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Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG)

Die Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG) des Senats ist neben dem Rat der Gleichstellungsbeauftragten eines von zwei Gleichstellungsgremien an der Universität Osnabrück.
Bei einer Neuwahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet die Kommission den Wahlvorschlag an den Senat der Universität Osnabrück. Sie hat vor allem die Aufgabe, die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Die ZKfG erarbeitete den vom Senat zu verabschiedenden Gleichstellungsplan als Teil der Entwicklungsplanung der Universität Osnabrück und wirkt an deren Durchsetzung, Evaluierung und Weiterentwicklung mit. Die Kommission vergibt seit dem Jahr 2003 den Pool Frauenförderung, der zweimal jährlich ausgeschüttet wird. Aktuell befasst sich die ZKfG mit der systematischen Erfassung von Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Osnabrück.

Gemäß Grundordnung der Universität Osnabrück (Paragraf 12 (1)) besteht die ZKfG aus jeweils zwei Mitgliedern der Hochschullehrendengruppe, der wissenschaftlichen Mitarbeitendengruppe, der Studierendengruppe und aus der Gruppe Technik und Verwaltung (MTV). Intern wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt.

Die aktuellen Mitglieder der ZKfG finden Sie auf der Homepage der Universität Osnabrück.