Habilitation
Die Habilitation ist die höchste akademische Prüfung im deutschen Hochschulsystem und dokumentiert die Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in voller Breite in Forschung und Lehre eigenständig zu vertreten. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird die venia legendi – die Lehrbefugnis im jeweiligen Fach – verliehen und gilt traditionell als formale Qualifikation für eine Universitätsprofessur.
Voraussetzungen
Um das Habilitationsverfahren aufnehmen zu können, sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich:
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Eine abgeschlossene Promotion (Doktorgrad einer deutschen Hochschule oder gleichwertiger ausländischer Abschluss)
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Mehrjährige qualifizierte Tätigkeit in Forschung und Lehre nach der Promotion
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Nachgewiesene Publikationsleistungen und wissenschaftliche Beiträge
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Ausreichende Lehrerfahrung im angestrebten Fachgebiet
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Formalitäten sind in unserer Habilitationsordnung verbindlich geregelt. Diese können Sie hier als PDF herunterladen und einsehen.
Inka Tourgman
Fachbereich 3: Erziehungs- und Kulturwissenschaften
Heger-Tor-Wall 9
49069 Osnabrück
Raum: 43/E12
Sprechstunde: Mo-Do 9.30-12 u. 14-15.30 Fr 9.30-12