Zugangsvoraussetzungen
Um ein Studium an der Universität Osnabrück aufnehmen zu können, musst du allgemeine oder auch studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse) erfüllen.
Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen findest du hier.
Die studiengangsspezifischen Zugangsvorausetzungen sind in einer sogenannten fachspezifischen Zulassungs- und Zugangsordnung geregelt. Die fachspezifische Zugangsordnung, die für deinen Wunschstudiengang relevant ist, findest du im Folgenden:
Bachelor-Zugangsordnungen
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026
Zugangsordnung B.Sc. Wirtschaftswissenschaft (BWL und VWL) vom 21.03.2025
Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik gibt es keine fachspezifische Zulassungs- und Zugangsordnung. Es gelten die entsprechenden Ordnungen der Universität Osnabrück.
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026
Zugangsordnung Kernfach Volkswirtschaftslehre im 2-Fächer-Bachelor vom 21.03.2025
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026
Zugangsordnung Nebenfach Wirtschaftswissenschaft im 2-Fächer-Bachelor vom 21.03.2025
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026
Master-Zugangsordnungen
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026
Zugangsordnung M.Sc. Betriebswirtschaftslehre vom 21.03.2025
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026/ applicable for new arrivals starting winter semester 2025/2026
Offizielle Deutsche Fassung: Zugangsordnung M.Sc. Economics vom 21.03.2025
Reading version in English:
Regulations on access and admission for the Master´s program in Economics, valid since 21.03.2025
gültig erstmalig für den Zugang zum WS 2025/2026
Informationen zum vorläufigen Masterstudium
Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist auch möglich, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber erwartbar ist, dass der Abschluss im ersten Mastersemester erlangt wird und zwingend 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und eine besonders sorgfältige Planung ist erforderlich. Beachten Sie hierzu die Informationen zur vorläufigen Einschreibung in einen Masterstudiengang bei ausstehendem Abschluss des Bachelorstudiengangs.