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Rechtswissenschaften - Erste Juristische Prüfung (Diplom)

Fakten

Regelstudienzeit:
10 Semester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Studienbeginn:
Wintersemester
Abschluss:
Erste Juristische Prüfung (Diplom)

Was kennzeichnet den Studiengang?

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hat sich bundesweit und international hohe Anerkennung erworben. Hintergrund ist eine klare Profilsetzung in den Bereichen Wirtschafts- und Europarecht sowie der Rechtsvergleichung.

Im Mittelpunkt des Studiums stehen die drei großen Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Der Spezialisierung und Vertiefung dient die Schwerpunktbereichsausbildung. Der Fachbereich bietet folgende Schwerpunkte an:

  • Europäisches und internationales Privatrecht
  • Unternehmen und Kapitalmärkte
  • Wettbewerb und Geistiges Eigentum
  • Digital Law – Recht in der digitalen Gesellschaft
  • Staat, Verwaltung, Recht in Europa
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Obligatorisch sind außerdem drei vierwöchige Praktika während der vorlesungsfreien Zeit. Zur Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte werden fachspezifische Fremdsprachenkurse angeboten.

Das Studium schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab, die sich in eine staatliche Pflichtfachprüfung (70 Prozent) und eine universitäre Schwerpunktprüfung (30 Prozent) unterteilt. Am Ende des Studiums besteht ferner die Möglichkeit, den Hochschulgrad Diplom-Jurist*in zu erwerben

Was kann ich mit diesem Studienabschluss werden?

Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung des Fachbereichs trägt einer anhaltend hohen Nachfrage von Unternehmen nach Jurist*innen Rechnung. Aber auch für andere juristische Berufe (Richter*in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar*in und Verwaltungsbeamte*r) werden ökonomische und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse immer wichtiger.

Wie ist das Studium aufgebaut?

Exemplarischer Studienverlaufsplan

unter Berücksichtigung der derzeitigen Freiversuchsregelung in der Pflichtfachprüfung (§ 18 NJAG)

Fußnoten zum Verlaufsplan:

1Grundlagenveranstaltung:  Europ. Rechtsgeschichte I oder Europ. Rechtsgeschichte II oder Verfassungsgeschichte oder Allgemeine Staatslehre

2Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des 4. Semesters abzulegen.
Inhalt:
- Eine Klausur aus einer Grundlagenveranstaltung
- Zwei Klausuren aus der Fachsäule Privatrecht
- Eine Klausur aus der Fachsäule Öffentliches Recht
- Eine Klausur aus der Fachsäule Strafrecht
- Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen

Kurssystem: Das Kurssystem ist nicht fristgebunden. Das vollständige Ablegen ist jedoch zur Meldung zur Pflichtfachprüfung sowie zur Studienarbeit erforderlich.
Inhalt:
- Drei Klausuren aus der Fachsäule Privatrecht (ZivR I, ZivR II und ZivR III/A oder ZivR III/B)
- Drei Klausuren aus der Fachsäule Öffentliches Recht (ÖffR I, ÖffR II /A und  ÖffR II/B oder ÖffR III)
- Drei Klausuren aus der Fachsäule Strafrecht (StrafR I, StrafR II und StrafR III)
- Zwei Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen

3Schwerpunktbereichsausbildung: Zwei Semester, insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS)
An der Universität Osnabrück werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:
1. Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
- Teilschwerpunkt: Europäisches und Internationales Privatrecht
- Teilschwerpunkt: Rechtsgeschichte
2. Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
- Teilschwerpunkt: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
- Teilschwerpunkt: Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht
3. Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums
4. Digital Law
5. Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht
6. Deutsches und Europäisches Steuerrecht
7. Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

An der Universität Osnabrück werden im Rahmen der Schwerpunktausbildung und/oder -prüfung keine Klausuren geschrieben. Der schriftliche Teil der Prüfung (Studienarbeit) kann ggf. auch noch im 9. Semester nach den Pflichtfachklausuren angefertigt werden.

4Die Prüfungsgesamtnote (Erste Juristischen Prüfung) ergibt sich zu 30 % aus der Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 % aus der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Verlaufsplan als PDF zum Herunterladen (PDF, 175 kB)

Ordnungen zum Studiengang

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Zugangsvoraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder eine besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).

Wie bewerbe ich mich?

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Zulassungsbeschränkungen und Bewerbungsfristen für diesen Studiengang.

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt über das Online-Portal bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber*innen mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).

Für internationale Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Ist ein Auslandsstudium vorgesehen?

Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch sind Auslandsaufenthalte im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das International Office.

Wie kann ich mich sonst noch informieren?

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

In der Fachstudienberatung werden konkrete Fragen zu den Studieninhalten beantwortet.

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