Zugangsvoraussetzungen

Um ein Studium an der Universität Osnabrück aufnehmen zu können, musst du allgemeine oder auch studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse) erfüllen.

Informationen zu den  allgemeinen Zugangsvoraussetzungen findest du hier.

Die studiengangsspezifischen Zugangsvorausetzungen sind in einer sogenannten fachspezifischen Zulassungs- und Zugangsordnung geregelt. Die fachspezifische Zugangsordnung, die für deinen Wunschstudiengang relevant ist, findest du im Folgenden:

Bachelor-Zugangsordnungen

gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026

 Zugangsordnung B.Sc. Wirtschaftswissenschaft (BWL und VWL) vom 21.03.2025

Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik gibt es keine fachspezifische Zulassungs- und Zugangsordnung. Es gelten die entsprechenden  Ordnungen der Universität Osnabrück

Master-Zugangsordnungen

gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026

 Zugangsordnung M.Sc. Betriebswirtschaftslehre vom 21.03.2025

gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026/ applicable for new arrivals starting winter semester 2025/2026

 Offizielle Deutsche Fassung: Zugangsordnung M.Sc. Economics vom 21.03.2025

Reading version in English:

 Regulations on access and admission for the Master´s program in Economics, valid since 21.03.2025

gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026

 Zugangsordnung M.Sc. Wirtschaftsinformatik vom 21.03.2025

Informationen zum vorläufigen Masterstudium

Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist auch möglich, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber erwartbar ist, dass der Abschluss im ersten Mastersemester erlangt wird und zwingend 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und eine besonders sorgfältige Planung ist erforderlich. Beachten Sie hierzu die  Informationen zur vorläufigen Einschreibung in einen Masterstudiengang bei ausstehendem Abschluss des Bachelorstudiengangs.