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bisheriger Informationen des ZLB
zu Praktika unter Corona-Bedingungen
 

Informationen des ZLB zu den schulischen Praktika im Frühjahr 2022 (Stand 1.2.2022)

Im Rahmen einer Ende Januar 2022 erfolgten landesweiten Abstimmung zwischen den lehrerbildenden Hochschulen Niedersachsens war man sich einig, dass die im Rahmen der Lehrerbildung vorgesehenen schulischen Praktika im Frühjahr 2022 so regulär wie möglich stattfinden sollen.

Da die Lage weiterhin insgesamt dynamisch ist, können aber keine verbindlichen Aussagen erfolgen, in welchem Umfang die Praktika im Frühjahr 2022 an den einzelnen Schulen tatsächlich in Präsenz absolviert werden können. Wenn notwendig, kann im Praktikum wieder die ganze Bandbreite des Lernens auf Distanz, die in den Schulen und in Abstimmung mit den Betreuer*innen möglich ist, ausgeschöpft werden. In Fällen, in denen auch dies nur in eingeschränktem Umfang oder gar nicht möglich ist, können die universitären Betreuer*innen Kompensationsaufgaben oder Ersatzleistungen festlegen, durch die die Module, zu denen die Praktika gehören, trotzdem erfolgreich abgeschlossen werden können.

Studierende wenden sich mit Fragen zu Ersatzleistungen bzw. Kompensationsaufgaben bitte direkt an diejenigen Lehrenden in den Fächern bzw. der Schulpädagogik/BWP, bei denen sie die Vorbereitung zum Praktikum besucht haben bzw. die ihnen als Ansprechpartnerinnen zu ihrem Praktikum in ihrem Fach / der Schulpädagogik / der BWP  benannt wurden.

Rücksprachen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium ergaben, dass sich sowohl an einer Schule in Niedersachsen im Praktikum befindliche Studierende als auch diese im Rahmen von Unterrichtsbesuchen aufsuchende Lehrende an die folgenden immer aktuell gehaltenen FAQs des Niedersächsischen Kultusministeriums halten sollen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/faq-schule-196173.html

Studierende, die ihr Praktikum in einem anderen Bundesland als Niedersachen absolvieren, beachten stattdessen die jeweiligen Regelungen des entsprechenden Bundeslandes.

In beiden Fällen sind die Studierenden aufgefordert, sich bei der Schule, an der sie das Praktikum absolvieren, hinsichtlich der für diese konkrete Schule unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten geltenden Hygiene-Konzepte kundig zu machen und sich dann an diese zu halten.

 

Ausnahmeregelungen für Betriebs-/Sozialpraktika aufgrund der CORONA-Pandemie (Stand 27.1.2022)

Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Universität Osnabrück zum Wintersemester 2020/21 oder zum Wintersemester 2021/22 aufnahmen, gilt:

  • Für diese Studierenden wird (auf der Grundlage des § 26a Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung) der § 6 Abs. 1 der Ordnung für Praktika in der Lehrerbildung außer Kraft gesetzt.
  • Das bedeutet, dass von diesen Studierenden das Betriebs-/ Sozialpraktikum nicht vor dem dritten Semester absolviert werden muss.
  • Diese Studierenden können das BSP zu beliebigen Zeitpunkten im Bachelor-Studium absolvieren.
  • Es wird aber empfohlen, das BSP trotzdem möglichst nach der Vorlesungszeit des ersten oder zweiten Semesters zu absolvieren. Dafür müssen die Betriebe und Einrichtungen allerdings jeweils eine Erklärung abgeben. Die Einrichtungen/Betriebe erhalten von der Geschäftsstelle der Zentrums für Lehrerbildung in diesem Zusammenhang ein diesbezügliches Anschreiben sowie eine Hygiene-Erklärung, die ausgefüllt und unterschrieben postalisch (an: Universität Osnabrück, ZLB, 49068 Osnabrück), als Scan (an: bsp@uni-osnabrueck.de) oder per FAX (an: 0541 969 4807) zurück geschickt werden sollen.
    Das Anschreiben kann hier eingesehen werden: Anschreiben mit Hygiene-Erklärung (PDF, 31 kB)

Informationen des ZLB zu den schulischen Praktika im Frühjahr 2022 (Stand 15.12.2021)

Da das niedersächsische Kultusministerium aktuell in seinem Internetauftritt schreibt „Ziel ist es, den Präsenzunterricht in den Schulen weiter zu ermöglichen“ und „Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.“ (Quelle; Abruf: 15.12.2021) ist zur Zeit davon auszugehen, dass auch die schulischen Praktika in Präsenz stattfinden werden.

