Prüfungen
Auf dieser Seite gibt es Informationen zu Prüfungsordnungen, Prüfungsämtern, Abschlussarbeiten und Abschlussdokumenten.
Schnell gefunden: Hier finden Sie die Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten. Zudem finden Sie hier das Formular zu den Auslandsaufenthalten, das zum Studienende eingereicht werden muss.
In HISinOne-Studienorganisation können Sie Studiennachweise und Prüfungsleistungen anmelden. Außerdem finden Sie dort Prüfungsergebnisse und Bescheinigungen. Alles Wichtige rund um das eigene Studium an einem Ort!
Bitte beachten: Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen erfolgen über Stud.IP. Dort finden sich auch weitere Informationen dazu.
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs, z. B. Informationen über die zu erbringenden Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und zu den Prüfungen (Ablauf, Wiederholbarkeit, Freiversuch).
Je nach Studienziel wirken verschiedene Regelwerke für Prüfungen zusammen, zum Beispiel die Allgemeine Prüfungsordnung (APO), die Ordnung zur Durchführung von Online-Prüfungen (OPO), studiengang- und fachspezifische Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen. In Mehrfächer-Studiengängen gibt es zusätzlich noch überfachliche Prüfungs- und Praktikumsordnungen.
Die für Ihr jeweiliges Studium geltenden Ordnungen sind in den Studiengangbeschreibungen unter Studiengänge A-Z verlinkt. Alternativ finden Sie die Links zu den Ordnungen Ihres Fachs/Studiengangs auch auf den Info-Seiten der Abschlüsse:
Prüfungsämter
Um die Prüfungsangelegenheiten an der Universität Osnabrück kümmern sich verschiedene Prüfungsämter. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Studiengang zuständige Einrichtung!
Für Studierende in Mono-Studiengängen ist immer das Prüfungsamt Ihres Fachs zuständig.
Als Studierende in Mehrfächer-Studiengängen (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor oder auf Lehramt) haben Sie je nach Anliegen unterschiedliche Ansprechpersonen:
- Für alle Prüfungsleistungen, die Sie in Ihren Fächern erbringen, ist das Prüfungsamt des jeweiligen Fachs zuständig.
- Für den fächerübergreifenden Bereich (Kerncurriculum Lehrerbildung & Professionalisierungsbereich) sowie für übergreifende Bescheinigungen, Leistungsübersichten und Abschlussdokumente wenden Sie sich bitte an das Mehrfächerprüfungsamt PATMOS.
Links zu den Prüfungsämtern
Abschlussarbeiten
Bitte beachten!
Die folgenden Informationen beziehen sich auf Bachelor- und Masterstudiengänge, die der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) unterfallen!
Es gibt Monostudiengänge, die NICHT der APO unterfallen: Bachelor- und Masterstudiengänge aus den Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Kognitionswissenschaften und der Psychologie.
Prüfungen sind wichtige Meilensteine in einem Studium. In den Prüfungen weisen Sie nach, über die Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, die für die spätere Aufnahme eines Berufs notwendig sind. Sie finden hier eine erste grobe Orientierung zum Thema Prüfungen, Abschlussarbeiten sowie Abschlussdokumente. Viele Abläufe sind in allen Studiengängen, die der APO unterfallen, ähnlich. Details finden Sie aber immer in den für Ihren Studiengang geltenden Ordnungen sowie auf der Seite des jeweiligen Fachbereichs.
Anmeldung
Bevor Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben können, müssen Sie diese offiziell beim Prüfungsamt anmelden.
- Vor der Anmeldung sprechen Sie mit den Prüfenden über einen ungefähren Themenbereich und die Betreuung. Das sind nur Vorgespräche.
- Die Anmeldung erfolgt beim jeweils zuständigen Prüfungsamt. Je nach Prüfungsordnung müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
- Der Bearbeitungszeitraum der Abschlussarbeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas nach Anmeldung und Zulassung durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
- Es ist wichtig einen Zeitplan zu erarbeiten und bestimmte Fristen (z.B. Bewerbung Referendariat) im Blick zu haben. Es wird empfohlen, die eigenen Bearbeitungszeiten, die Korrekturzeiten der Gutachter*innen sowie die Bearbeitungszeiten auf Seiten der Prüfungsverwaltung einzuplanen. Sofern die Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung ist, planen Sie auch Zeit ein für die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente (siehe unter „Abschlussdokumente beantragen“).
