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Kreative Menschen mit Post its Zetteln im Projekt Brainstorming Ideenpool Workshop

Universität Osnabrück | ©nd3000 | stock.adobe.com

Arbeiten

Arbeitserlaubnis

Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet. Die Arbeitserlaubnis muss nicht extra beantragt werden, sie wird gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Wohnortes in Deutschland beantragt. Wer mit Visum einreist, um in Deutschland eine Arbeit anzunehmen, muss dies auch im Visumsantrag angeben.
Internationale Wissenschaftler*innen, die über ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügen, werden in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Einreisevisum zu Erwerbszwecken erhalten. Allerdings gilt die Arbeitserlaubnis jeweils nur für das konkrete Arbeitsplatzangebot.

EU-Mitgliedsländer

Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EWR-Ländern sowie aus der Schweiz sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie benötigen keine Zustimmung, um in Deutschland zu arbeiten.
Für die neuen EU-Mitgliedsländer bestehen aber zum Teil noch Übergangsregelungen. Somit benötigen Bürger*innen aus Kroatien auch weiterhin eine Genehmigung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Hochqualifizierte

Besondere Regelungen gelten auch für Hochqualifizierte. Sie dürfen nach Deutschland einwandern, sofern sie einen Arbeitsplatz haben. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit sind sie automatisch dazu berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Hochqualifizierte sind unter anderem internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in herausgehobener Funktion.

Sozialversicherung

In Deutschland gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich festgelegte Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beiträge entrichtet werden. Er führt auch die Beiträge des Arbeitnehmers ab.
Die nötigen Schritte für eine Anmeldung bei der Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Sie werden bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse angemeldet. Diese informiert die weiteren Sozialversicherungsträger.
Wenn Sie angemeldet wurden, erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer.

Steuern

Verschiedene Faktoren bestimmen, ob Sie in Deutschland Steuern bezahlen müssen. So sind Stipendiaten unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland von der Steuer befreit. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Stipendiengeber. Falls Sie ein Stipendium für einen kurzfristigen Aufenthalt bekommen und gleichzeitig in Ihrem Herkunftsland fest angestellt sind, so sind Sie in der Regel in Ihrem Herkunftsland steuerpflichtig.

Wenn Sie über einen Arbeitsvertrag verfügen und länger als ein halbes Jahr in Deutschland bleiben, so werden Sie in Deutschland besteuert. Für die Steuer relevant ist dann Ihr gesamtes, das heißt das weltweit erwirtschaftete Einkommen und Vermögen. Wenn Sie weniger als ein halbes Jahr bleiben, wird das Gehalt im Heimatland besteuert.
Die in Deutschland anfallenden Steuern werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen.
Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Einkommenssteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Damit bekommen Sie eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder auch im Rathaus. Für Osnabrück ist das Finanzamt Osnabrück-Stadt zuständig.