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Bewerbung für ein höheres Semester

Die Universität Osnabrück nimmt Studienanfänger*innen in grundständigen Studiengängen - bis auf wenige Ausnahmen –nur zum Wintersemester auf. Die Aufnahme von Studierenden in höhere Semestern erfolgt daher für ungerade Fachsemester (zum Beispiel drittes oder fünftes Fachsemester) in der Regel nur zum Wintersemester und für gerade Fachsemester (zum Beispiel zweites oder viertes Fachsemester) nur zum Sommersemester. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren siehe hier.  

Internationale Bewerbungen

Internationale Studierende, die bereits an einer ausländischen Hochschule studieren, können sich grundsätzlich nicht für ein höheres, sondern immer nur für ein erstes Fachsemester bewerben. Erst nach der Zulassung und Einschreibung an der Universität Osnabrück kann beim für zuständigen Prüfungsausschuss unter Vorlage der bisherigen Studienunterlagen ein Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gestellt werden. 

Den Antrag stellt das Studierendensekretariat  zur Verfügung  und unterstützt gerne bei der Antragstellung.

Nicht in allen Fällen werden im Ausland erbrachte Studienleistungen von der Universität Osnabrück anerkannt. Nur der zuständige Prüfungsausschuss des betroffenen Fachbereiches kann über die Anrechnung von Studienleistungen entscheiden und Studierende eventuell in ein höheres Fachsemester einstufen. Die Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist jedoch erst möglich, wenn Sie schon an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.
Die erste Anlaufstelle ist das Studierendensekretariat. Dort muss zunächst ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden, das zusammen mit allen Studienunterlagen bei dem zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht wird.

Sie studieren bereits in Deutschland?

Wer als internationale*r Studirende*r nn sie bereits an einer deutschen Hochschule Universität eingeschrieben  ist sind, können sich ausländische Studierende kann sich an der Universität Osnabrück im gleichen Studiengang für ein höheres Fachsemester bewerben. Den Bewerbungsunterlagen müssen Nachweise über den Studiengang sowie eine Immatrikulationsbescheinigung beiliegen, die Auskunft über den Studiengang/die Studienfächer, den Studienabschluss und die Fachsemesterzahl gibt. Sofern Studienleistungen aus einem anderen Studiengang angerechnet werden sollen, muss ein entsprechender Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Dazu informiert das Studierendensekretariat.