Sollte sich daran im Allgemeinen etwas ändern, wird dieses an dieser Stelle bekanntgegeben.

Es wurde sicherheitshalber bereits geklärt, dass im Praktikum, wenn erforderlich, wieder die ganze Bandbreite des Lernens auf Distanz, die in den Schulen und in Abstimmung mit den dortigen Betreuer*innen möglich ist, ausgeschöpft werden kann. Diese Praktika werden als gleichwertig zu Praktika in Präsenz eingestuft. Zudem wurde schon die Grundlage dafür geschaffen, dass in Fällen, in denen auch dies nicht möglich ist bzw. nicht die vorgesehenen Umfänge erreicht werden, die universitären Betreuer*innen Ersatzleistungen bzw. Kompensationsaufgaben festlegen dürfen, durch die die Module, zu denen die Praktika gehören, trotzdem erfolgreich abgeschlossen werden können.

Studierende wenden sich mit Fragen zu Ersatzleistungen bzw. Kompensationsaufgaben bitte direkt an diejenigen Lehrenden in den Fächern bzw. der Schulpädagogik/BWP, bei denen sie die Vorbereitung zum Praktikum besucht haben bzw. die ihnen als Ansprechpartnerinnen zu ihrem Praktikum in ihrem Fach / der Schulpädagogik / der BWP  benannt wurden.

Hinweis zu COVID-19-Impfung im Kontext der Schulpraktika im Frühjahr 2022 (Stand: 24.11.2021)

Zum 24.11.2021 wurde in Niedersachsen eine 3G-Regel für an Schulen Beschäftigte in Kraft gesetzt.
Siehe dazu insbesondere: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kultusminister-grant-hendrik-tonne-prasenz-sichern-gesundheit-schutzen-206191.html

Es besteht dementsprechend also zwar bislang keine Impfpflicht im Kontext Corona, jedoch könnte für Ungeimpfte die Absolvierung schulischer Praktika unter Umständen schwierig werden.

Diejenigen, die noch nicht geimpft sind und sich angesichts der aktuellen Entwicklungen für eine Impfung vor Praktikumsbeginn im Frühjahr 2022 entscheiden, sollten sich - aufgrund der empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung sowie des verzögerten Erreichens des vollen Impfschutzes - um einen Impftermin noch vor Weihnachten bemühen.

Ausnahmeregelungen für Betriebs-/Sozialpraktika aufgrund der CORONA-Pandemie (Stand 20.10.2021)

Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Universität Osnabrück zum Wintersemester 2020/21 oder zum Wintersemester 2021/22 aufnahmen, gilt:

  • Für diese Studierenden wird (auf der Grundlage des § 26a Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung) der § 6 Abs. 1 der Ordnung für Praktika in der Lehrerbildung außer Kraft gesetzt.
  • Das bedeutet, dass von diesen Studierenden das Betriebs-/ Sozialpraktikum nicht vor dem dritten Semester absolviert werden muss.
  • Diese Studierenden können das BSP zu beliebigen Zeitpunkten im Bachelor-Studium absolvieren.
  • Es wird aber empfohlen, das BSP möglichst nach der Vorlesungszeit des ersten oder zweiten Semesters zu absolvieren. Dafür müssen die Betriebe und Einrichtungen allerdings jeweils eine Erklärung abgeben. Die Einrichtungen/Betriebe erhalten von der Geschäftsstelle der Zentrums für Lehrerbildung in diesem Zusammenhang ein diesbezügliches Anschreiben sowie eine Hygiene-Erklärung, die ausgefüllt und unterschrieben postalisch (an: Universität Osnabrück, ZLB, 49068 Osnabrück), als Scan (an: bsp@uni-osnabrueck.de) oder per FAX (an: 0541 969 4807) zurück geschickt werden sollen. Das Anschreiben kann hier vorab eingesehen werden: Anschreiben mit Hygiene-Erklärung (PDF, 31 kB)

Informationen des ZLB zu den schulischen Praktika im Sommer/Herbst 2021 (Stand 2.9.2021)

Da das niedersächsische Kultusministerium am 1.9.2021 bekannt gab, dass das Schuljahr 2021/2022 ab 2.9.21 im Regelbetrieb („Szenario A“) laufen wird, d.h. mit Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, (Quelle) ist davon auszugehen, dass auch die schulischen Praktika in Präsenz stattfinden.

