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Topinformationen

Studienorganisation

Die Vereinbarkeit von Studium und Übernahme familiärer Verpflichtungen stellt Studierende vor eine beachtliche Herausforderung. Es bedarf dabei einer besonders guten Strukturierung und Organisation von Alltag, außeruniversitären Verpflichtungen und Studium. Insbesondere die Finanzierung und Gestaltung des Studiums muss wohl überlegt und geplant und auch die Frage der Kinderbetreuung muss sowohl für die Kinder als auch für die studierenden Eltern zufriedenstellend gelöst sein.

Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft stellt immer einen Neuanfang dar und b einhaltet zahlreiche Herausforderungen durch die sich verändernde Lebenssituation. Besonders im Studium stehen werdende Mütter und Väter vor zahlreichen Fragen: Ist es möglich ein Studium mit Kind erfolgreich zu absolvieren? Welche Sonderregelungen für Prüfungen gibt es? Wie kann das Studieren mit Kind finanziert werden? Der Familien-Service unterstützt und berät werdende Eltern bei allen Fragen rund um Studium und Kind in individuellen und vertraulichen Gesprächen. Wenden Sie sich gerne über die angegebenen Kontaktdaten an uns!

Mutterschutz für Studentinnen

Schwangerschaftsberatung

Beratungen zu allen Themen, die die Schwangerschaft betreffen, bieten auch die Schwangerschafts-Beratungsstellen an. Wenden Sie sich an:

Sozialdienst katholischer Frauen e. V.

Donum vitae e. V.

Pro familia Beratung

Urlaubssemester und Studienunterbrechung

Während der regulären Studienzeit kann ein Antrag auf Beurlaubung wegen Schwangerschaft und/oder Kindererziehung beim Studierendensekretariat gestellt werden. Der Antrag sollte bis zum Ende der Rückmeldefrist eingereicht worden sein, in Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung auch danach möglich. Während des Urlaubsemesters besteht kein BAföG-Anspruch. Studierende Mütter und Väter können ihr Studium auch auf unbestimmte Zeit unterbrechen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass - anders als während der Beurlaubung - die Immatrikulation während einer Studienunterbrechung nicht aufrechterhalten bleibt. Der Studierendenstatus geht somit verloren. Bei einer längeren Unterbrechung kann es zudem zu Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme des Studiums kommen. Der Familien-Service berät und unterstützt Sie bei finanziellen, sozialen und organisatorischen Fragen rund um das Studium mit Kind.

Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren

Die Universität erhebt von Studierenden Semesterbeiträge, welche in die Finanzierung der universitären sowie studentischen Verwaltung, als auch des Studentenwerkes fließen. Eine Befreiung von diesen Beiträgen ist in der Regel nicht möglich.

Von Langzeitstudiengebühren sind Studierende, welche ein Kind unter 14 Jahren betreuen, in der Regel jedoch befreit. Diese Gebühren werden erhoben, wenn das „Studienguthaben“, das heißt grob die doppelte Dauer der Regelstudienzeit, aufgebraucht ist. Genauere Informationen zu Studienguthaben, Langzeitstudiengebühr und einer Befreiung finden sie unter dem Menüpunkt Studienbeginn/Kosten für Studieninteressierte. 

Prüfungsorganisation

Allgemeine Prüfungsordnung

In der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind allgemeine und übergreifende Regelungen für fast alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück enthalten. Die APO stellt eine Rahmenprüfungsordnung dar.

Studiengangsspezifische Prüfungsordnungen

Die studiengangspezifischen Prüfungsordnungen umfassen Regelungen, die nur für diesen bestimmten Studiengang gelten. Bedingungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf eines jeweiligen Studiengangs sind hier festgelegt, d.h. es werden Informationen zu den Studieninhalten sowie zu den Prüfungen gegeben.

Die Prüfungszeit insgesamt stellt vielfach eine Belastung für studierende Eltern dar. Treten dann darüber hinaus unvorhergesehene Ereignisse ein (z. B. Krankheit des Kindes) kann es passieren, dass ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann. Im Rahmen des Workshops "Optimierung der Studien- und Prüfungsorganisation für Studierende unter besonderer Berücksichtigung familiärer Aspekte" wurden Empfehlungen für eine familiengerechte Prüfungsverwaltung erarbeitet.

Auslandsstudium mit Kind

Ein Auslandsaufenthalt ist heute in vielen Studiengängen gewünscht oder sogar verpflichtend und wirkt sich häufig karrierefördernd aus. Studierende mit Kind, die im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren wollen, stehen aber vor deutlich höheren Hürden als ihre kinderlosen Kommilitonen. Eine besonders intensive und langfristige Vorbereitung ist notwendig, um Kinderbetreuung, Wohnung und Studienbedingungen im Ausland zu organisieren. Zur Finanzierung stehen allerdings zahlreiche Stipendienprogramme und Förderungen speziell für Studierende mit Kind zur Verfügung. Für mitreisende Kinder werden z.B. im Erasmus-Programm oder über das Auslandsbafög pauschale Zuschläge gezahlt. Über Fördermöglichkeiten und die Organisation eines Auslandsaufenthaltes informieren der Familien-Service und das International Office.

Paare im Übergang

Am Ende des Studiums verändern sich gewohnte Lebensarrangements. Die relative Sicherheit des studentischen Zusammenlebens mit einer Partnerin oder einem Partner weicht einer eher ungewissen Zukunft. Wie kann der erfolgreiche Berufseinstieg gelingen und gleichzeitig die Beziehung als stärkende Ressource dienen? Der Strategieworkshop »Paare im Übergang« des Gleichstellungsbüros bietet Studierenden die Möglichkeit ihre gesellschaftlichen und persönlichen Vorstellungen zur familiären und beruflichen Lebensplanung zu reflektieren sowie Vorstellungen einer egalitären Elternschaft zu entwickeln. Ein wichtiges Element der Workshops ist der Austausch mit regionalen Unternehmen. Die Studierenden erhalten so einerseits einen Einblick in die unternehmerische Sicht und werden gleichzeitig für eine gute Planung der eigenen Karriere sensibilisiert.

Weitere Termine des Workshops "Paare im Übergang" (PDF, 658 kB) werden mit interessierten Paaren abgestimmt. Mehr Infos und Anmeldung bei Malin Veenhuis-Memela.