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Landesstipendium Niedersachsen
Aktuelles
Bewerbungen für das Landesstipendium Niedersachsen 2013 können ab sofort eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der
31. Oktober 2013.
Kontakt:
Info-Line StudiOS:
+49 541 969 7777
Antragstellung
Der Antrag ist an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre, Herrn Prof. Dr. Joachim Härtling, zu richten.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag im Studierendensekretariat (Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück) ein.
Die Universität Osnabrück vergibt anlässlich eines vom Land Niedersachsen aufgelegten Stipendienprogramms im Jahr 2013 bis zu 132 Stipendien in Höhe von 500 Euro (Einmalzahlung). Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2013.
Die Stipendien werden nach Maßgabe einer Richtlinie der Universität Osnabrück gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) auf Grund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung, herausragender ehrenamtlicher Tätigkeit sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender vergeben.
Quotierung der zu vergebenden Stipendien
- 10 Prozent an Studierende im ersten Hochschulsemester
- 75 Prozent an deutsche Studierende ab dem zweiten Hochschulsemester
- 15 Prozent an ausländische Studierende
Antragsberechtigung
- Antragsteller/-innen müssen im Wintersemester 2013/14 in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück mit Abschlussziel immatrikuliert sein.
- Die Antragsteller/-innen müssen sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden bzw. dürfen diese um maximal zwei Semester (grundständige Studiengänge) bzw. maximal um ein Semester (Masterstudiengänge) überschritten haben.
- Studierende, die bereits anderweitig ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Kriterien zur Vergabe der Stipendien
Die besonderen Leistungen / herausgehobenen Befähigungen werden anhand der innerhalb der letzten zwölf Monate erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht) nachgewiesen. Daneben wird auch ein absolvierter oder aktuell andauernder Studienaufenthalt im Ausland als besondere Leistung anerkannt. Vorrangig wird daneben die familiäre Bildungssituation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen und deren Eltern über keinen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss verfügen) und zudem besondere soziale Umstände, so z.B. bei etwaig angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Bei ausländischen Studierenden findet bei gleichwertigen Leistungen der Grad der Bedürftigkeit Berücksichtigung.
Bewerbungszeitraum
15. September bis 31. Oktober (Posteingang im Studierendensekretariat)
Antragsformular
Für die Beantragung ist ein Formblatt zu verwenden. Der Antrag ist an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre, Herrn Prof. Dr. Joachim Härtling, zu richten und im Studierendensekretariat, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück, einzureichen.
Vergabe der Stipendien
Die Vergabe erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien durch eine zentrale Auswahlkommission. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt spätestens zum 1. April 2014. Falls die Empfängerinnen und Empfänger zur Studienbeitragszahlung verpflichtet sind, ist die Einmalzahlung zweckgebunden zur Begleichung der Studienbeiträge zu verwenden. Eine direkte Verrechnung mit den für das Sommersemester 2014 zu zahlenden Studienbeiträgen ist aus buchhalterischen Gründen jedoch nicht möglich.
Hinweis für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger
Die Bewilligung von Stipendien findet unter Umständen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG Anrechnung als Einkommen. Durch die oben genannte Zweckbindung der Mittel sollte sichergestellt sein, dass eine solche Anrechnung nicht erfolgt. Verbindliche Auskunft hierzu kann die BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück geben.
