Hauptinhalt

Topinformationen

Sonderinformationen Großbritannien (Brexit)

Großbritannien und Erasmus+

In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 wurde festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Dies bedeutet, dass vorbehaltlich verfügbarer finanzieller Mittel sowohl Studienaufenthalte als auch Praxisaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms bis voraussichtlich Ende Mai 2023 gefördert werden können.

Bitte beachten Sie die geänderten Einreise- und Visabestimmungen:

 

Studienaufenthalt mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten

Studierende aus EU/EEA- Staaten, die einen Studienaufenthalt mit einer Dauer von unter 6 Monaten planen, müssen vorab kein Visum beantragen, sondern erhalten bei der Einreise in das Vereinigte Königreich ein sogenanntes Standard Visitor Visa.

Ab dem 01.10.2021 ist für EU/EEA-Bürger*innen die Einreise nur noch mit einem gültigen Reisepass (für die gesamte Dauer des Aufenthalts) möglich. Zudem ist der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierende dürfen daher keiner finanziell entlohnten Tätigkeit nachgehen. Ebenfalls dürfen keine Praxisaufenthalte im Rahmen des Standard Visitor Visa durchgeführt werden (s. dazu Visabestimmungen für einen Praxisaufenthalt im Vereinigten Königreich). Das Visum kann darüber hinaus nicht verlängert oder in ein Student Visa geändert werden.

Studienaufenthalt mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten

Wer für mehrere Semester bleiben möchte, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online ausgefüllt werden und kostet 348 britische Pfund. Der früheste Bewerbungszeitraum für ein Visum ist 6 Monate vor Kursbeginn, eine Entscheidung wird i.d.R. innerhalb von 3 Wochen getroffen.

Als Teil der Visabewerbung muss zusätzlich für den Zugang zum NHS (National Health Service) eine Immigration Health Surcharge entrichtet werden. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.

Folgende Dokumente müssen für die Visabewerbung als EU/EEA -BürgerIn eingereicht werden:

  • Vorlage eines gültigen Reisepasses (für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
  • Bedingungslose Platzzusage an der Gastuniversität. Diese erhält man von der Gastuniversität als eine Referenznummer, die sogenannte Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) die im Visabewerbungsprozess angegeben werden muss.
  • Nachweis der Englischkenntnisse durch die Teilnahme an einem SELT- Secure English Language Test. Es muss mindestens ein B2 Niveau nach dem Common European Framework of Reference for Languages (CERF) nachgewiesen werden. Nach Ablage des Tests erhält der Studierende eine SELT Referenznummer, die bei der Visabewerbung angegeben werden muss. Universitäten (Higher Education Provider) können alternativ das Englischsprachenniveau der Austauschstudierenden selbst evaluieren und ggf. den Nachweis über einen bestimmten Test anfordern. Das Niveau liegt auch hier bei mindestens B2 nach CERF.

Ein Nachweis der finanziellen Verhältnisse ist nicht vonnöten.

Sobald eine Entscheidung über den Visumsantrag getroffen wurde, erhalten die Studierenden entweder eine biometrische Aufenthaltserlaubnis oder bei Benutzung der „UK Immigration: ID check App“ einen digitalen Immigrationsstatus.

Praxisaufenthalt

Für Praktikantinnen und Praktikanten ist für einen Praxisaufenthalt im Vereinigten Königreich ab dem 01. Januar 2021 ein Temporary Worker- Government Authorised Exchange Visa (T5) vonnöten.

Um ein Visum zu beantragen benötigen Sie ein Certificate of Sponsorhip (CoS). Das Certificate of Sponsorhip ist eine vom British Council ausgestellte Referenznummer, die für die Beantragung des Visums benötigt wird. Sie enthält Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden und ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig.

Für durch das Erasmus+ Programm geförderte Praktika in Großbritannien kann das CoS vom British Council ausgestellt werden. Die Beantragung der Referenznummer wird von Frau Laura Rohe als Erasmus-Koordinatorin und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council vorgenommen und ist für die Studierenden kostenlos.

