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Sonderanträge zur Bewerbung

Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und sich für ein weiteres zulassungsbeschränktes Studium entscheiden, stellen Sie bitte einen

Informationen zur Zweitstudienbewerbung

Nachteilsausgleich

Sie können bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, wenn besondere Gründe Sie gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote und/oder eine längere Wartezeit zu erreichen, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung während der Schulzeit.

Der Nachteilsausgleich besteht in einer

  • Anhebung der Abiturnote (nur für das Zulassungsverfahren) und/oder einer
  • Erhöhung der Wartezeit (etwa, wenn eine oder mehrere Schulklassen unverschuldet wiederholt werden mussten)

Informationen zum Nachteilsausgleich

Härtefallantrag

Mit dem Härtefallantrag können Sie Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern. Im Antragsformular finden Sie die Richtlinien mit Beispielen für begründete Anträge sowie Angaben zu den Nachweisen.

Informationen zum Härtefall