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Zentraler Forschungspool

Der zentrale Forschungspool hat zum Ziel, Antragstellungen von Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück in kompetitiven Drittmittelprogrammen zu fördern. Schwerpunkte liegen dabei auf der Verbundforschung sowie der Unterstützung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen.

Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück können aus dem zentralen Forschungspool Unterstützung für die Vorbereitung von drittmittelfinanzierten nationalen und internationalen bzw. EU-Forschungsverbundanträgen beantragen. Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen der Universität Osnabrück bietet der Forschungspool im Sinne der akademischen Karriereförderung Unterstützung bei der Vorbereitung von Drittmittelanträgen sowie in der Übergangsphase zur eigenen drittmittelfinanzierten Stelle.

Finanziert werden können Maßnahmen in der Phase der Antragserarbeitung (mit Ausnahme von Förderlinie II) bis zur Einreichung des Antrags.

Für Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück, die die Antragsvoraussetzungen der entsprechenden Förderlinie erfüllen, ist die Beantragung jederzeit nach Rücksprache mit der Ansprechperson im Dezernat 7 möglich. Bei Anträgen über 15.000 € beachten Sie bitte die Gremiensitzungstermine der FNK sowie die entsprechenden Vorlaufzeiten.

Voraussetzung für alle Förderlinien:

  • Hoher Forschungsbezug des geplanten Drittmittelvorhabens
  • Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit ist nicht vollständig vorhanden
  • Es handelt sich um ein aussichtsreiches Antragsvorhaben
  • Das Finanzierungsvolumen soll in einem dem geplanten Antragsvorhaben angemessenen Verhältnis stehen

Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderlinie.

Förderlinien

Die Förderlinie I unterstützt im Sinne der akademischen Karriereförderung Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen bei der Erarbeitung von Drittmittelanträgen.

Sie richtet sich an:

  • Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen (insbesondere Postdocs und Juniorprofessor*innen) ab Einreichung der Dissertation, die als (Co-) Projektleiter*in substanzielle Eigenmittel bei einem Drittmittelgeber einwerben wollen (z.B. DFG Sachbeihilfe, DFG Emmy Noether-Programm, Projektförderung oder mehrjähriges Forschungsstipendium bei Stiftungen / Ministerien, DFG Walter Benjamin-Programm)

Voraussetzungen:

  • Aussichtsreiches Antragsvorhaben, das zur Erlangung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit der Wissenschaftlerin bzw. des Wissenschaftlers beiträgt
  • Einwerbung von i.d.R. über 100.000 €
  • Beratung durch die Referent*innen der Forschungsförderung im Dezernat 7 vor Einreichen des Drittmittelantrags

Finanziert werden:

  • Personalmittel
  • Sachmittel
  • Reisemittel

Die Förderlinie II bietet Postdoktorand*innen, die Drittmittel für die Finanzierung der eigenen Stelle an der Universität Osnabrück beantragt haben, Unterstützung bei der Überbrückung des Begutachtungszeitraums.

Die Förderlinie ist zunächst befristet bis 31.8.2025.

Sie richtet sich an:

  • Postdoktorand*innen der Universität Osnabrück, die Drittmittel für die Finanzierung der eigenen Stelle über min. 2 Jahre an der Universität Osnabrück beantragt haben (z.B. DFG Sachbeihilfe mit eigener Stelle, Thyssen Projektantrag mit Eigener Stelle) und den Begutachtungszeitraum überbrücken müssen.

Voraussetzungen:

  • Aussichtsreicher Antrag für die Finanzierung der eigenen Stelle an der Universität Osnabrück wurde eingereicht
  • Drittmittelantrag muss über das Dezernat 7 gestellt worden sein bzw. ein finaler Entwurf im Dezernat 7 vorliegen
  • Es muss sichergestellt sein, dass im Fach zeitnah keine besetzbare Stelle zur Verfügung steht und insofern zwingend eine zentrale Finanzierung erforderlich ist
  • Eine finanzielle Beteiligung des Fachbereichs ist notwendig

Finanziert werden:

  • Personalmittel - Eigene Stelle für bis zu 6 Monate im Umfang von bis zu 65% TVL-13. Eine finanzielle Beteiligung des Fachbereichs ist notwendig.

Anträge über 15.000 € müssen bis spätestens 1 Monat vor der jeweiligen Sitzung der FNK vollständig im Dezernat 7 eingegangen sein.
Antragsteller*innen werden darauf hingewiesen, die Einschränkungen des WissZeitVG zu beachten.

Die Förderlinie III unterstützt Professor*innen der Universität Osnabrück, denen keine eigenen Mitarbeiter*innen aus der Grundausstattung zur Verfügung stehen, sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben auf Dauerstellen bei der forschungsbezogenen Antragstellung.

Sie richtet sich an:

  • Professor*innen der Universität Osnabrück, denen keine eigenen Mitarbeiter*innen aus der Grundausstattung zur Verfügung stehen
  • Wiss. Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben auf Dauerstellen

Voraussetzungen:

  • LOM-relevante Antragstellung bei der DFG, Stiftungen, EU, BMBF u.a. Drittmittelgeber ist geplant
  • Einwerbung von i.d.R. über 100.000 €

Bitte beachten Sie, dass kompetitive Mittel des MWK bzw. Sondermittel des Landes nicht LOM-relevant sind.

