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05. Juni 17:30 - 20:30Aktuelle Fragen des Kartellrechts

Ort: Bohnenkamp-Haus, Helikoniensaal

Veranstalter: Centrum für Unternehmensrecht (CUR)

Kategorie: Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Christoph Stadler und Dr. Gerhard Klumpe |

»Deutsche Fusionskontrolle im Zeitalter der Digitalisierung – Versuch einer Standortbestimmung«
RA Prof. Dr. Christoph Stadler, Hengeler Mueller, Düsseldorf |

»Beweiserleichterungen für kartellrechtliche Schadensersatzklagen?«
Dr Gerhard Klumpe, Vors. Richter am Landgericht, Dortmund |

Hat Deutschland die strengste Fusionskontrolle der Welt? Wo liegen wesentliche Unterschiede zwischen der deut­schen Fusionskontrolle und vergleichbaren Systemen? Ist die deutsche Fusionskontrolle ein Vorbild oder ein Irrweg? Und ist sie für die Herausforderungen der Digitalisierung gerüstet? Der Vortrag (zugleich Antrittsvorlesung als Hono­rarprofessor im FB Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück) wird diesen Fragen nachgehen und dabei auch die Fallpraxis des Bundeskartellamts aus der Sicht eines im Kartellrecht beratenden Anwalts beleuchten.

Begehrt ein Kartellgeschädigter Schadensersatz, sieht er sich oft aufgrund der bestehenden Informationsasymmetrie vor große Probleme gestellt. Weder verfügt er über die notwendigen Informationen zur Substantiierung seiner Klage noch stehen ihm hinreichende Beweismittel zur Verfügung. Zwar hat die 9. GWB-Novelle einige der Probleme des Klä­gers abgemildert. Versuchen der Instanzgerichte, die Position des Klägers auch für bereits vor der 9. GWB-Novelle be­gründete Schadensersatzansprüche durch Beweiserleichterungen zu stärken, hat aber der BGH kürzlich in Teilen eine Absage erteilt, wofür er ungewöhnlich harsche Kritik des OLG Düsseldorf erntete. Der Vortrag zeigt den Status quo auf und untersucht auf Grundlage der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, inwiefern Beweiserleich­terungen möglich sind.

Im Anschluss lädt Sie CUR Osnabrück noch herzlich zu einem gemeinsamen Umtrunk ein. Die Teilnahmegebühr beträgt 50,- € (42,- € zzgl. USt.). Für Mitglieder des CUR e. V. und deren Beschäftigte sowie Angehörige der Universität und des öffentlichen Dienstes ist die Teilnahme kostenfrei.