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Mobilitätsstipendien für Auslandsaufenthalte 2021-2023

(vorbehaltlich der weiteren Mittelbewilligung)

Bewerbungstermine

30. November (für Auslandsaufenthalte im ersten Halbjahr des Folgejahres)

30. April (für Auslandsaufenthalte im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres)

Dank der großzügigen finanziellen Unterstützung durch die Felicitas und Werner Egerland-Stiftung, der Sievert-Stiftung und der Universitätsgesellschaft Osnabrück e. V. konnte ein Mobilitätsfonds eingerichtet werden, aus dem Auslandsaufenthalte von Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück gefördert werden können. Während aus der Zuwendung der Felicitas und Werner Egerland-Stiftung nur Aufenthalte mit europäischem Bezug gefördert werden können, sind die weiteren Mittel weltweit einsetzbar.

Hinweis: Die geförderten Studierenden verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums, den o. a. Stiftungen bzw. der Universitätsgesellschaft Osnabrück e. V. über ihre Auslandserfahrungen zu berichten, falls dieses gewünscht wird oder eine Einladung hierzu ausgesprochen wird.

Was kann gefördert werden?

  • Studien- bzw. Forschungsaufenthalte an Partnerhochschulen der Universität Osnabrück
  • Studien- bzw. Forschungsaufenthalte an frei wählbaren Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen
  • Auslandspraktika

Die Mobilitätsstipendien sind in erster Linie für Studierende und Doktoranden gedacht, die über keine Förderung seitens Dritter (z.B. Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD, Fulbright, ERASMUS) verfügen können bzw. keine Studiengebührenbefreiung an Partnerhochschulen erhalten.

Was sind die Auswahlkriterien?

  • die bisherigen Studienleistungen
  • die Qualität des geplanten Vorhabens und dessen Begründung
  • die Qualität des einzureichenden Gutachtens
  • das ehrenamtliche Engagement der/des Studierenden
  • die Sprachkenntnisse der Bewerberin/des Bewerbers

Die Stipendien werden in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Eine hochschulinterne Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der Stipendien sowie über deren Dauer und Zusammensetzung (Aufenthaltspauschale und/oder Reisekostenpauschale; eine Erstattung von Studiengebühren ist nicht vorgesehen). Die Höhe der Mobilitätsstipendien richtet sich nach der Vorgabe des DAAD für das jeweilige Land im Rahmen des PROMOS-Programms.

Wer kann sich bewerben?

Es können sich alle immatrikulierten Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück bewerben, auch BAFöG-Empfängerinnen und -Empfänger.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die

  • am ERASMUS-Programm teilnehmen bzw. eine Förderung von dritten Institutionen bekommen (z. B. DAAD, Fulbright, Stiftungen)
  • von anderer Seite (z. B. ERASMUS, DAAD, IAESTE, AIESEC) für ein Praktikum im Ausland gefördert werden.

Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?

  • Online-Bewerbung
  • Bewerbungsformular (PDF, 270 kB)
  • Motivationsschreiben inklusive Begründung der Hochschulwahl bzw. Begründung der Praktikumswahl (formlos)
  • Lebenslauf (lückenlos, tabellarisch oder ausformuliert)
  • Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers (formlos). Das Gutachten ist vom Gutachter/von der Gutachterin direkt per Hauspost oder E-Mail an das International Office zu senden.
  • Sprachzeugnis***:  (DAAD-Sprachzeugnis (PDF, 145 kB), TOEFL, IELTS, Duolingo). Andere Sprachzeugnisse werden in der Regel nicht akzeptiert. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Auswahlkommission über die Zulässigkeit des eingereichten Sprachzeugnisses. 
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (Notenspiegel, Transcript of Records, Bachelor-Zeugnis, Vordiplom- oder Zwischenprüfungszeugnis oder ähnliches)
  • Zulassung der ausländischen Hochschule bzw. Zusage des ausländischen Praktikumgebers

*Bei den Mobilitätszuschüssen sind folgende Studierende von der Vorlage eines Sprachzeugnisses befreit:

  1. Studierende des Studiengangs "Cognitive Science" (nur, wenn Englisch die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache während des Auslandsaufenthaltes ist)
  2. Studierende einer modernen Frendsprache (nur wenn die studierte Sprache Unterrichts- bzw. Arbeitssprache während des Auslandsaufenthaltes ist).

Die Bewerbungsunterlagen werden lediglich in einfacher Ausführung benötigt und sind zu richten an:

Beate Teutloff

Tel.: +49 541 969-4126
beate.teutloff@uni-osnabrueck.de

Raum: 19/E08
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Sprechzeiten: Telefonische Beratung: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online Sprechstunde: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail. Persönliche Beratung nach Absprache.