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Osnabrücker Rechtsexperte beim Verfassungsgericht Taiwans

Prof. Dr. Georg Gesk vom Lehrstuhl für chinesisches Recht an der Universität Osnabrück zur "Reform des Verfalls widerrechtlich erworbenen Vermögens" angehört

Prof. Dr. Georg Gesk. Foto: Jette Golz

Prof. Dr. Georg Gesk. Foto: Jette Golz

Hintergrund der Anhörung am Verfassungsgerichtshof Anfang Dezember waren Taiwans Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption: Illegale Vermögen sollen bei dieser und anderen schweren Straftaten besser eingezogen werden können, denn mit einer effizienten Vermögensabschöpfung hätten Täter keinen ökonomischen Vorteil von einer Straftat. Die rechtliche Angleichung in Taiwan daran, was international in diesem Rahmen möglich ist, würde gleichzeitig die Aussichten auf erfolgreiche Amtshilfe in Strafsachen erleichtern.
Prof. Gesk hat an der Universität Osnabrück den Lehrstuhl für chinesisches Recht inne. Seine Forschung und Lehre widmet sich dem chinesischen Recht sowie dem Rechtsvergleich insbesondere des chinesischen und des deutschen Rechts, aber auch des chinesischen Rechts mit anderen Rechtssystemen Ostasiens. Im Zuge der Anhörung ging Gesk darauf ein, wie sich die "Reform des Verfalls widerrechtlich erworbenen Vermögens" systematisch in das Strafrecht Taiwans einordnen lassen würde. Außerdem befasste sich das Gespräch mit der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und damit, wie das vom Staat eingezogene illegale Vermögen weiter eingesetzt werden kann: zum Beispiel für die Entschädigung von Opfern.