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TestDaF an der Universität Osnabrück

Beim Sprachenzentrum der Universität Osnabrück finden Sie Informationen zum TestDaF.

Sprachkenntnisse

Für alle Studiengänge an der Universität Osnabrück müssen Sie bestimmte Sprachvoraussetzungen erfüllen. In den meisten Fällen umfassen diese Voraussetzungen Deutschkenntnisse. In einigen Studiengängen werden jedoch weitere Sprachnachweise gefordert. Zudem bietet die Universität Osnabrück einige englischsprachige Masterstudiengänge an.

Welche Sprachvoraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Sprachzertifikate anerkannt werden, erfahren Sie auf dieser Seite.

Um an der Universität Osnabrück studieren zu können, benötigen Sie in den meisten Studiengängen sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, zum Beispiel die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder den "Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit bestimmten Ergebnissen. Den TestDaF können Sie bereits in Ihrer Heimat ablegen. Auch das Sprachenzentrum der Universität Osnabrück bietet den TestDaF an.

Die DSH wird an einer deutschen Hochschule abgelegt. Für die DSH gibt es eine differenzierte Bewertung der Ergebnisse nach drei Stufen: DSH 1, DSH 2, DSH 3. Welche DSH-Stufe beziehungsweise welche TestDaF-Niveaustufe (TDN) an der Universität Osnabrück für einzelne Studiengänge vorausgesetzt werden, entnehmen Sie bitte der Übersicht für grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge.

Auf den Internetseiten vieler deutscher Universitäten finden Sie ausführliche Informationen zur Vorbereitung auf die DSH und auch Muster-DSH-Prüfungen.

Die Universität Osnabrück selbst bietet im Rahmen des Bewerbungsverfahrens leider keine studienvorbereitenden Deutschkurse an. Eine Bewerbung an der Universität Osnabrück kann nur erfolgreich sein, wenn die notwendigen Deutschkenntnisse bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium nachgewiesen werden. Die Nachweise über die Deutschkenntnisse dürfen aber nicht älter als circa zwei Jahre sein.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein C1-Deutsch-Zertifikat oder gleichwertiges Zeugnis besitzen, können Sie sich mit einem anerkannten B2-Zertifikat bewerben. Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden Sie vorläufig zum Studium zugelassen. Für die Immatrikulation müssen Sie jedoch ein C1-Deutsch-Zertifikat einreichen.

Die folgenden Zeugnisse befreien von der Teilnahme an der DSH oder vom TestDaF:

  • Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Schule im Ausland
  • Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs mit Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II mit dem Ergebnis C1 in allen Teilbereichen
  • Goethe-Zertifikat C2 des Goethe-Instituts
  • TELC C1 Hochschule
  • DSH-2 einer anderen deutschen Hochschule
  • ÖSD C1

Darüber hinaus gibt es noch weitere Zertifikate und Zeugnisse, die von der Teilnahme an der DSH oder vom TestDaF befreien.

In Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der DSH erfolgen, zum Beispiel bei:

Für die Aufnahme des Studiums ist in einer Reihe von Studiengängen der Nachweis hinreichender weiterer Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Welche Sprachnachweise konkret erbracht werden muss entnehmen Sie unserenÜbersichten zu Sprachvoraussetzungen unten auf dieser Seite.

Hier finden Sie finden
Informationen zu anerkannten Sprachtests der englischen, französischen und spanischen Sprache.

Für einige Masterstudiengänge müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen, da diese ausschließlich in englischer Sprache stattfinden.

Für folgende Studiengänge wird kein Nachweis der Deutschkenntnisse verlangt:

Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Studiengänge Englischkenntnisse nachweisen müssen. Welche Sprachnachweise konkret erbracht werden muss entnehmen Sie unserenÜbersichten zu Sprachvoraussetzungen unten auf dieser Seite Hier finden Sie finde
Informationen zu anerkannten Sprachtests der englischen Sprache.