Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des KOS

gültig ab 05.02.2024 (Sonderregelungen für Schulen in freier Trägerschaft im Fettdruck)

Das Angebot des Kompetenzzentrums für regionale Lehrkräftefortbildung an der Universität Osnabrück (im Folgenden: KOS) richtet sich allgemein an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen sowie an die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, an das pädagogische Personal der öffentlichen Schulen und an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück (Zuständigkeitsbereich). Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiter:innen aus anderen Regionen können ebenfalls an den Veranstaltungen des KOS teilnehmen, sofern sie Beschäftigte an einer öffentlichen Schule des Landes Niedersachsen sind und freie Plätze zur Verfügung stehen.

Das Land plant einen Teil der Angebote aufgrund bildungspolitischer Priorität zentral, fördert diese finanziell und bietet diese den Lehr- und pädagogischen Fachkräften öffentlicher Schulen im Raum Osnabrück über das KOS entgeltfrei an (im Portal Niedersächsisches LernCenter NLC erkennbar am „Niedersachsenpferd“). Unter bestimmten Umständen können diese Angebote auch für das Personal anderer Schulen im Zuständigkeitsbereich geöffnet werden. Im KOS geplante regionale Fortbildungsangebote ohne direkte Landesförderung können dagegen von allen an niedersächsischen Schulen und Studienseminaren tätigen (Lehr-)Kräften besucht werden. Das KOS behält sich bei Lehrkräften von Schulen in freier Trägerschaft vor, eine Teilnahmegebühr zu erheben (s. Punkt 4). Die konkreten Teilnahmebedingungen (wie Art und Ort der Veranstaltung, Höhe der Teilnahmekosten etc.) sind stets den Ausschreibungstexten im NLC zu entnehmen.

In jedem Fall ist eine niedersächsische Schulnummer Voraussetzung für die (An-)Meldung zu einer Fortbildungsveranstaltung des KOS.

Personen mit Beeinträchtigungen gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX werden zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens bei der Vergabe von Fortbildungsplätzen bevorzugt behandelt. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Bemerkung im dafür vorgesehenen Formularfeld im Rahmen der Meldung (unter „Bemerkungen“). Dies gilt auch für Menschen mit körperlicher Einschränkung, die über ihre Anmeldung rechtzeitig darüber zu informieren haben, welche Vorkehrungen vor Ort notwendig werden (z. B. Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Tagungsort).

Das KOS richtet sein Fortbildungsangebot schul- und wohnortnah aus. Üblicherweise überschreitet die Entfernung zwischen Dienst- und Veranstaltungsort auch bei Teilnehmenden aus dem Landkreis Osnabrück 50 Kilometer nicht. Sofern eine Veranstaltung nicht auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück stattfindet, enthält die Ausschreibung einen expliziten Hinweis auf den Tagungsort.

Die Ankündigung von Veranstaltungen des KOS erfolgt im Niedersächsischen LernCenter ( NLC). Die Schulen werden zudem per Email regelmäßig über das Fortbildungsangebot informiert. Die jeweilige Ausschreibung enthält detaillierte Informationen zur Veranstaltung mitsamt etwaiger Teilnahmeentgelte. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar  hier) Bestandteil jeder Ausschreibung.

Sofern in der Ausschreibung eine Teilnahmegebühr ausgewiesen ist, wird diese mit erfolgter Einladung durch das KOS (s. Abschnitt 6) verpflichtend. Eine anschließende Reduzierung oder (teilweise) Erlassung des Teilnahmeentgeltes aus Gründen, die ausschließlich bei der oder dem Teilnehmenden selbst liegen, ist ausgeschlossen.

Die entsendende Schule bzw. die selbstzahlende Person verpflichtet sich, die Kosten der mit der Anmeldung
erfolgten Buchung eines Platzes in der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme (ggf. ihres Personals) zu tragen und die vom KOS gestellte Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Das KOS ist berechtigt, bei landesseitig finanzierten Veranstaltungen (erkennbar am Niedersachsenpferd) Lehrkräften von Schulen in freier Trägerschaft einen anteiligen Kostenbeitrag in Rechnung zu stellen; Details zur Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühren sind stets dem Ausschreibungstext einer Veranstaltung zu entnehmen.