Die Zulassung & Uni-Mail
Die Zulassung zur Abschlussarbeit bekommen Sie als offiziellen Bescheid per Mail an Ihre Uni-Adresse (@uos.de).
Wichtig: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Uni-Mail, denn dort kommen alle offiziellen Mitteilungen an.
Beachten Sie: Wenn Sie nur vorläufig im Master eingeschrieben sind, können Sie nicht zur Masterarbeit zugelassen werden.
Titel und Thema
Ihr Thema können Sie nur einmal und nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit zurückgeben.
Der Titel ist normalerweise identisch mit dem Thema. Kleine Änderungen des Titels sind möglich, wenn Ihr*e Erstprüfer*in zustimmt – sprechen Sie das unbedingt auch mit dem Prüfungsamt ab.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen, müssen Sie sofort beim Prüfungsamt beantragen und nachweisen. Über Ihren Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verlangen die Prüfungsordnungen einen fachkundigen Nachweis, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit bewirkt hat. Die Bezeichnung der Krankheit ist zweckmäßig, aber nicht entscheidend. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nicht ausreichend. Hier finden Sie den Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF, 158 kB), den Sie im Krankheitsfall von Ärzten und Ärztinnen ausfüllen lassen müssen. Liegt eine prüfungsrelevante Erkrankung vor, kann die Bearbeitungszeit nach positiver Entscheidung im Prüfungsausschussum die Dauer der attestierten Erkrankung verlängert werden.
- Beachten Sie: Der Abgabetermin kann maximal auf das Doppelte der ursprünglichen Bearbeitungszeit verlängert werden, andernfalls gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen und es wird eine neue Prüfungsaufgabe vergeben.
Abgabe
Sie geben Ihre Arbeit immer beim Prüfungsamt ab – nie direkt bei den Prüfenden.
- Abgabe: form- und fristgerecht, so wie es im Zulassungsbescheid steht.
- Achten Sie auf die Öffnungszeiten der Prüfungsämter.
- Sollten Sie die Arbeit per Post ans Prüfungsamt senden, ist der Poststempel entscheidend (also spätestens am Abgabetag muss die Arbeit versendet werden!).
- Der Abgabezeitpunkt wird dokumentiert.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Abschlussarbeit dürfen Sie einmal wiederholen – und zwar im gleichen Fach (in Mehrfächer-Studiengängen). Voraussetzung für die Zulassung zur Wiederholung ist, dass Sie sich innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung über das Nichtbestehen erneut anmelden, sonst gilt die Arbeit endgültig als nicht bestanden.
Immatrikulation
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung und Abgabe Ihrer Abschlussarbeit sowie während der gesamten Anfertigungszeit regulär immatrikuliert sein müssen – auch bei einer Wiederholung! Für die anschließende Korrekturphase jedoch nicht. Achten Sie deshalb auf die Rückmeldefristen, wenn Ihre Bearbeitung über eine Semestergrenze hinausgeht. Eine Exmatrikulation unmittelbar nach Abgabe der Arbeit erfolgt auf eigenes Risiko.
Zur Durchführung von Prüfungen für beurlaubte Studierende beachten Sie bitte die Ordnung zur Durchführung von Prüfungen für beurlaubte Studierende (PDF, 172 kB).
Begutachtung/Korrekturzeit
- Zwei Prüfende bewerten Ihre Arbeit.
- Korrekturzeiten: in der Regel 6 Wochen (Bachelor), 8 Wochen (Master).
- Hinweis zur verfrühten Abgabe:
Wenn Sie Ihre Arbeiten vor dem offiziellen Abgabetermin abgeben, führt dies nicht automatisch zu einer früheren Korrektur oder Bewertung. Prüfende können mit der Korrektur bereits vor dem offiziellen Abgabetermin beginnen, sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Es ist ebenso zulässig, dass Prüfende erst nach Ablauf des offiziellen Abgabetermins mit der Korrektur starten und dafür die vorgesehene Korrekturfrist vollständig ausschöpfen. Maßgeblich ist für die Berechnung der Korrekturzeit daher grundsätzlich der offizielle Abgabetermin, nicht der Zeitpunkt der individuellen Abgabe. Bedenken Sie daher, dass die Prüfenden die Korrekturzeiten ebenfalls für sich planen. Beachten Sie das unbedingt in Ihrem Zeitplan. Weichen die beiden Noten stark voneinander ab (in ihrer Differenz um zwei oder mehr ganze Noten), können Sie eine*n dritte*n Prüfende*n beantragen. Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Prüfungsamt.
Eigenständigkeitserklärung und KI-Nutzung
Am Ende Ihrer Arbeit bestätigen Sie mit einer Eigenständigkeitserklärung, dass Sie diese selbst geschrieben haben (bzw. bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil). Diese Seite müssen Sie unterschreiben und in die Arbeit miteinbinden.
Ob und zu welchem Zweck Sie KI-Tools (z. B. ChatGPT) nutzen dürfen, entscheidet Ihr*e Prüfer*in.
Hier finden Sie das aktuelle Muster für die Erklärung:
Eigenständigkeitserklärung
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Name, Vorname (in Druckbuchstaben), Geburtsdatum
Hiermit erkläre ich, dass ich die Prüfungsleistung [Platzhalter, um die Prüfungsleistung zu benennen] bzw. meinen entsprechend gekennzeichneten Anteil an der Prüfungsleistung [Platzhalter, um die Prüfungsleistung zu benennen] selbständig verfasst habe.
Die Inhalte der Leistung geben meine eigenen Erarbeitungen, meinen Wissensstand, mein eigenes Verständnis und meine eigene Auffassung wieder.
Ich versichere, nur die erlaubten und dokumentierten Hilfsmittel benutzt zu haben.
Ich versichere, dass die Kennzeichnung des Einsatzes KI-basierter Hilfsmittel vollständig ist. Im Verzeichnis "Übersicht verwendeter Hilfsmittel" habe ich die verwendeten KI-Werkzeuge aufgeführt. Ich habe dort angegeben, welche KI-Werkzeuge ich für welche Zwecke verwendet habe.
Des Weiteren bestätige ich, dass die schriftliche und elektronische Version der Prüfungsleistung [Platzhalter, um die Prüfungsleistung zu benennen] identisch sind.
Mir ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen gegen den Inhalt dieser Erklärung einen Täuschungsversuch darstellen, der das endgültige Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung zur Folge haben kann.
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Ort, Datum und Unterschrift
Täuschungsversuch
Alle Arbeiten werden auf Plagiate überprüft. Täuschungsversuche können dazu führen, dass die gesamte Abschlussprüfung als endgültig nicht bestanden gilt.
Unterstützungsangebote
Zum Verfassen schriftlicher Arbeiten stehen weitere Hinweise und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ein Blick auf diese Seiten lohnt sich:
KI-Handlungsempfehlungen
Schreibberatung / Workshops
Wissenschaftliches Arbeiten
Abschlussdokumente
Abschlussdokumente beantragen
- Den Antrag für Ihre Abschlussdokumente finden Sie im Portal HISinOne-Studienorganisation unter der Funktion „Studienservice“.
- Wichtiger Hinweis: Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie bitte das Formular zu den Auslandsaufenthalten (PDF, 167 kB) ein und füllen es vollständig aus, auch wenn Sie keinen Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums absolviert haben! Dies dient statistischen Zwecken und ist für alle Studierenden erforderlich. Nach erfolgreichem Bestehen aller im Studiengang vorgesehenen Prüfungsleistungen (einschließlich der Abschlussarbeit) kann eine Bescheinigung über die vollständige Erbringung aller Prüfungsleistungen ausgestellt werden. Diese Bescheinigung bestätigt, dass sämtliche Prüfungsleistungen erbracht und bewertet wurden, während die Ausstellung der Abschlussdokumente noch andauert. Die Bescheinigung kann genutzt werden, um Übergangszeiträume zu überbrücken, z.B. gegenüber Arbeitgebern, Behörden oder für Bewerbungen zum Referendariat, solange die Abschlussdokumente noch nicht vorgelegt werden können. Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen. Eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (auch „4,0-Bescheinigung“) wird nicht ausgestellt.
Zweitschriften von Abschlussdokumenten
Eine Zweitschrift ist eine Abschrift der Urschrift und dient als Ersatz. In eng definierten Fällen können Sie eine Zweitschrift beantragen, und zwar wenn
- die Urschrift ganz oder teilweise zerstört wurde
- die Urschrift abhanden gekommen ist und Anlass besteht diese zu ersetzen oder
- in Fällen von bestimmten Namensänderungen.
Beachten Sie bitte, dass die Erstellung der Zweitschriften einer entsprechenden Gebührenordnung (PDF, 82 kB) unterliegt. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Einzelfall bitte an das Prüfungsamt, das ursprünglich für die Erstellung ihrer Abschlussdokumente zuständig gewesen ist.