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Deutsches Recht im Licht koreanischer Gesetzgebung

Koreanischer Forscher Won Jae Hwang wird für Spitzenleistung am European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück ausgezeichnet

Freude über die ausgezeichnete Promotion des Koreaners Won Jae Hwang bei den Gutachtern Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (l.) und Prof. Dr. Christoph Busch.

Freude über die ausgezeichnete Promotion des Koreaners Won Jae Hwang bei den Gutachtern Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (l.) und Prof. Dr. Christoph Busch.

Höchstnote "summa cum laude" - mit dieser wissenschaftlichen Spitzenleistung zeichnete die Universität Osnabrück kürzlich die Doktorarbeit des koreanischen Gastwissenschaftlers Won Jae Hwang zum Thema "Minderung beim Dienstvertrag“ aus. "Es handelt sich um eine Arbeit, die auf eine Lücke im deutschen Recht aufmerksam macht, nämlich dass manche Kunden für schlechte Qualität den vollen Preis bezahlen müssen", erklärt ELSI-Direktor Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, der die Promotion betreut hat. Besonders bemerkenswert daran sei, dass Hwangs Arbeit die gewohnten Bahnen der Rechtsvergleichung verlasse, indem sie im Licht des koreanischen Rechts Vorschläge zur Verbesserung des deutschen Rechts entwickle - anstatt europäisches Recht nach Asien zu exportieren, so der Experte für Europäische Rechtsgeschichte weiter. Das Zweitgutachten der herausragenden Promotion hat Prof. Dr. Christoph Busch vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Internationales Privatrecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück übernommen.

Won Jae Hwang hatte seit 2012 als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes am European Legal Studies Institute geforscht – ein Aufenthalt, der den jungen Juristen nicht nur wissenschaftlich weiterbrachte, denn er lernte während dieser Zeit außerdem fließend Deutsch. Inzwischen arbeitet Hwang am Institut für Rechtswissenschaft der hoch angesehenen Korea-Universität in Seoul und bereitet sich weiter auf eine Karriere als Hochschullehrer in Korea vor.

Das European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück widmet sich seit 2003 der Forschung auf dem Gebiet des Rechtsvergleichs und der Rechtsvereinheitlichung.