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23. April 11:30 - 13:00Eigentum verpflichtet – (GG Art. 14,2)! Wirklich?
Veranstalter: Philosophisches Café
Kategorie: Philosophisches Cafe
Dass Lebensräume und Güter von einflussreichen Menschen oder Rechtspersonen als ihr Eigentum beansprucht werden können, ist erst Ergebnis der Kulturgeschichte. Erst dadurch erhalten sie die jeweils eigene Verfügungsgewalt. Gemeineigentum war früher weitaus stärker als heute verbreitet und gilt noch heute als sozialistisches Ideal.
Das Grundgesetz der BRD erlaubt beide Eigentumsformen. Es betont eine Verpflichtung des Eigentums dahingehend, dass sein "Gebrauch...dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ solle. Wo erfüllen sie dieses Muss, wo bleibt es umstritten? Wie können und sollten z. B. Monopole und Oligopole auf Ziele verpflichtet werden, die dem Sozialleben dienen?