Weil die Lage insgesamt dynamisch ist, können jedoch keine verbindlichen Aussagen erfolgen, in welchem Umfang die einzelnen Praktika tatsächlich in Präsenz absolviert werden können. Solange der Schulbetrieb aufrechterhalten wird, sollen die Praktikant*innen aber unter die Regelungen fallen, die auch für die Lehrkräfte gelten. Wenn notwendig, kann im Praktikum wieder die ganze Bandbreite des Lernens auf Distanz, die in den Schulen und in Abstimmung mit den dortigen Betreuer*innen möglich ist, ausgeschöpft werden. In Fällen, in denen auch dies nicht möglich ist bzw. nicht die vorgesehenen Umfänge erreicht werden, können die universitären Betreuer*innen Ersatzleistungen bzw. Kompensationsaufgaben festlegen, durch die die Module, zu denen die Praktika gehören, trotzdem erfolgreich abgeschlossen werden können.

Da die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus flankiert wird, haben alle Studierenden, die ihr Praktikum an einer Schule in Niedersachsen absolvieren, dabei die aktuell gültigen Maßnahmen einzuhalten, die vom Nds. Kultusministerium veröffentlicht werden (Link), dabei gilt es insbesondere die aktuelle Fassung des Niedersächsisches Rahmen-Hygieneplans CoronaSchule zu beachten (PDF).
Studierende, die ihr Praktikum in einem anderen Bundesland als Niedersachen absolvieren, beachten stattdessen die jeweiligen Regelungen des entsprechenden Bundeslandes.
In beiden Fällen sind die Studierenden aufgefordert, sich bei der Schule, an der sie das Praktikum absolvieren, hinsichtlich der für diese konkrete Schule unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten geltenden Hygiene-Konzepte kundig zu machen und sich dann an diese zu halten.

Informationen des ZLB zu den schulischen Praktika im Sommer/Herbst 2021 (Stand 15.07.2021)

Im Rahmen einer Ende Juni 2021 erfolgten landesweiten Abstimmung zwischen den lehrerbildenden Hochschulen Niedersachsens und dem niedersächsischen Kultusministerium war man sich einig, dass die im Rahmen der Lehrerbildung vorgesehenen schulischen Praktika im Sommer/Herbst 2021 so regulär wie möglich stattfinden sollen.

Momentan wird davon ausgegangen, dass die Praktika in Präsenz stattfinden.

Da die Lage weiterhin insgesamt dynamisch ist, können aber keine verbindlichen Aussagen erfolgen, in welchem Umfang die Praktika im Sommer/Herbst 2021 tatsächlich in Präsenz absolviert werden können. Solange der Schulbetrieb aufrechterhalten wird, sollen die Praktikant*innen aber unter die Regelungen fallen, die auch für die Lehrkräfte gelten. Wenn notwendig, kann im Praktikum wieder die ganze Bandbreite des Lernens auf Distanz, die in den Schulen und in Abstimmung mit den Betreuer*innen möglich ist, ausgeschöpft werden. In Fällen, in denen auch dies nicht möglich ist, können die universitären Betreuer*innen Ersatzleistungen festlegen, durch die die Module, zu denen die Praktika gehören, trotzdem erfolgreich abgeschlossen werden können.

Hinweis bzgl. COVID-19-Impfungen im Vorfeld der schulischen Praktika nach den Sommerferien (Stand: 21.5.2021)

Von Seiten der Universität kann auf Basis von Anmeldungen zu schulischen Praktika im September/Oktober keine Impfberechtigung bescheinigt werden. Wie den Medien zu entnehmen ist, wurde aber inzwischen angekündigt, die Priorisierungen ab dem 7.6. aufzuheben, sodass sich dann jede*r um einen Impftermin bemühen kann und eine solche Bescheinigung ohnehin gegenstandslos wird.

Wir nehmen dies zum Anlass all diejenigen, die nach den Sommerferien ein schulisches Praktikum anzutreten planen, darauf aufmerksam zu machen, dass es sinnvoll ist, sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen,
·              ob man sich gegen Covid-19 impfen lassen will, und
·              falls ja, wie man möglichst bald an einen Impftermin kommt.

