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Zugangsvoraussetzungen
für internationale Studierende

Studierende vor dem Haupteingang des Osnabrücker Schlosses

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Universität Osnabrück in einem ersten, berufsqualifizierenden Studiengang (=Bachelorstudiengang oder im Studiengang Erste juristische Prüfung (Staatsexamen)) ist eine dem Abitur gleichwertige Vorbildung. Eine weitere Bedingung für die direkte Zulassung ist, dass Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen diese bereits in der Regel auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) vorhanden sein. Für bestimmte Studienfächer sind weitere Sprachvoraussetzungen nachzuweisen.

Für Bewerbungen aus China ,Vietnam undIndien gelten zusätzliche Regelungen.

Allgemeine Beratung

Allgemeine Informationen über die Studienmöglichkeiten erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung

Hochschulzugangsberechtigung

Um an der Universität Osnabrück ein erstes berufsqualifizierendes Studium aufnehmen zu können, bedarf es einer Hochschulzugangsberechtigung. Als internationale Studierende müssen Sie zunächst zwingend über einen Schulabschluss verfügen, der Sie in ihrer Heimat zu einem Studium berechtigt.
Eine Reihe ausländischer Schulabschlüsse sind in Deutschland anerkannt und somit dem deutschen Abitur gleichwertig und berechtigt zur Aufnahme des Studiums an der Universität Osnabrück in allen Fachrichtungen. Ob dies der Fall ist und/oder ob der Zugang zum Studium an der Universität Osnabrück an weitere Voraussetzungen geknüpft ist, finden Sie in der Datenbank anabin.

Hinweis

  • Bewerbende, deren Schulabschluss nicht als dem deutschen Abitur gleichwertig gilt  können unter bestimmten Voraussetzungen an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs teilnehmen. Damit wird eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben und das Studium bestimmter Fächer möglich.

Auch wichtig zu wissen!

  • Sofern Sie in Ihrem Heimatland aufgrund ihrer dort erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nur bestimmte Fächer studieren können, gilt diese Fachbindung auch in Deutschland.
  • Ein im Heimatland abgeschlossenes Hochschulstudium berechtigt in der Regel zum Studium in einem grundständigen Studiengang (=Bachelor- und Studiengang Erste Juristische Prüfung [Staatsexamen]) an der Universität Osnabrück allen Fachrichtungen.
  • Für bestimmte Studiengänge steht nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung.