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Aufnahme in höhere Fachsemester

Termine

Zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester:
Eine Bewerbung ist möglich ab Ende Mai bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für ein Sommersemester.

Zulassungsfreie Studiengänge:
Die Einschreibung in höhere Fachsemester ist möglich ab Mitte August bis zum 30. September für ein Wintersemester beziehungsweise ab Ende Januar bis zum 31. März für ein Sommersemester.

Bewerbung und Einschreibung

Einstufung und Anrechnung der bisherigen Studienleistungen

Vergabekriterien in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern

Bewerbung und Einschreibung

Die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern erfolgt nach der Hochschul-Vergabeverordnung in Verbindung mit der jeweils aktuellen Verordnung über Zulassungszahlen für Studienplätze. Ist ein Studiengang im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für die höheren Fachsemester. Daraus ergeben sich unterschiedliche Vergabeverfahren und Bewerbungstermine.

Folgende Unterlagen sind Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Immatrikulationsantrag beizufügen:

  • ausgedruckter Zulassungs- beziehungsweise Immatrikulationsantrag
  • behördlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulationsbescheinigung über früheres/derzeitiges Studium mit Angabe des Studienzieles, des Faches/der Fächer sowie der Fachsemester
  • kurzer tabellarischer Lebenslauf
  • für Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengänge:
    Transcript of Records, welches alle Studienleistungen inklusive Praktika und Professionalisierungsbereich umfasst
  • Für Quereinsteigende/Studiengangwechselnde in Studiengängen mit dem Abschluss Ein-Fach-Bachelor (Bachelor of Arts, Bachelor of Science), Diplom, Staatsexamen:
    Anrechnungsbescheid der entsprechenden Prüfungsämter/Prüfungsstellen; bei Studienortswechselnden im identischen Studiengang ist eine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis für das höhere Fachsemester ausreichend. 
  • gegebenenfalls Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse
  • gegebenenfalls Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung für die Fächer Kunst und Musik, beziheungsweise Anerkennung des Prüfungsausschusses

    Im Falle der Einschreibung:
  • Nachweis über die Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Passbild
  • Exmatrikulationsbescheinigung (bei Hochschulwechsel)
  • Nachweis über die Zahlung von Studien- und Semesterbeitrag

Internationale Studierende

Grundsätzlich sind Bewerbungen von Studierenden mit ausländischem Schulabschluss, die an einer ausländischen Hochschule studieren, für ein höheres Fachsemester nicht möglich.
Über eine Hochstufung in ein höheres Fachsemester kann erst entschieden werden, wenn das Studium nach erfolgreich durchlaufener Bewerbung über die Servicestelle uni-assist im ersten Fachsemester an der Universität Osnabrück aufgenommen wurde.

Internationale Studierende mit ausländischen Zeugnissen, die bereits erfolgreich in Deutschland studieren und in ein höheres Fachsemester an die Universität Osnabrück wechseln möchten, müssen sich zunächst im Studierendensekretariat beraten lassen. Den Bewerbungsunterlagen für uni-assist ist eine Bescheinigung über das erfolgte Beratungsgespräch beizufügen.

Studierendensekretariat

uni-assist

Einstufung und Anrechnung bisheriger Studienleistungen

Für den Einstieg in die höheren Fachsemester gelten an der Universität Osnabrück bezüglich des Nachweises bereits erbrachter Studienleistungen für die verschiedenen Abschlussarten unterschiedliche Regelungen.

Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengänge (2-Fächer Bachelor, Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht, Bachelor Berufliche Bildung):

Für den Einstieg in ein höheres Fachsemester eines Studienganges mit einem der genannten Abschlüsse benötigen Sie in jedem Fall eine Anrechnung/Einstufung Ihrer bisherigen Studienleistungen durch das zuständige Mehr-Fächer-Prüfungsamt - unabhängig davon ob Sie den Studienort wechslen oder quer einsteigen möchten.

Sofern es sich um zulassungsfreie Studienfächer handelt, wenden Sie sich bitte direkt an das Mehrfächer-Prüfungsamt und reichen die von dort ausgestellte Anrechnung zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag im Studierendensekretariat ein.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen reichen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung das Transcript of Records (beinhaltet alle Studienleistungen inklusive Praktika und Professionalisierungsbereich) Ihres bisherigen Studiums im Studierendensekretariat ein. Von hier wird Ihre Bewerbung zwecks Anrechnung/Einstufung an das Mehrfächerprüfungsamt weitergeleitet

Mehr-Fächer-Prüfungsamt

Studierendensekretariat

 

Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Ein-Fach-Bachelor, Staatsexamen):

Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer vorherigen Anrechnung wird unterschieden zwischen Studienortswechselnden und den so genannten Quereinsteigenden beziehungsweise Studiengangwechselnden.

Studienortswechselnde

Studienortswechelnde, die bereits im selben Studiengang (identische Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und ihr Studium in diesem Studiengang an der Universität Osnabrück fortsetzen möchten, benötigen für die Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge als Nachweis für das höhere Fachsemester lediglich eine Immatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule, aus der das Studienfach, der angestrebte Abschluss und das aktuelle Fachsemester hervorgehen. Die Einschreibung erfolgt in das folgende höhere Fachsemester. Rückstufungen sind nicht möglich.

Wir empfehlen Studienortswechselnden dringend, vor dem Ortswechsel an die Universität Osnabrück Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberatungen/ Studiendekanaten aufzunehmen, um abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können und ob der praktische Einstieg in das höhere Fachsemester problemlos und ohne Zeitverlust möglich ist.

Die Ansprechpersonen in den jeweiligen Studienfachberatungen finden Sie in den fachspezifischen Informationen der Zentralen Studienberatung.

Quereinsteigende

Quereinsteigende, die aufgrund anrechenbarer Leistungen aus einem verwandten Studiengang einer deutschen Hochschule beziheungsweise gleichen oder verwandten Studiengang einer ausländischen Hochschule in ein höheres Fachsemester eines Studienganges an der Universität Osnabrück einsteigen möchten, benötigen für die Einschreibung in zulassungsfreie höhere Fachsemester beziwhungsweise die Bewerbung für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester eine entsprechende Einstufung oder Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes.

Für die Anrechnung sind je nach Studiengang unterschiedliche Prüfungsstellen zuständig:

  • Diplomstudiengänge: Diplomprüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches
  • Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengänge: Mehr-Fächer-Prüfungsamt
  • Weitere Studiengänge: Studiendekanin oder Studiendekanin der entsprechenden Fachbereiche

Vergabekriterien in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern

Einstufung

Formular für Studiengangwechselnde und Quereinsteigende zur Einstufung in ein höheres Fachsemester (LINK!)

Wir weisen darauf hin, dass mit einem Anrechnungsbescheid keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Osnabrück verbunden ist.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studienplätze in den höheren Fachsemestern nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Sofern in einem zulassungsbeschränkten höheren Fachsemester einige freie Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe unter den Bewerbenden nach der folgenden Rangfolge:

  1. Bewerbende, für die die Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in der eigenen Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde
    Härtefälle
  2. Bewerbende, die im gleichen Studiengang der Hochschule für einen Teilstudienplatz eingeschrieben sind.
  3. Bewerbende, die im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren (Studienortswechselnde im identischen Studiengang)
  4. Bewerbende, die im gleichen Studiengang mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren
  5. Bewerbende, die im gleichen Studiengang für das erste Fachsemester zugelassen worden sind und in ein höheres Semester eingestuft werden können (Hochstufung)
  6. Bewerbende, die sonstige Gründe geltend machen:
    Studiengangwechselnde beziehungsweise Quereinsteigende mit Anrechnung

Innerhalb der oben genannten Fallgruppen entscheiden bei Ranggleichheit zunächst die für die Ortswahl maßgebenden sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründe, danach die Durchschnittsnote und danach das Los über die exakte Rangfolge.

Bewerbende für ein Fach im Mehrfächerstudiengang: Bitte beachten Sie, dass Sie sich parallel für das zulassungsbeschränkte Zweitfach für das erste Fachsemester bewerben müssen und an dem regulären Auswahlverfahren teilnehmen.