Dabei gilt es zu beachten, dass bei einer Impfung mit BioNTech/Pfizer die erste Impfung möglichst noch vor dem 11. Juli erfolgen sollte, um noch vor Beginn des Praktikums die zweite Impfung und die volle Impfwirkung zu erreichen. Sollte kein erster Impftermin bis zum 11. Juli erlangt werden, gilt immerhin, dass schon deutliche Schutzwirkungen nachgewiesen sind, auch wenn man bis zum Praktikumsbeginn nur die erste Impfung bekommen hat.

Information zu Corona-Tests im Kontext schulischer Praktika (Stand: 22.4.2021)

Das Niedersächsische Kultusministerium teilte Mitte April 2021 mit, dass bzgl. der jetzt und bis zu den Sommerferien stattfindenden Praktika folgende Regelung bzgl. Corona-Tests gilt:
„Wenn das Praktikum erforderlich und verpflichtender Bestandteil der Ausbildung ist (hierzu zählen keine freiwilligen oder zusätzlichen Praktika), dann sollen die Studierenden „behandelt“ werden wie die Lehrkräfte. […] Die Schulen stellen die Tests ihren Praktikantinnen und Praktikanten zur Verfügung.“

Ergänzender Hinweis:
Bzgl. der Praktika, die nach den Sommerferien 2021 stattfinden, wurden Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt, da dafür das dann aktuelle Geschehen zu betrachten sei.

 

Information zu Praxisblock GHR 300 im Frühjahr 2021 (Stand 19.2.2021)

Die für den Durchgang Frühjahr 2021 abgestimmten Rahmenbedingungen wurden in einem Informationsblatt zusammengestellt, welches folgend zum Download zur Verfügung gestellt wird:

Praxisblock 2021 - Aktuelle Rahmenbedingungen - Stand 18.02.2021 (PDF, 116 kB)

Hinweis auf Regelungen zum Gesundheitsschutz und auf Hygiene-Konzepte der Schulen (Stand: 12.2.2021)

Studierende, die ihr Praktikum an einer Schule in Niedersachsen absolvieren, haben dabei die aktuell gültigen Maßnahmen einzuhalten, die vom Nds. Kultusministerium veröffentlicht werden (Link), dabei gilt es insbesondere die aktuelle Fassung des Niedersächsisches Rahmen-Hygieneplans CoronaSchule zu beachten (Link). Studierende, die ihr Praktikum in einem anderen Bundesland als Niedersachen absolvieren, beachten stattdessen die jeweiligen Regelungen des entsprechenden Bundeslandes.

In beiden Fällen sind die Studierenden aufgefordert, sich bei der Schule, an der sie das Praktikum absolvieren, hinsichtlich der für diese konkrete Schule unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten geltenden Hygiene-Konzepte kundig zu machen und sich dann an diese zu halten.

Information zu Praxisblock GHR 300 im Frühjahr 2021 (Stand 3.2.2021)

Da der zu der Praxisphase GHR300 gehörige Praxisblock erst am 01.03.2021 beginnt, gilt es diesbezüglich zunächst noch die weiteren Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und die politischen Entscheidungen der nächsten Wochen hinsichtlich der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung abzuwarten.

Mit dem niedersächsischen Kultusministerium wurde aber schon geklärt, dass eine Beteiligung der Studierenden an Onlineangeboten der Schulen und an anderen Formen des Lernens in Distanz einer Absolvierung der Praktika in physischer Präsenz als gleichwertig einzustufen sind.

Auf jeden Fall werden Rahmenbedingungen geschaffen, unter denen die Praxisphase trotz der Pandemie innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abgeschlossen werden kann.

Konkretere Informationen werden an dieser Stelle kurz vor Praktikumsbeginn veröffentlicht.

Information zu schulischen Praktika (ASP, A-LbS, BFP, EFP, S-LbS, FP-LbS) im Frühjahr 2021 (Stand 1.2.2021)

Aktuell ist zwar noch unklar, ob die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens der COVID-19-Pandemie demnächst gelockert oder verschärft werden, und somit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht absehbar, inwieweit die zu ASP, A-LbS, BFP, EFP, S-LbS, FP-LbS gehörigen schulischen Praktika im Frühjahr 2021 in physischer Präsenz in den Schulen absolviert werden können, es gilt aber weiterhin, dass diese Praktika weder abgesagt noch verschoben werden.

