Zulassung zum Master mit Auflagen

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zulassung zu unseren Masterstudiengängen Betriebswirtschaftslehre, Economics und Wirtschaftsinformatik nur unter Auflagen erteilt: das heißt, je nach den Studieninhalten Ihres vorangegangenen Bachelorstudiengangs kann die Auswahlkommission Zulassungsauflagen festlegen. 

  • Prüfen Sie daher unbedingt zum Studienbeginn Ihren Zulassungsbescheid. Dieser enthält Informationen, ob Sie unter Auflagen in Ihrem gewählten Masterstudiengang zugelassen wurden und in welchem Bereich Sie gegebenenfalls Module nachholen müssen.
  • Wichtig ist, dass erteilte Auflagen spätestens bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden müssen. Da die Auflagen sicherstellen sollen, dass wichtige Vorkenntnisse erworben werden, um das Masterstudium erfolgreich abzuschließen, empfehlen wir Ihnen, diese nicht lange hinauszuzögern und, stattdessen bereits zu Beginn Ihres Masterstudiums zu absolvieren. 
  • Gegenstand einer Auflage können ausschließlich Module oder Lehrveranstaltungen aus einem Bachelorstudiengang des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Osnabrück sein. 

Den folgenden Listen können Sie entnehmen, welche Module für die Erfüllung der Auflagen in Ihrem Masterstudiengang wählbar sind:

Wählbare Kurse in Quantitative Methoden

Auflagen in den Bereichen Wirtschaftsinformatik und Informatik werden individuell festgelegt. Dies können grundsätzlich alle Module, die im Rahmen unseres Bachelorstudiengangs absolviert werden können, sein.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an unsere Studienberatung.