1579 ließen Johann Graf von Schwarzenberg und Sigmund von Vestenberg in einem Streit um ihre Herrschaftsrechte für den Prozess am Reichskammergericht je eine handgemalte Karte anfertigen. Sie wollten damit ihren jeweiligen Herrschaftsanspruch beweisen. Beide Karten bildeten die Übersetzung der subjektiven Wahrnehmung der Prozessparteien in ein visuelles Medium. Sie waren ein wesentlicher Bestandteil der Prozessführung und dienten als Entscheidungsgrundlage im Sinne
von Evidenz. Fragen zu Tatsachen, Evidenz, Objektivität und Beweis sind Themen der gegenwärtigen Wissenschaftsgeschichte. Sie fordert dazu auf, konkrete Beschreibungen der Dynamiken und der Wirksamkeit von Ideen und Vorstellungen wissenschaftlicher Praktiken in ihrem historischen Kontext, die zu diesen neuen Anschauungen führten, zu liefern. In diesem Zusammenhang spielten Juristen als Protagonisten der Entwicklung dieser neuen Beweiskultur die entscheidende Rolle, da sie in der Frühen Neuzeit zuerst Codes von Unparteilichkeit entwickelten. Um Vorgänge und Praktiken der Beweisführung beschreiben zu können, wird vorgeschlagen, Evidenz anhand der Praktiken der Herstellung von Landkarten über einen möglichst großen Zeitraum und in einem großen geographischen Verbreitungsgebiet zu untersuchen.
Genau dies soll im Vortrag anhand von Karten des Reichskammergerichts geschehen, denn sie sind für eine solche Untersuchung hervorragend geeignet. Hier kann über dreihundert Jahre hinweg im gesamten Heiligen Römischen Reich in einem gleichbleibenden strukturiertem Verfahren die Frage nach der Evidenz von visualisierten Darstellungen im Recht in das Visier genommen werden. Der Vortrag will hierzu erste Eindrücke liefern.