Finanziert werden:

  • Mittel für Hilfskräfte; bei besonders umfangreichen (Verbund-)Vorhaben Personalmittel bis zu 6 Monate 50% TV-L E13

Die Förderlinie IV. unterstützt Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück bei der Erarbeitung eines Antrags für einen nationalen oder internationalen Forschungsverbund.

Sie richtet sich an:

  • Antragsteller*innen von Sonderforschungsbereichen, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogrammen und Graduiertenkollegs der DFG, Verbundprojekten eines Bundesministeriums sowie von Stiftungen, der EU u. a. Drittmittelgeber.

Voraussetzungen:  

  • Maßgebliche Beteiligung der Universität Osnabrück am Verbundvorhaben
  • Profil-/strukturbildende Bedeutung des Vorhabens für die Universität Osnabrück

Gefördert wird in mehrstufigen Verfahren vorzugsweise die finale Antragsphase (Vollantrag), eine alternative Förderung der Antragstellung in der ersten Phase (Skizze) ist im Einzelfall mit besonderer Begründung möglich. 

Finanziert werden:

  • Personalmittel
  • Sachmittel
  • Reisemittel

Die Förderlinie V. unterstützt Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück bei der Anbahnung von und (als PI) Beteiligung an EU- Forschungsverbundprojekten. Unterstützt werden Aktivitäten, die der Vorbereitung eines LOM-relevanten Drittmittelantrags dienen (z.B. Reisen zu Koordinierungstreffen, Vorbereitungsworkshops o. Ä. zur kooperierenden Institution im EU-Ausland für die Ausarbeitung eines Projektantrags). Die Einbindung von Postdoktorand*innen und Juniorprofessor*innen der Universität Osnabrück ist erwünscht, Kooperationen sollten langfristig an einem Fachbereich der UOS verankert werden.

Die Förderlinie richtet sich an:

  • Wissenschaftler*innen der UOS, die mit einer oder mehreren Forschungsinstitution(en) im EU-Ausland einen LOM-relevanten  Drittmittelantrag für ein Forschungsverbundprojekt ausarbeiten

Bitte beachten Sie, dass kompetitive Mittel des MWK bzw. Sondermittel des Landes nicht LOM-relevant sind.

Voraussetzungen:  

  • Aktivitäten dienen der Vorbereitung eines LOM-relevanten Drittmittelantrags
  • Angabe des Programms, in dem eine gemeinsame Antragstellung erfolgen soll
  • Zeitplan für die Erarbeitung des Antrags

Finanziert werden:

  • Reise- und Aufenthaltskosten für Osnabrücker Wissenschaftler*innen für Treffen bei der kooperierenden Institution im EU-Ausland
  • Sachmittel
  • Personalmittel: Hilfskräfte

Informationen zur Antragstellung

Bitte kontaktieren Sie vor der Antragstellung die Ansprechperson im Dezernat 7.

  1. Antragsformular
  2. Stellungnahme des Dekans / der Dekanin bzw. der Institutsleitung unter Mitzeichnung des Dekans/ der Dekanin (Vorlage bei Bedarf als Download verfügbar) über die Förderungswürdigkeit und Bedeutung des geplanten Drittmittelprojekts aus Sicht des Fachbereichs / Instituts und über die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung an der beim Forschungspool beantragten Maßnahme
  3. Bitte legen Sie dem Antragsformular formlos die folgenden Informationen bei:

1.    Förderlinien I, III-V: Beschreibung des geplanten Drittmittelvorhabens

  • Beschreibung des Vorhabens, für das mithilfe der Mittel aus dem Forschungspool ein Antrag erarbeitet werden soll
  • Angabe der Forschungsförderinstitution und des Zeitpunkts der geplanten Antragstellung
  • Angaben über die beantragte Summe und die geplante Laufzeit des Drittmittelprojekts
  • Sind an dem Drittmittelprojekt weitere Personen / Fachgebiete beteiligt?
  • Nachweis der Antragsvoraussetzungen gemäß den Förderlinien

Förderlinie II: Beschreibung des Forschungsvorhabens, für das Drittmittel inkl. der eigenen Stelle beantragt werden, mit Angaben zu den oben aufgeführten Punkten.

2.    Erläuterung der Verwendung der aus dem Forschungspool beantragten Mittel und des Finanzierungsbedarfs

  • Welcher Unterstützungsbedarf besteht und wofür sollen die beantragten Mittel eingesetzt werden? Wie soll die Erarbeitung des Drittmittelantrags dadurch konkret unterstützt werden?
  • Bitte erstellen Sie einen kurzen Finanzierungsplan für die aus dem Forschungspool beantragten Mittel differenziert nach Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten
  • Sofern aus der beantragten Maßnahme Promovierende oder Postdoktorand*innen finanziert werden sollen, geben Sie bitte Namen, Alter, Abschluss, derzeitige Qualifikationsphase an

Je nach Förderlinie erfolgt die Entscheidung durch das für Forschung zuständige Mitglied des Präsidiums, die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (FNK) bzw. das Präsidium.

Im Dezernat 7:

Dr. Marie-Kathrin Drauschke, mariekathrin.drauschke@uni-osnabrueck.de

Im Dezernat 3:

Rabea Lüken, rabea.lueken@uni-osnabrueck.de

Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme im Vorfeld der Antragstellung!

Dr. Marie-Kathrin Drauschke

Tel.: +49 541 9694897
mariekathrin.drauschke@uni-osnabrueck.de

Raum: 52/412
Dezernat 7: Hochschulentwicklungsplanung
Neuer Graben 7-9
49074 Osnabrück