Meldungen für Veranstaltungen sind innerhalb des Anmeldezeitraums bis zum angegebenen Anmeldeschluss ausschließlich über das Niedersächsische LernCenter (NLC) möglich. Mit ihrer dort erfolgten Meldung für eine ausgeschriebene Veranstaltung stellt die meldende Person ihr besonderes Teilnahmeinteresse zu den jeweiligen Konditionen heraus. Für die Meldung ist zur dienstrechtlichen Absicherung anzugeben, dass die Zustimmung der vorgesetzten Stelle (in der Regel der Schulleitung) vorliegt und dass die Kosten von der entsendenden Schule/Dienststelle oder der teilnehmenden Person als Selbstzahler:in entrichtet werden. Dies gilt auch für Lehrkräfte im Erziehungsurlaub sowie Frauen im Mutterschutz außerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots (sechswöchiger Zeitraum vor einer Entbindung), die ebenfalls an Veranstaltungen teilnehmen können. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung und/oder über eine Beteiligung der Lehrkräfte an den Fortbildungskosten trifft die vorgesetzte Dienststelle. Die Meldung erfolgt unter Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

Die Reihenfolge der Meldungseingänge wird auf Seiten des KOS dokumentiert. Mit der Meldung ist noch keine verbindliche Zusage seitens des KOS für eine Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbunden (s. u.). Meldungen nach Ablauf der Meldefrist können auf schriftlichen Antrag nur soweit berücksichtigt werden, wie noch freie Plätze vorhanden sind und KOS-interne Arbeitsprozesse einer Nachmeldung nicht im Wege stehen.

Kurz nach Ablauf des angegebenen Meldeschlusses – in der Regel aber mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung – erfolgt die Einladung des KOS per E-Mail an diejenigen Bewerber:innen, welche gemäß der angegebenen Maximalteilnehmerzahl einen Platz zugewiesen bekommen haben. Bei der Zuweisung ist der Zeitpunkt der Meldung maßgeblich, sofern die Ausschreibung keine anderslautenden Bestimmungen enthält. Erst mit dieser Einladung akzeptiert das KOS die Meldung, womit diese von einer Meldung zu einer für beide Seiten verbindlichen Anmeldung wird. Ohne die offizielle Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.

Bei einer Überbuchung erhalten die nicht berücksichtigten Bewerber:innen zur gleichen Zeit per E-Mail eine schriftliche Absage, sofern das KOS innerhalb von sechs Monaten nach einer ersten Veranstaltung voraussichtlich eine weitere themengleiche Veranstaltung anbieten kann. In diesem Fall bevorzugt es zuvor nicht berücksichtigte Bewerber:innen, indem diesen zu gegebener Zeit ein Vorbuchungsrecht eingeräumt wird.

Sollte die Wiederholung einer Veranstaltung absehbar nicht möglich sein, trifft das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück (RLSB-Region OS) die Auswahl über die Teilnahmen an der dann einmalig angebotenen Veranstaltung (erforderliche Auswahlkriterien regelt das MK in einem Erlass). Das RLSB teilt seine Entscheidung dem KOS mit, worauf dieses die Einladungen an die berücksichtigten Bewerber:innen versendet. Die Absage an die nicht berücksichtigten Bewerber:innen ergeht in diesem Fall direkt durch das RLSB und nicht durch das KOS.

Für den Fall, dass mangels Meldungen die Mindestteilnehmerzahl nach Ablauf der Meldefrist nicht erreicht
wurde, erfolgt durch das KOS zeitnah eine Absage per E-Mail an alle gemeldeten Interessentinnen und Interessenten.

Wird eine abgesagte Veranstaltung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeboten, so informiert das KOS i. d. R. die ursprünglichen Interessentinnen und Interessenten zeitnah über diesen neuen Termin und räumt diesen zugleich ein Vorbuchungsrecht ein.

Vor Ablauf der in der Ausschreibung benannten Meldefrist (bis einschl. des Tags des Anmeldeschlusses) kann eine gemeldete Person ihre Meldung formlos zurückziehen („Von der Veranstaltung abmelden“ im persönlichen Bereich des NLC). Dazu meldet sie sich im NLC von der entsprechenden Veranstaltung ab, woraufhin das KOS diese Person aus der Interessentenliste für die Veranstaltung streicht. Nach Ablauf der Meldefrist, aber noch vor der offiziellen Einladung muss dieser Rücktritt schriftlich (Post oder E-Mail) erfolgen und rechtzeitig beim KOS eingehen. In beiden Fällen entstehen der abmeldenden Person bzw. der entsendenden Schule keinerlei Buchungs- oder Stornierungskosten.

Nach der Einladung ist eine kostenfreie Abmeldung nur bei entgeltfreien Veranstaltungen möglich. Bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen der regionalen Lehrkräftefortbildung ist die entsendende Schule bzw. die selbstzahlende Person ungeachtet der Gründe für die Abmeldung oder das Fernbleiben von der Fortbildungsveranstaltung zur Übernahme des mit der Anmeldung akzeptierten Teilnehmerentgeltes verpflichtet. Bei Verhinderung der ursprünglich angemeldeten Person kann die entsendende Schule auch kurzfristig (bis einen Tag vor Veranstaltungstermin) dem KOS eine andere Person aus ihrem Kollegium nennen und diese ersatzweise an der Veranstaltung teilnehmen lassen. Eine solche Ummeldung ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Grundsätzlich erstattet das KOS keine Reise- und Fahrtkosten. Bei entgeltfreien Fortbildungsveranstaltungen mit bildungspolitischer Priorität können Teilnahmeberechtigte im Einzelfall Reise- und Fahrtkostenvergütung aus Landesmitteln gemäß NRKVO vom 10.01.2017 (Nds. GVbl. Nr. 1/2017 S. 2) erhalten, sofern diese Möglichkeit im Vorfeld ausdrücklich über die Ausschreibung angekündigt bzw. in der Einladung benannt wurde. Mehrkosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers nach § 14 Abs. 4 NGG ebenfalls vom Land übernommen werden.

