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Pressemeldung

Nr. 58 / 2020

09. März 2020 : Die Regelung des Stiftungszivilrechts – Rechtswissenschaftler der Universität Osnabrück beteiligt an Gesetzesentwurf

Prof. Dr. Lars Leuschner von der Universität Osnabrück hat zusammen mit einer Gruppe von Professorinnen und Professoren, allesamt Experten auf dem Gebiet des Rechts der Nonprofit-Organisation, einen Gesetzesentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020 veröffentlicht. Der Professorenentwurf versteht sich als Gegenentwurf zu dem von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ im Jahr 2018 unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Diskussionsentwurf.

Er teilt den Ansatz des Diskussionsentwurfs, das Stiftungszivilrecht abschließend bundesrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu regeln und auf diese Weise für den Rechtsanwender zugänglicher zu machen. Der Professorenentwurf greift aber verschiedene Regelungsanliegen auf, die die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Unrecht nicht berücksichtigt hat (z.B. die Errichtung eines Stiftungsregisters) und bewahrt die historisch gewachsene und bewährte Verknüpfung zwischen den organisationsrechtlichen Vorschriften des Stiftungs- und des Vereinsrechts.

Weitere Informationen unter: https://www.zip-online.de/heft-10-2020/zip-2020-beilage-zu-heft-10-s-3-professorenentwurf-zur-stiftungsrechtsreform-2020/

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Lars Leuschner, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück
lars.leuschner@uni-osnabrueck.de