 Dementsprechend wurde Ende Januar mit den Ansprechpartnerinnen für die Lehramtsausbildung im niedersächsischen Kultusministerium geklärt, dass eine Beteiligung an Onlineangeboten der Schulen und an anderen Formen des Lernens in Distanz einer Absolvierung der Praktika in physischer Präsenz als gleichwertig einzustufen sind, da dies der aktuellen Schulwirklichkeit entspricht. Dabei wurde zugleich geklärt, dass in Fällen, in denen eine Schule auch eine solche Einbindung nicht bzw. nur in geringerem Umfang ermöglicht, von Seiten der Universität den Studierenden Ersatzaufgaben gestellt werden, die die entfallenen Praktikumserfahrungen kompensieren.

Studierende, die zur Risikogruppe gehören oder sich dazu zählen, sind nicht zur physischen Präsenz an den Schulen verpflichtet, sondern dürfen das Praktikum ebenfalls digital absolvieren bzw. Ersatzaufgaben bearbeiten.

Weil die Entscheidungen von Region zu Region, Schule zu Schule und Studierender/Studierendem zu Studierender/Studierendem unterschiedlich ausfallen können, ist zwischen den jeweiligen Schulen und den jeweiligen Studierenden individuell abzustimmen, in welchem Umfang die Studierenden in diese Schule kommen  bzw. in die digitale Lehre oder in andere Formen des Lernens in Distanz dieser Schule eingebunden werden können.

Die Schulen werden von der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung auf die genannten Optionen aufmerksam gemacht.
Die Dozenten und Dozentinnen, die die Praktika von Seiten der Universität betreuen, werden dann abhängig von dem, was die Schulen ermöglichen konnten, den Studierenden Ersatzaufgaben stellen.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass trotz der Pandemie die Praktika erfolgreich abgeschlossen werden können.

Informationen des ZLB zu den schulischen Praktika im Frühjahr 2021 (Stand 6.1.2021)

Anlässlich vermehrt eingehender Nachfragen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die im Rahmen einer Ende Oktober 2020 erfolgten landesweiten Abstimmung zwischen den lehrerbildenden Hochschulen Niedersachsens und dem niedersächsischen Kultusministerium immer noch gilt, deren Ergebnis auf dieser Seite am 6.11.2020 veröffentlicht wurde (siehe unten).

Es ist also weiterhin davon auszugehen, dass die schulischen Praktika - so regulär wie möglich - stattfinden werden.

Sollte es zu neuen Regelungen kommen, werden diese ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht.

Regelungen für Betriebs-/Sozialpraktika des Wintersemesters 2020/21 und des Sommersemesters 2021 (Stand: 7.12.2020)

Im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 werden die Ausnahmeregelungen, die wegen der CORONA-Pandemie gelten, fortgesetzt. Das bedeutet:

  • Für diese Durchgänge wird auf der Grundlage des neuen § 26a Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung der § 6 Abs. 1 der Praktikumsordnung außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass das Betriebs-/Sozialpraktikum nicht mehr im ersten oder zweiten Semester stattfinden muss.
  • Das ist aber umgekehrt auch kein Verbot, Studierende können also auch in dieser Zeit das BSP absolvieren. Dafür müssen die Betriebe und Einrichtungen allerdings jeweils eine Erklärung abgeben. Die Einrichtungen/Betriebe erhalten von der Geschäftsstelle der Zentrums für Lehrerbildung in diesem Zusammenhang ein diesbezügliches Anschreiben sowie eine Hygiene-Erklärung, die ausgefüllt und unterschrieben postalisch (an: Universität Osnabrück, ZLB, 49068 Osnabrück), als Scan (an: bsp@uni-osnabrueck.de) oder per FAX (an: 0541 969 4807) zurück geschickt werden sollen

Das Anschreiben kann hier vorab eingesehen werden: Anschreiben mit Hygiene-Erklärung (PDF, 31 kB)

Informationen des ZLB zu den schulischen Praktika im Frühjahr 2021 (Stand 6.11.2020)

