Aussonderung alter EDV-Geräte
Wir helfen Ihnen bei der Aussonderung alter Geräte, müssen uns dabei allerdings an die aktuellen Bestimmungen des Dezernat 3 - Finanzen halten. Grundsätzlich gilt
- Geräte können verschenkt werden, wenn diese für die Uni nicht mehr brauchbar sind. Bei EDV-Geräten entscheidet das Rechenzentrum darüber, ob das Gerät ggfs. an einem anderen Einsatzort verwendbar ist
- Geräte können der Uni abgekauft werden zu einem marktüblichen Wert. Dieser wird von Dezernat 3 - Finanzen ermittelt.
- Alle Geräte, auf denen Daten gespeichert werden können, müssen vor dem Verkauf, der Schenkung oder der Verschrottung durch einen gelisteten IT-Administrator gelöscht werden ohne Ausnahme.
- Das Rechenzentrum leistet für ausgesonderte und verkaufte Geräte keinen weiteren Support.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-osnabrueck.de/universitaet/uos-intern/aussondern-und-entsorgen