Reise- und Fahrtkosten werden innerhalb der oben genannten Rahmenbedingungen nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweils für Niedersachsen geltenden Fassung erstattet, sofern der teilnehmenden Person eine offizielle Einladung des KOS vorliegt (s. Punkt 6).

Arbeitsmaterialien und weitere (Präsentations-)Dokumente werden, wenn nötig, in der Veranstaltung verteilt bzw. im Anschluss daran per E-Mail an die Teilnehmenden versendet. Die Kosten hierfür sind in der Regel im Teilnahmeentgelt enthalten. Sollten Materialien vor Ort nur gegen eine Gebühr erhältlich sein, wird darauf in der Ausschreibung hingewiesen.

Wenn von Veranstalterseite Verpflegung gestellt wird, weist das KOS im Rahmen der Einladung auf diese hin; bei ganztägigen Veranstaltungen enthält der Einladungstext grundsätzlich die jeweilige Regelung zur Mittagsverpflegung.

Auf Wunsch stellt das KOS den Teilnehmenden eine Übersicht mit Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort zusammen. Grundsätzlich erfolgt keine Übernahme von Übernachtungskosten durch das KOS. Entsprechende Anträge sind auf dem Dienstweg direkt an die zuständige Stelle zu richten.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bestätigt ihre bzw. seine Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung vor Ort mit ihrer bzw. seiner Unterschrift in der Teilnahmeliste. Bei Online-Veranstaltungen quittiert die Leitung die erfolgte Teilnahme durch das Führen einer Anwesenheitsliste.

Bei fristgerechter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden nach einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe und nach Erbringung aller geforderten Leistungen eine Teilnahmebescheinigung, wobei im Falle einer mehrteiligen Veranstaltung jeder Termin, an dem teilgenommen wurde, gesondert bescheinigt wird. Die Bescheinigungen sind im persönlichen Bereich des NLC unter „Bescheinigungen“ zu finden. Verspätet angemeldete Teilnehmer:innen können auf Antrag ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung vom KOS erhalten.

Teilnehmende, zumal im Landesdienst, sind nach Erhalt der offiziellen Einladung durch das KOS zur aktiven Teilnahme und zur Erbringung der geforderten Mitwirkung verpflichtet. Die anonyme Bewertung der Veranstaltung über die abschließende Evaluation erfolgt auf freiwilliger Basis, ist aber von Seiten des Landes ausdrücklich gewünscht. Die Teilnahme an einer Fortbildung schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein. Das vorzeitige Verlassen einer Veranstaltung muss deshalb der Veranstaltungsleitung und der Schule/Dienststelle mitgeteilt und begründet werden.

Mit Verlassen der Veranstaltung erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten. Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Das Verlassen oder die Entpflichtung entbinden nicht von der Zahlung des Teilnahmeentgeltes.

Das KOS behält sich die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. einzelner Referierender; zu geringe Anmelde- oder Teilnehmerzahl) vor. In diesem Fall werden keine Teilnahmeentgelte oder Gebühren erhoben. Bereits begonnene längerfristige Veranstaltungsformate (etwa Fortbildungsmaßnahmen, deren Module sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (wie bei erheblicher Verringerung der Teilnehmerzahl) ebenfalls vom KOS abgesagt werden. Über das weitere Prozedere wird in Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung im Einzelfall entschieden.

Das KOS ist grundsätzlich bestrebt, für abgesagte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile Ersatztermine anzubieten bzw. bereits in Rechnung gestellte Veranstaltungsteile zu kompensieren.

Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. der Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (RdErl. d. MK vom 14.12.2007 „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“). Bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmeentgelte in den Ankündigungen ausgewiesen. Vertrags- und Zahlungspartnerin des KOS ist daher grundsätzlich die Schule bzw. die Dienststelle. Die Rechnungsstellung an die Schulen bzw. Dienststellen zur Begleichung des fälligen Teilnahmeentgeltes erfolgt im Nachgang der Veranstaltung per E-Mail an die Schuladresse im Namen der Universität Osnabrück. Die mit der Rechnungsstellung einhergehenden Zahlungsmodalitäten (etwa Fristsetzung, etwaige Mahnverfahren) erfolgen auf Basis der für die Zentrale Verwaltung der Universität Osnabrück geltenden Bestimmungen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bedingungen des RLSB sowie des Niedersächsischen Landesamts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) für die Teilnahme an Veranstaltungen.