Im Rahmen einer Ende Oktober 2020 erfolgten landesweiten Abstimmung zwischen den lehrerbildenden Hochschulen Niedersachsens und dem niedersächsischen Kultusministerium war man sich einig, dass die im Rahmen der Lehrerbildung vorgesehenen schulischen Praktika im Frühjahr 2021 so reguär wie möglich stattfinden sollen. Man war sich allerdings auch einig, dass die Lage weiterhin insgesamt dynamisch und regional unterschiedlich ist und darum noch keine verbindlichen Aussagen dazu getroffen werden könnten, in welchem Umfang die Praktika in den jeweiligen Schulen im Frühjahr 2021 tatsächlich in Präsenz absolviert werden können. Solange der Schulbetrieb aufrechterhalten werde, sollen die Praktikant*innen aber unter die Regelungen fallen, die auch für die Lehrkräfte gelten. Wenn notwendig, könne im Praktikum zudem die ganze Bandbreite des digitalen Lernens und des Lernens auf Distanz ausgeschöpft werden. Zu rechnen sei dementsprechend mit einer Mischung aus regulärer Präsenz und der Einbindung in Angebote des digitalen Lernens und des Lernens auf Distanz. Nur wenn dies nicht möglich ist, soll auf Ersatzleistungen ausgewichen werden.

Absage des OPEN SPACE im Anschluss an die A-LbS Praktika im Sommer 2020 (Stand 22.9.2020)

Die regulär nach Absolvierung des zu den Allgemeinen Schulpraktischen Studien gehörigen Praktikums (A-LbS) stattfindende Open Space Veranstaltung, in deren Verlauf sich alle Studierende, die im aktuellen Durchgang das Praktikum absolvierten, über die dabei gemachten Erfahrungen in unterschiedlichen Workshops austauschen, muss im Nachgang des Praktikums im Sommer 2020 leider Corona bedingt entfallen.
Die im Vorfeld für Samstag, 17. Oktober 2020, von 10:00 bis 15:00 Uhr angekündigte Veranstaltung findet also NICHT statt.

Information zu schulischen Praktika (ASP, A-LbS, BFP, EFP, S-LbS, FP-LbS) nach den Sommerferien 2020 (Stand 27.8.2020)

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass alle Studierenden ihr Praktikum in Präsenz in der Schule, in der sie einen Praktikumsplatz zugeteilt bzw. den selbst gesuchten Praktikumsplatz bestätigt bekamen, antreten können.

Studierende, die ihr Praktikum an einer Schule in Niedersachsen absolvieren, haben dabei die allgemeinen Regelungen zum Gesundheitsschutz einzuhalten, die vom Nds. Kultusministerium veröffentlicht werden (Link). Studierende, die ihr Praktikum in einem anderen Bundesland als Niedersachen absolvieren, beachten stattdessen die jeweiligen Regelungen des entsprechenden Bundeslandes.

In beiden Fällen sind die Studierenden aufgefordert, sich vor Praktikumsantritt bei der Schule, an der sie das Praktikum absolvieren, hinsichtlich der für diese konkrete Schule unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten geltenden Hygiene-Konzepte kundig zu machen und sich dann an diese zu halten.

Hinweis bzgl. für Bewerbungen zum WiSe 2020/21 für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen benötigter Nachweise berufspraktischer Tätigkeiten (Stand: Ende Juni 2020)

Studierende, die sich zum Wintersemester 2020/21 für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben möchten, sich aber noch keine Bescheinigung über den Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten im dafür erforderlichen Umfang ausstellen ließen, nehmen bitte per Mail mit Andrea Mochalski (Andrea.Mochalski@uni-osnabrueck.de) Kontakt auf, um das diesbezügliche weitere Vorgehen zu klären.

Regelungen für Betriebs-/Sozialpraktika des Sommersemesters 2020 (Stand: 24.6.2020)

An der Universität Osnabrück werden zwecks Eindämmung des Infektionsrisikos die Veranstaltungen des Sommersemesters 2020 weitgehend digital durchgeführt.

Für das Betriebs-/Sozialpraktikum kann das aber nicht in gleicher Weise gelten, gleichwohl die Gesundheit und Sicherheit der Studierenden selbstverständlich auch in diesem Kontext zentrales Anliegen bleibt.

