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Bewerbung

Entscheidend für den Erfolg einer Bewerbung im Rahmen des ERASMUS-Programmes sind die existierenden Vereinbarungen der jeweiligen Universität mit ihren europäischen Partnern. Ganz konkret kommt es darauf an, mit welchen europäischen Universitäten Vereinbarungen bestehen und für welche Fachbereiche sie gelten. Studierende sollten deshalb zuerst prüfen, mit welchen Universitäten Ihr Fachbereich oder Institut Vereinbarungen getroffen hat. Wenn eine geeignete Hochschule gefunden wurde, steht einer Bewerbung nichts mehr im Wege. 

Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen?

  • Immatrikulation an der Universität Osnabrück für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes
  • Mindestens zwei absolvierte Fachsemester bei Antritt des Auslandsstudiums 
  • ausreichendes „Mobilitätskonto“ für den Aufenthalt (es können innerhalb von Bachelor, Master und Promotion je max. 12 Monate mit Erasmus im Ausland verbracht werden)
  • Sprachliche Anforderungen: Sie sollten vor Antritt des Aufenthaltes über das mit der Gasthochschule vereinbarte Sprachniveau verfügen (Erasmus-FachbereichskoordinatorIn fragen). Falls Sie bisher keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben, sollten Sie Ihr Sprachniveau durch einen Sprachkurs, z.B. beim Sprachenzentrum der Universität Osnabrück, verbessern.

Bewerbungstermin

Bewerbungen müssen jeweils zu Jahresbeginn für das kommende akademische Jahr eingereicht werden. In der Regel richtet sich dieser nach dem Bewerbungstermin für die Partneruniversitäten auf Hochschulebene (akademisches Jahr 2024/25: 01. Februar 2024). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem/Ihrer ERASMUS-FachbereichskoordinatorIn nach dem jeweiligen Bewerbungstermin, sowie nach den einzureichenden Unterlagen.

Es gibt keinen unterschiedlichen Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Winter- oder Sommersemester. Grundsätzlich ist für die Bewerbung eine Online-Bewerbung notwendig. Zusätzlich muss der Papierausdruck der Onlinebewerbung sowie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen (in der Regel werden die "Bewerbungsunterlagen Europa (PDF, 208 kB)" verwendet) bei den zuständigen ERASMUS-FachkoordinatorInnen eingereicht werden.

Bewerbungsverfahren

Für eine erfolgreiche Bewerbung um einen ERASMUS-Studienaufenthalt sollten Sie die folgenden Schritte durchlaufen:

Information über die verfügbaren Studienplätze in Ihrem Fachbereich:
Die möglichen Studienplätze für Studierende in Ihrem Fachbereich werden durch so genannte „Interinstitutional Agreements“ zwischen Ihrem Fachbereich und dem Fachbereich der jeweiligen Gasthochschule geschlossen.

Information bei Ihrer/Ihrem ERASMUS-KoordinatorIn (PDF, 1,31 MB) im Fachbereich:
Jeder Fachbereich hat eine/n ERASMUS-KoordinatorIn, die/der die ERASMUS-Bewerbungen bearbeitet. Bei ihr/ihm können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsfristen, Anforderungen und Auswahlkriterien informieren.

Bewerbung bei Ihrer/Ihrem ERASMUS-KoordinatorIn (PDF, 1,31 MB):
Wenn Sie sich für einen ERASMUS-Aufenthalt entschieden haben, können Sie mit Ihrer Bewerbung beginnen. Beachten Sie dabei in jedem Fall die Bewerbungsfristen, die in der Regel zwischen Januar und März für das darauf folgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester!) liegen.

Die erforderlichen Unterlagen für Ihre Bewerbung erhalten Sie von Ihrer/Ihrem ERASMUS-KoordinatorIn in Ihrem Fachbereich. Falls benötigt, füllen Sie die Standard-Bewerbungsunterlagen „Europa“ des International Office aus.

Bitte füllen Sie in jedem Fall die Online-Bewerbung aus und geben den Papierausdruck zusammen mit Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen bei Ihrer/Ihrem FachbereichskoordinatorIn ab.

Nominierung für einen Studienplatz an der Gasthochschule durch die/den ERASMUS-KoordinatorIn:
Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen wird die/der ERASMUS-KoordinatorIn Sie im Falle der Annahme Ihrer Bewerbung für einen Platz an der Gasthochschule nominieren. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung liegt bei der Gasthochschule und wird auf der Basis Ihrer eingereichten Unterlagen gefällt. Unter Umständen fordert die Gasthochschule weitere Unterlagen an, die dann fristgerecht von Ihnen eingereicht werden müssen.
Die/der ERASMUS-KoordinatorIn des Fachbereichs leitet den Papierausdruck der Online-Bewerbung an das International Office weiter, das mit der Bewilligung und Verwaltung der ERASMUS-Mobilitätszuschüsse betraut ist.

Auswahlkriterien

ERASMUS-Studierende werden nach akademischen Qualifikationen und nach den Sprachkenntnissen ausgewählt. Weitere Kriterien sind das Studienvorhaben, dessen Vorbereitung und Durchführbarkeit.

Learning Agreement

Nominierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ERASMUS-Programm müssen eine Annahmeerklärung über den ERASMUS-Mobilitätszuschuss unterzeichnen, ein "Learning Agreement" abschließen und vor Studienbeginn im International Office einreichen. Das Learning Agreement  ist ein Vertrag zwischen den Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule über die im Rahmen von ECTS zu besuchenden Veranstaltungen. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen auf das Studium angerechnet werden können.

Übersicht über die Unterschriftsberechtigten der Fachbereiche für das Learning Agreements for Studies (PDF, 1,33 MB)