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Topinformationen

Zwei Frauen sitzen nebeneinander an einem runden Tisch und befinden sich in einem Beratungsgespräch. Vor ihnen sind Informationsbroschüren zu sehen. Foto: Stephan Schute

Sexualisierte Belästigung - Beratung für Beschäftigte

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

Aktuelles

  • Zurück ins Uni-Leben: Auch das Gleichstellungsbüro bietet Beratungsgespräche künftig wieder in Präsenz an. Selbstverständlich beraten wir zusätzlich auch weiterhin per Videokonferenz, E-Mail und Telefon. Zur besseren Planbarkeit und zum Schutz aller Beteiligten finden Beratungen nach vorheriger Terminabspreche mit den jeweiligen Beraterinnen  und unter Einhaltung der 3G-Regeln aller Beteiligten statt. Bitte führen Sie einen entsprechenden Nachweis mit sich, dieser wird vor dem Beratungsgespräch geprüft. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu universitären Gebäuden nur mit einer medizinischen Maske erlaubt ist. Wir freuen uns, Sie wieder in Präsenz bei uns begrüßen zu können.
  • Unsereneuen Kolleginnen  im Gleichstellungsbüro stellen sich und ihre Projekte vor
  • Weiterführende Informationen zum Thema Corona und Gleichstellung
  • Schloss erleuchtet in Orange – Universität Osnabrück beteiligt sich am internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen

Berater*innen an der Uni

Dr. Sabine Jösting
Gleichstellungsbeauftragte
sabine.joesting@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 541 969 4767

Annkatrin Kalas M.A.
Gleichstellungsreferentin
annkatrin.kalas@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 541 969 4520

Burghard Ilgener
Personalrat
burghard.ilgener@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 541 969 4657

Es fällt uns oft schwer zu akzeptieren, dass auch das persönliche Umfeld von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt betroffen sein könnte. Dennoch zeigen sowohl internationale Studien als auch die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros, dass auch Universitäten als Arbeits- und Studienort ein Umfeld sind, in dem sexualisierte Übergriffe stattfinden.

Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland zeigt auf: Jede*r zweite Befragte hat gesetzlich verbotene Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt. Dabei werden Frauen im Vergleich zu Männern häufiger durch Kollegen oder Vorgesetzte einer höheren Hierarchiestufe sexuell belästigt. Nur jede*r fünfte Beschäftigte weiß, dass  Arbeitgeber*innen sie oder ihn vor Belästigungen schützen müssen.

Als Täter*innen benennen sowohl Männer als auch Frauen am häufigsten Männer. Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt wird überwiegend von Männern gegen Frauen ausgeübt. Übergriffe sind jedoch an kein Geschlecht gebunden. Abwertungen und Beschämungen, die Betroffene aufgrund der Trans*identität und/oder der sexuellen Identität erleben, werden im Alltag oft genauso nicht zur Sprache gebracht wie andere Formen von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt.

Unser Ziel ist es, sowohl der Bagatellisierung als auch der Tabuisierung  entgegen zu wirken.

Erstberatung

Ich fühl mich irgendwie unwohl! War das überhaupt Ok so? Bin ich betroffen? Was tun?

Im Umfeld der Universität können sexualisierte Belästigung und Gewalt durch Kolleg*innen, Vorgesetzte, Betreuungspersonen oder Studierende erfolgen. Bei sexualisierter Diskriminierung geht es häufig  nicht primär um Sexualität, sondern um Machtdemonstrationen. Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen sowie unter Androhung persönlicher oder beruflicher Nachteile bzw. unter Zusage von Vorteilen sind besonders schwerwiegend.

Ein Team qualifizierter Erstberater*innen hilft Ihnen ohne jeglichen Handlungsdruck, eine als unangenehm empfundene Situation einzuschätzen und klärt Sie über mögliche weitere Schritte auf.

Machen Sie sich bewusst, dass nicht nur Sie betroffen sind und dass Sie keine Schuld an dem Erlebten tragen. Auch bei Zweifeln darüber, ob ein Verhalten sexuelle Belästigung ist, können Sie vertraulich mit einer neutralen Person innerhalb und außerhalb der Universität über Ihre Erlebnisse sprechen.

Wir stehen auch dann beratend zur Seite, wenn Sie sich in einer Leitungsposition befinden und eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen sich mit einem Fall hilfesuchend an Sie wendet.

Richtlinie der Universität Osnabrück

"Nach Maßgabe dieser Richtlinie gelten Verhaltens- und Handlungsweisen als sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, das die Würde der betreffenden Person verletzt, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Mit der Verabschiedung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (PDF, 176 kB) [barrierearme PDF] macht die Universität Osnabrück deutlich, dass sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter keinen Umständen geduldet und entsprechend sanktioniert werden. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst alle Mitglieder, Angehörigen, aber auch Besucher*innen universitärer Einrichtungen und Veranstaltungen. In der Richtlinie finden Sie neben einer Begriffsdefinition auch ein konkretes Beschwerdeverfahren im Belästigungsfall.

Externe Erstberater*innen

Neben den Berater*innen an der Uni gibt es die Möglichkeit, sich extern beraten zu lassen. Die Mitarbeiter*innen der externen Beratung unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht:

Antonius Geers
Dipl. Sozialpädagoge bei profamilia
osnabrueck@profamilia.de
Tel.: +49 541 23907

Sybille Singer-Wilking und Olga Barbje
Beraterinnen beim Frauennotruf bzw. der Frauenberatungsstelle
sexuelle.belaestigung@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 160 90209837