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Details

Europäische Rechtsgeschichte V, 6. Sem. Dipl. WF SP 1 (entfällt im SoSe 2020)

10.6110

Dozenten

Beschreibung

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Grundlagenvorlesung „Europäische Rechtsgeschichte“ sollte gehört worden sein. Lateinkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich.


Inhalt der Veranstaltung:

Anhand ausgewählter Fallgestaltungen, die aus der römischen Rechtsliteratur überliefert sind, sollen exemplarisch die Grundzüge des römischen Rechts erarbeitet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei wegen der Bedeutung für das moderne Zivilrecht auf Beispielen aus dem Schuld-, Sachenrecht und Erbrecht. Die Teilnehmer sollen das römische Recht nicht als abstraktes Gedankengebäude, sondern konkret in der Falllösung erleben und sich der Zeitlosigkeit bestimmter Rechtsfragen bewusst werden. Dabei wird auch die Geschichte des römischen Rechts behandelt.

Literaturempfehlungen:

Als allgemeine Vorbereitung empfiehlt sich in Blick in eines der folgenden Werke:
• Harke, Römisches Recht, 2. Aufl. 2016
• Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017
• Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 5. Aufl. 2016
• Meincke, Römisches Privatrecht, 2016
• Söllner, Einführung in die römische Rechtsgeschichte, 5. Aufl. 1996
• Waldstein/Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 11. Aufl. 2014.
- Zimmermann, The Law of Obligations. Roman Foundations of the Civilian Tradition, 1990

Weiterführende Hinweise in der Veranstaltung.

Weitere Angaben

Ort: nicht angegeben
Zeiten:
Erster Termin:
Veranstaltungsart: Vorlesung (Offizielle Lehrveranstaltungen)

Studienbereiche

  • Veranstaltungen > Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Uni für Alle > Rechtswissenschaft
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