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Gleichstellung auf Landes- und Bundesebene

Gleichstellungspolitische Zusammenschlüsse

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bundesdeutschen Hochschulen sind auf Landes- und Bundesebene organisiert. Diese Zusammenschlüsse sind wichtige Orte der gleichstellungspolitischen Arbeit und des kollegialen Austausches

Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Niedersachsen (lakog)

Die Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (lakog) ist die offizielle Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten der niedersächsischen Hochschulen. Die lakog ist der landespolitische Zusammenschluss aller Hochschulgleichstellungsbeauftragten, der hochschulübergreifende Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an niedersächsischen Hochschulen wahrnimmt.

Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF)

Die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) ist der bundespolitische Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Die BuKoF vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Statusgruppen.

Gleichstellungspolitische Initiativen

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über aktuelle gleichstellungspolitische Initiativen auf Bundes- und Landesebene, die wesentlich zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Wissenschaftssystem beitragen. Darüber hinaus werden wichtige Wissenschaftsorganisationen und -institutionen aufgeführt, die sich unter anderem auch für die Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einsetzen.

Die Charta der Vielfalt bringt die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversity in der Arbeitswelt voran.

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, unterstützt.

Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter_innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Das Herzstück der Initiative ist eine Urkunde (hier im Wortlaut). Sie ist die Charta der Vielfalt im wörtlichen Sinn und eine Selbstverpflichtung der Unterzeichnenden, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern. Über 3.800 Unternehmen und Institutionen mit insgesamt 14 Millionen Beschäftigten haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet, und kontinuierlich kommen neue Unterzeichner_innen hinzu.

Träger der Initiative ist seit 2010 der gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e. V. . Er nahm 2011 unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr.in Angela Merkel seine Geschäfte auf.

Professorinnen-Programm I,II und III des Bundes und der Länder

Die Professorinnen-Programme mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren (Runde I: 2009-2015; Runde II: 2013-2018 Runde III: 2018 bis 2022) haben das Ziel, den Anteil von Professorinnen an bundesdeutschen Hochschulen zu erhöhen. Im Rahmen der ersten Runde des Programms konnte die Universität Osnabrück auf der Grundlage ihres positiv begutachteten Gleichstellungskonzepts drei W2-Professuren mit hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen besetzen. Auch in Runde II wurde das Gleichstellungskonzept der Universität Osnabrück positiv bewertet - damit kann die Universität bis 2018 mit weiteren finanziellen Mitteln von Bund und Ländern für die Neuberufung von maximal drei Professorinnen rechnen.
Aus den eingeworbenen Mitteln wird unter anderem das Mentoring Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen finanziert.

Die Universität Osnabrück reichte im Hinblick auf den Bereich „Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur“ in der ersten Einreichungsrunde der dritten Programmphase ein besonders überzeugendes Gleichstellungskonzept ein und wurden mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ als eine von nur 10 Universitäten in Deutschland ausgezeichnet.

Die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Im Rahmen der Exzellenzinitiative haben vor allem ausländische Expertinnen und Experten darauf hingewiesen, dass es große Defizite bei der Verwirklichung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im bundesdeutschen Wissenschaftssystem gibt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat auf diese Kritik mit der Entwicklung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards reagiert.

Die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG definieren personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Sie stellen eine Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder dar und wurden erstmals 2008 verabschiedet und zuletzt 2017 überarbeitet.

Um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen und auch nachhaltig zu sichern, vereinbarten die Mitgliedseinrichtungen der DFG im Jahr 2008 strukturelle und personelle Standards. Sie verpflichteten sich innerhalb eines Jahres Stellung zur Umsetzung der Standards zu beziehen und insbesondere Zielvorgaben für die Steigerung der Repräsentanz von Frauen auf allen Stufen des Wissenschaftssystems zu definieren. Der von der Universität Osnabrück im Jahr 2011 vorgelegte Zwischenbericht (PDF, 513 kB) [PDF nicht barrierefrei] zum Umsetzungsstand der Standards wurde von der Arbeitsgruppe der DFG in Stadium 4 und damit in die  beste Bewertung (PDF, 651 kB) [PDF nicht barrierefrei] eingeordnet.

Im Januar 2013 haben die Mitgliedseinrichtungen ihren Abschlussbericht eingereicht, in dem sie über die Implementierung der Standards und die Erreichung der selbst gesetzten Ziele berichten. Die Universität Osnabrück wurde nach Prüfung ihres Abschlussberichts (PDF, 777 kB) [PDF nicht barrierefrei] erneut in das höchste Umsetzungsstadium (PDF, 2,58 MB) [PDF nicht barrierefrei] der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards eingeordnet.

Nach dem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung im Juli 2013 anstelle von Berichten zu den Gleichstellungsstandards in einem "doppelten Reporting-Verfahren" (dfg.de) quantitative Aussagen über die Gleichstellung an Hochschulen und in Forschungsverbünden, die Förderanträge an die DFG stellen, eingefordert. Die AG "Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards" soll diesen Prozess weiterhin begleiten. 2017 wird sich die Mitgliederversammlung der DFG über den dann erreichten Stand der Gleichstellung der Geschlechter an Hochschulen und über gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen beraten.
Die Einhaltung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards ist außerdem eines der entscheidungsrelevanten Kriterien bei der Bewilligung von Forschungsverbünden, bei denen Mitgliedseinrichtungen Antragstellende sind.

Der Wissenschaftsrat (WR)

Der Wissenschaftsrat (WR) berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und Forschung. Er hat sich mit Nachdruck für mehr Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen ausgesprochen und im Mai 2012 das Papier "Fünf Jahre Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern" (PDF, 252 kB) [PDF nicht barrierefrei] herausgebracht.

Ebenso hat sich der Wissenschaftsrat dafür ausgesprochen, dass Gleichstellung immer mitgedacht wird und hat dieses ebenfalls mit in die Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen [PDF nicht barrierefrei] integriert.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sie hat 2006 eine Empfehlung "Frauen fördern" (PDF, 347 kB)  [PDF nicht barrierefrei] verabschiedet, die umfangreiche Maßnahmen zu einer verbesserten Beteiligung von Frauen auf den höheren Ebenen des Wissenschaftssystems enthält. Diese Empfehlung richtet sich an die Hochschulen und Forschungsorganisationen, aber auch an Bund und Länder. Letztere sollen für geeignete Rahmenbedingungen sorgen. Im Jahr 2011 hat die HRK die Empfehlung aus dem Jahr 2006 evaluiert. Die Evaluation finden sie hier.

Im Jahr 2019 verabschiedete die HRK eine Entschließung Frauen in Leitungspositionen in der Wissenschaft. Nach Ansicht der HRK bedarf es bei aller Würdigung der bisherigen gleichstellungsbezogenen Maßnahmen zusätzlicher Anstrengungen, die Beteiligung von Frauen an Leitungspositionen und damit ihre Sichtbarkeit deutlich zu erhöhen und den notwendigen Organisations- und Kulturwandel zu beschleunigen. Tagungen zu dieser Thematik sind in Planung.

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

Mitglieder der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sind die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder. Die GWK behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Die GWK ist die einzige Stelle im nationalen Wissenschaftssystem, die Datenmaterial zur Situation von Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen kontinuierlich erfasst und in Form von jährlichen Fortschreibungen transparent darstellt.