Das ZLB hat mit der zuständigen Studiendekanin daher folgende Regelungen für die Betriebs-/Sozialpraktika des Sommersemesters 2020 getroffen:

  • Für diesen Durchgang wird auf der Grundlage des neuen § 26a Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung der § 6 Abs. 1 der Praktikumsordnung außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass das Betriebs-/Sozialpraktikum nicht mehr im ersten oder zweiten Semester stattfinden muss.
  • Das ist aber umgekehrt auch kein Verbot, Studierende können also auch in dieser Zeit das BSP absolvieren. Dafür müssen die Betriebe und Einrichtungen allerdings jeweils eine Erklärung abgeben. Die Einrichtungen/Betriebe erhalten von der Geschäftsstelle der Zentrums für Lehrerbildung in diesem Zusammenhang ein diesbezügliches Anschreiben sowie eine Hygiene-Erklärung, die ausgefüllt und unterschrieben postalisch (an: Universität Osnabrück, ZLB, 49068 Osnabrück), als Scan (an: bsp@uni-osnabrueck.de) oder per FAX (an: 0541 969 4807) zurück geschickt werden sollen

Das Anschreiben kann hier vorab eingesehen werden: Anschreiben mit Hygiene-Erklärung (PDF, 33 kB)

Informationen des ZLB zum Praxisblock GHR 300 im Frühjahr 2020 (Stand 21.4.2020 + Ergänzung am 28.5.2020)

Am 01.04. und am 15.04.2020 erfolgten landesweite Abstimmungen zwischen den an GHR 300 beteiligten Hochschulen, dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Dementsprechend gilt für Studierende der Universität Osnabrück, die den Praxisblock 2020 absolvieren:

  • Es wird sichergestellt, dass der Praxisblock und die zugehörigen Begleitveranstaltungen im Sommersemester abgeschlossen werden können, auch wenn die Studierenden trotz sukzessiver Schulöffnungen bis auf Weiteres nicht in die Schulen gehen sollen.
  • Bezogen auf den Praxisblock 2020 müssen entfallene Präsenzzeiten der Studierenden in der Schule nicht nachgeholt werden – weder im laufenden Zeitraum, noch in einem späteren Zeitraum.
  • Erklärtes Ziel ist jedoch weiterhin, den Präsenzbetrieb des Praktikums wieder aufzunehmen, sofern die Bedingungen und allgemeine Regelungen (Infektionsschutz) dies zulassen.
    Über eine Wiederaufnahme wird rechtzeitig informiert.
  • Für entfallene Präsenzzeiten im Praxisblock 2020 werden durch die Lehrenden der Universität und die LiPs alternative Aufgaben für die Studierenden gestellt.
    Auch die Mentor*innen sind weiterhin für die Betreuung der Studierenden verantwortlich, soweit dies unter den gegebenen Bedingungen möglich ist.
    Die Studierenden können die MentorInnen in ihrer Arbeit unterstützen, jedoch bis auf Weiteres nicht vor Ort an den Schulen.

In der Universität Osnabrück stehen die Koordinator*innen der an GHR 300 beteiligten Fächer derzeit in einem intensiven Austausch hinsichtlich sinnvoller und praktisch umsetzbarer Aufgabenformate. Diese werden anschließend in geeigneter Form kommuniziert.

 

ERGÄNZUNG 28.5.2020:

Am 20.5.2020 erfolgte eine weitere landesweite Abstimmung zwischen den an GHR 300 beteiligten Hochschulen, dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, bei der sich auf Folgendes geeinigt wurde:

"Der Präsenzbetrieb im Rahmen des Langzeitpraktikums wird vor den Sommerferien nicht mehr aufgenommen; die entsprechenden Lerngelegenheiten werden substituiert. Das Praktikum wird damit nicht unterbrochen, sondern lediglich in anderer Form fortgeführt."

+++ Beschlüsse und Informationen des ZLB zur Situation in den lehramtsbezogenen Praktika (Stand 24.3.2020) +++

Für alle Praktika gilt:

Es finden vorerst für die Zeit ab 16.3. bis zum 1.5. keine Praktika statt. Das gilt auch für das BSP in Betrieben, die noch Betrieb haben. Wenn Studierende sich in dieser Zeit in der Schule oder in Betrieben aufhalten, dann als Privatpersonen, nicht als Praktikant*innen der Universität.

Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP)

Diese Praktika werden abgebrochen. Es werden keine Praktikumszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Sofern die Hälfte der vorgesehenen Praktikumszeit erreicht wurde, werden die Praktika im allgemeinen ohne weitere Leistung als absolviert anerkannt.
Die Berichte sind entsprechend der üblichen Vorgaben zu verfassen.
Sofern die stattgefundene Praktikumszeit kürzer ist als die Hälfte der vorgesehenen Praktikumszeit, wird eine angemessene Ersatzleistung eingefordert.
Studierende, die weniger als 2 Wochen im Praktikum waren, schreiben deshalb bitte eine Mail an bsp@uni-osnabrueck.de.

