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Kosten des Studiums
Für das Studium an der Universität Osnabrück fallen Semesterbeiträge und Studienbeiträge an. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit müssen Langzeitgebühren gezahlt werden. Außerdem gibt es weiterbildende Studiengänge, die entgeltpflichtig sind.
Semesterbeiträge
Studierende der Universität Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser beträgt im Wintersemester 2013/14 276,15 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag für das Studentenwerk: 55,00 Euro
- Beitrag für die studentische Selbstverwaltung: 146,15 Euro. In diesem Beitrag ist das "Semesterticket Bus/Bahn" in Höhe von 135,92 Euro enthalten.
- Verwaltungskostenbeitrag: 75 Euro
Studienbeiträge
In Niedersachsen werden laut Niedersächsischem Hochschulgesetz (Paragraf 11 bis 14) Studienbeiträge für das Studium an den Hochschulen des Landes erhoben. Studienbeiträge müssen gezahlt werden für grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge 500 Euro für jedes Semester der Regelstudienzeit, zuzüglich vier weiterer Semester.
Weitere Informationen zu Darlehen, Befreiung von Studienbeiträgen und zu deren Verwendung.
Langzeitgebühren
Die Hochschulen erheben für das Land Niedersachsen von den Studierenden Langzeitstudiengebühren wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur. Die Langzeitgebühren werden anstelle der Studienbeiträge gezahlt, d.h. wer Langzeitstudiengebühren zahlt, muss keine Studienbeiträge zahlen.
Nach Ablauf der Regelstudienzeit des gegenwärtig gewählten Studiengangs zuzüglich vier weiterer Semester erheben die Hochschulen gemäß Paragraf 13 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von
- 600 Euro ab dem folgenden ersten Semester
- 700 Euro ab dem folgenden dritten Semester
- 800 Euro ab dem folgenden fünften Semester
Bisherige Studienzeiten werden bei der Berechnung der Langzeitgebührenpflicht angerechnet.
Von der Erhebung der Langzeitstudiengebühr sind Studierende ausgenommen, die
- ein Kind im Sinne von Paragraf 25 Absatz 5 BAföG tatsächlich betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Nachweise: Kopie der Geburtsurkunde und eine Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
- einen nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen
- studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung nachweisen können (amtsärztliche Bescheinigung)
- die studienzeitverlängernde Folgen als Opfer einer Straftat nachweisen können
sowie
- beurlaubte Studierende
- Doktorandinnen und Doktoranden
- Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und bereits erhöhte Semestergebühren zahlen
Internationale Studierende
Internationale Studierende benötigen oft Zeit zur Orientierung und zur Eingewöhnung. Gerade für sie ist es wichtig, sich vor Aufnahme eines Studiums gut zu informieren: Manche Fächer setzen spezielle Sprachkenntnisse voraus und verlangen neben Deutsch- auch nachgewiesene Englischkenntnisse. Durch gezielte Information und gute Vorbereitung kann eine unnötige Verlängerung des Studiums und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden. Weitere Informationen finden Sie unter studieren-in-niedersachsen.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Entgeltpflichtige Studiengänge
An niedersächsischen Hochschulen werden für weiterbildende Studiengänge Studiengebühren fällig.
An der Universität Osnabrück betrifft das derzeit folgende Studiengänge:
Für die Steuerwissenschaften fallen 3.000 Euro (zweisemestrig), bzw. 4.000 Euro (viersemestrig) und für das Wirtschaftsstrafrecht 2.500 Euro pro Studienjahr an Studiengebühren an.