Für die Beantragung des Visums sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Beantragung einer Förderung über das Erasmus+ Programm
    Einreichung der vollständigen Erasmus+ Bewerbungsunterlagen für einen Praxisaufenthalt im International Office der Universität Osnabrück bei Frau Laura Rohe. Diese sind aufgrund der Bearbeitungszeit für das Certificate of Sponsorship und für das Visum mindestens 4 Monate vor Beginn des Praxisaufenthalts einzureichen.
     
  2. Beantragung Certificate of Sponsorship
    Nach der Bewilligung einer Erasmus+ Förderung kann ein Certificate of Sponsorhip durch die Erasmus+ Hochschulkoordination beim British Council beantragt werden. Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung über die benötigten Dokumente, die im International Office der UOS bei Frau Laura Rohe einzureichen sind:

    • Tier 5 CoS Antragsformular
    • Passkopie (alle Seiten, inklusive Vor- und Rückseite)
    • Bestätigung der Praktikumseinrichtung (Acceptance letter from host organisation) über das Praktikum mit Start- und Enddatum sowie Inhalt des Praktikums (auf offiziellem Briefpapier ausgestellt; unterschrieben und datiert inkl. Stempel)
    • Erasmus+ Traineeship Agreement
    • Transcript of Records (englischsprachig, gestempelt und unterschrieben vom Prüfungsamt)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (englisch, falls im Praktikum mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird)
    • Kopie des Arbeitsvertrags (bei vergüteten Praktika)

    Der Titel des Praktikums sowie die Mobilitätsdaten müssen auf dem Acceptance Letter, CoS Antragsformular und Erasmus+ Learning Agreement for Traineeships deckungsgleich sein.
  3. Visumsantrag (Temporary Worker- Government Authorised Exchange Visa (T5))
    Sobald das CoS erteilt wurde, kann der Visumsantrag (Temporary Worker- Government Authorised Exchange Visa (T5)) online beantragt werden. Die Beantragung des Visums kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).

    Neben den Kosten für den Visumsantrag müssen Sie ggf. eine Immigration Health Surcharge INS für die Nutzung des National Health Service (NHS) entrichten. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.

    Beim Online-Visumsantrag werden Sie gebeten, ein Visa Application Centre auszuwählen. In Deutschland befinden sich diese in Berlin, München und Düsseldorf. Dorthin müssen Sie persönlich anreisen, um Ihre Fingerabdrücke nehmen sowie ein Foto machen zu lassen, welches für die Erstellung der „Biometric Residence Permit“ (Biometrische Aufenthaltsgenehmigung) als Teil der Visabewerbung notwendig ist. Es wird in den Visa Application Centre eine Bearbeitungsgebühr von 55 britischen Pfund erhoben. Ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass) ist mitzubringen. Dieser muss mindestens während des gesamten Aufenthalts gültig sein.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website der NA DAAD.

Ausnahme von der Visumspflicht für Forschungspraktika

Für Forschungspraktika mit einer Dauer von mind. 2 und weniger als 6 Monaten an akkreditieren Institutionen besteht keine Visumspflicht.

Folgende Unterlagen sind bei der Einreise von EU/EEA-Bürger*innen in das Vereinigte Königreich vorzulegen:

  • Vorlage eines gültigen Reisepasses (für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
  • Acceptance Letter von der aufnehmenden Forschungseinrichtung
  • Beleg, dass es sich um ein für das Studium relevantes Forschungspraktikum handelt, z.B. durch einen Brief vom Fachbereichskoordinator*innen der Heimatuniversität, der die Relevanz des Praktikums darlegt (in englischer Sprache).

Ihr Kontakt bei Rückfragen

Laura Rohe, M.A.

Tel.: +49 541 9694708
laura.rohe@uni-osnabrueck.de

Raum: 19/E06
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Sprechzeiten: Telefonische Beratung: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online Sprechstunde: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail. Persönliche Beratung nach Absprache.