Allgemeines Schulpraktikum in Bachelor BEU und Zwei-Fächer-Bachelor (ASP):

Diese Praktika werden abgebrochen. Es werden keine Praktikumszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sofern die Hälfte der vorgesehenen Praktikumszeit erreicht wurde, werden die Praktika als absolviert anerkannt. Sofern die stattgefundene Praktikumszeit kürzer ist als die Hälfte der vorgesehenen Praktikumszeit, wird eine angemessene Ersatzleistung eingefordert. In beiden Fällen ist ein etwas umfangreicherer Praktikumsbericht zu verfassen, um die ausgefallene Praktikumszeit zu kompensieren. Studierende, die sich im Praktikum befanden, erhalten/erhielten eine Mail von den betreuenden Dozenten und Dozentinnen mit genaueren Informationen.

Praxisphase in den Masterstudiengängen „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ (GHR300)

Ab dem 16.3. bis zum 1.5.2020 (Achtung, neues Enddatum!) findet kein Praxisblock statt. Das gilt auch für den Fall, dass ab dem 20.4. die Schule beginnen sollte. Der Praxisblock wird für diese Zeit ausgesetzt. Die dadurch fehlende Praktikumszeit wird nicht als Fehlzeit gemäß Praktikumsordnung gewertet.
Was nach dem 1.5. gilt, muss abgewartet werden. Sollten die Schulschließungen sich fortsetzen oder Schulen in einem Modus betrieben werden, die ein Praktikum nicht zulassen, wird eine Wiederaufnahme des Praxisblocks nicht möglich sein. Sollte dieser Fall eintreten, werden Regelungen noch zwischen den Universitäten des Landes untereinander und mit den Ministerien abgestimmt werden müssen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Die abschließende Entscheidung darüber, wie eine Praxisphase letztlich auszugestalten ist oder was dafür anerkannt werden kann, liegt (unter Beachtung der Rahmenregelungen) in der Entscheidung der Universität. Was für die Praxisphase als fachliche Leistung anzuerkennen ist, liegt demnach in der Entscheidung des Faches.

Lehramt an Gymnasien: Basisfachpraktikum (BFP), Erweiterungspraktikum (EFP) 

Diese Praktika werden ebenfalls abgebrochen. Es werden keine Praktikumszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Die Entscheidung, ob mit den geleisteten Praktikumszeiten und dort erbrachten Leistungen das Praktikum als vollständig und abgeschlossen gelten kann, treffen die Fächer. Sie treffen auch die Entscheidungen über eine angemessene zusätzliche Leistung. 
Die Verantwortlichen der Fächer haben sich schon bei den Studierenden gemeldet oder werden sich bei ihnen melden. Wir bitten die Studierenden, von Einzelanfragen bei den Kolleg*innen abzusehen.

Lehramt an berufsbildenden Schulen: Allgemeine Schulpraktische Studien (A-LbS), Spezielle Schulpraktische Studien (S-LbS) und Fachpraktikum (FP-LbS)

Auch diese Praktika werden abgebrochen. Es werden keine Praktikumszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Für das A-LbS wurde bereits mit der zuständigen Berufs- und Wirtschaftspädagogik besprochen, dass das Praktikum als abgeschlossen gilt, wenn die Hälfte der vorgesehenen Praktikumszeit absolviert wurde. Bei Unterschreitung dieser Zeit wird im Einzelfall durch die Betreuenden der Universität entschieden. 
Für das S-LbS gilt, dass die Entscheidungen bei den Fächern, den beruflichen Fachrichtungen bzw. der Hochschule Osnabrück liegen.
Für das FP-LbS empfehlen wir, die Entscheidung an die Entscheidung des S-LbS zu binden. Wenn das S-LbS als abgeschlossen gilt, sollte das FP-LbS ebenfalls als abgeschlossen gelten: Sollte dort eine Ersatzleistung erforderlich sein (bspw. weil die Praktikumszeit zu kurz war), sollte für das FP-LbS eine entsprechende angemessene Ersatzleistung erfolgen.