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Sie haben die Möglichkeit, Trennungsgeld oder eine Umzugskostenvergütung zu beantragen. Trennungsgeld wird für Aufwendungen gezahlt, die Ihnen entstehen, wenn Sie an einem anderen als Ihrem bisherigen Dienstort arbeiten und Ihre Wohnung weder in der gleichen politischen Gemeinde wie der neue Dienstort ist, noch im Einzugsgebiet liegt. Auf einer üblicherweise befahrbaren Strecke darf Ihre Wohnung nicht weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt sein.
Wenn Sie sich entschließen, nach Osnabrück zu ziehen, dann können Sie sich Umzugskosten erstatten lassen.
Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung werden nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) listet auf seiner Webseite häufige Fragen und Antworten zum Trennungsgeld und zur Umzugskostenvergütung: www.nlbv.niedersachsen.de/weitere_aufgaben/umzugskosten_trennungsgeld. Informationen und Anträge zum Trennungsgeld und zur Umzugskostenvergütung finden Sie unter www.e-forms.niedersachsen.de/formulare/reise_und_umzugskosten_trennungsgeld.

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