Funktionskennung/Funktionskonto
Das Rechenzentrum bietet Funktionskonten an, die für einige Dienste wie Web-Hosting oder das Nutzen einer gemeinsamen E-Mail-Adresse benötigt werden. Mit jedem Funktionskonto verbunden ist eine Funktionskennung inklusive E-Mail-Adresse und Passwort.
Hinweis - Gemeinsamer Zugriff auf Speicher
Für die gemeinsame Nutzung eines Datenbereiches (Speicherplatzes), beispielsweise durch Projektgruppen, ist keine Funktionskennung erforderlich!
Es reicht ein informeller Antrag per E-Mail an die Beratung des Rechenzentrums ( beratung@rz.uni-osnabrueck.de) mit dem Betreff: Gemeinsame Nutzung eines Gruppenlaufwerks.
IT-Support Funktionskennung - Rechenzentrum
Überarbeitet am: 14.07.2025
Voraussetzung
Funktionskennungen können ausschließlich von Mitarbeitenden der Universität Osnabrück beantragt werden.
IT-Services, die eine Funktionskennung erwarten
IT-Service | Funktionskennung/-konto |
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Web-Hosting | Die Administration von Webdatenbereichen (Upload und Download der Webdaten) erfolgt über eine Funktionskennung. |
E-Mail für Gruppen | Wenn ein E-Mail-Konto von mehreren Personen genutzt werden soll, ist eine Funktionskennung erforderlich. |
WLAN für Gruppen | Zur Nutzung des Hochschul-WLANs für Teilnehmer von Tagungen, Workshops usw. werden Funktionskennung benötigt, die nach ihrer Nutzungsdauer deaktiviert werden. |
Benutzungsordnungen
Personen, die eine Funktionskennung im Rechenzentrum beantragen, müssen die Benutzungsordnungen des Rechenzentrums lesen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sie die dort enthaltenen Vorschriften akzeptieren und einhalten.
Antrag Funktionskennung
Die Funktionskennung wird über ein korrekt und vollständig ausgefülltes Antragsformular (PDF, 1.16 MB) beantragt. Der Antrag ist anschließend an das Sekretariat des Rechenzentrums zu übermitteln.