rahmen der spezifischen Schwerpunkte im Wahlpflichtbereich Wirtschaftsinformatik belegen und anrechnen lassen möchten, übernimmt das entsprechende Fachgebiet die Prüfung der Anrechnungsfähigkeit. Füllen Sie dazu für jeden Schwerpunkt ein Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit aus und legen Sie es – inklusive der erforderlichen Unterlagen – dem*r jeweiligen Fachgebietsleiter*in vor.